Rechtsprechung
OLG Naumburg, 21.06.2013 - 10 U 49/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Art 59 EGV 44/2001, Art 60 EGV 44/2001, § 7 BGB, § 21 ZPO
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Klage gegen einen in Deutschland firmierenden polnischen Makler mit Wohnsitz in Polen; Eintragung der Firma eines Kaufmanns ins Handelsregister als ausreichendes Indiz für Geschäftssitz in Deutschland - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff des Wohnsitzes i.S. von Art. 59 EuGVVO; Begriff des Geschäftssitzes i.S. von Art. 60 EuGVVO
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 16.10.2012 - 11 O 1750/11
- OLG Naumburg, 21.06.2013 - 10 U 49/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 22.11.1978 - 33/78
Somafer SA / Saar-Ferngas AG
Auszug aus OLG Naumburg, 21.06.2013 - 10 U 49/12
Der EuGH (Urt. v. 22.11.1978, Rs. 33/78, Slg. 1978, 2183) vertritt die Auffassung, dass zur Vermeidung einer Häufung von Zuständigkeiten für ein und denselben Rechtsstreit eine extensive Auslegung der Ausnahmen zu Art. 2 EuGVVO zu vermeiden sei.Erforderlich wäre insoweit, dass es sich entweder um vertragliche oder außervertragliche Rechte und Pflichten in Bezug auf die eigentliche Führung der Niederlassung handeln muss, also z.B. um Ansprüche aus Mietverträgen für das Ladenlokal, oder aber um Rechtsstreitigkeiten, die sich auf Verbindlichkeiten beziehen, welche die Niederlassung im Namen des Stammhauses eingegangen sind und welche in dem Staat zu erfüllen sind, in welchem die Niederlassung sich befindet (EuGH, Urt. v. 22.11.1978, Rs. 33/78 a.a.O.).
- EuGH, 18.03.1981 - 139/80
Blankaert & Willems / Trost
Auszug aus OLG Naumburg, 21.06.2013 - 10 U 49/12
Eine im zumindest mittelbaren Interesse auch der "N." ausgeübte Maklertätigkeit würde indessen für Art. 5 Nr. 5 EuGVVO nicht genügen, da Makler gegenüber dem Auftraggeber nicht weisungsgebunden, sondern selbständig tätig sind (vgl. EuGH, Urt. v. 18.03.1981, Rs. 139/80, Slg. 1981, 819, für einen Handelsvertreter). - EuGH, 06.10.1976 - 14/76
De Bloos / Bouyer
Auszug aus OLG Naumburg, 21.06.2013 - 10 U 49/12
Insoweit kommt es nicht auf den Ort an, an dem die vertragscharakteristische Leistung zu erbringen ist, sondern auf den Ort, an dem gerade diejenige Verpflichtung zu erfüllen wäre, auf welche der Kläger seine Klage materiell-rechtlich gestützt ist (…Zöller- Geimer , Rn. 1c) zu Art. 5 EuGVVO; EuGH, Urt. v. 06.10.1976, Rs. 14/76, Slg. 1976, 1497). - BayObLG, 29.06.2001 - 4Z AR 56/01
Gerichtsstand des Erfüllungsorts des Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ
Auszug aus OLG Naumburg, 21.06.2013 - 10 U 49/12
Hierbei ist auf die ursprüngliche vertragliche Primärpflicht abzustellen, nicht hingegen auf Sekundäransprüche (vgl. BayObLG, Beschluss vom 29.06.2001, 4Z AR 56/01, hier zitiert nach juris, veröffentlicht u.a.: BB 2001, 1923), so dass es für die Bestimmung des Erfüllungsortes unerheblich ist, dass der Kläger einen auf die Nichterfüllung einer Vertragspflicht gestützten Rückforderungsanspruch geltend macht.