Rechtsprechung
OLG Naumburg, 21.07.2017 - 12 Wx 12/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 864 Abs 2 ZPO, § 2032 BGB, § 2040 BGB
Grundbuchsache: Belastung eines abstrakt existierenden Anteils an einer Erbengemeinschaft - ra.de
- notar-drkotz.de
Grundbuchbelastung eines abstrakt existierenden Anteils an einer Erbengemeinschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 23.11.2016 - 11 O 75/16
- OLG Naumburg, 15.05.2017 - 12 W 12/17
- OLG Naumburg, 20.07.2017 - 12 Wx 12/17
- OLG Naumburg, 21.07.2017 - 12 Wx 12/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Celle, 03.11.2004 - 4 W 201/04
Anfechtung der Übertragung einer Miteigentumshälfte; Duldung der …
Auszug aus OLG Naumburg, 21.07.2017 - 12 Wx 12/17
Allerdings lässt die Rechtsprechung im Rahmen des § 7 AnfG den Antrag auf Duldung der Zwangsvollstreckung in die von dem Anfechtungsgegner erworbene Grundstückshälfte zu, obwohl Bruchteilseigentum nach der Eintragung des Anfechtungsgegners als Alleineigentümer nicht mehr besteht, auch wenn nach § 1114 BGB ein Bruchteil eines Grundstücks außer in den in § 3 Abs. 6 GBO bezeichneten Fällen mit einer Hypothek nur belastet werden kann, wenn er in dem Anteil eines Miteigentümers besteht (z. B. BGH, NJW 1984, 1968, OLG Celle, OLGR 2005, 15). - BGH, 23.02.1984 - IX ZR 26/83
Rechtsstellung des Gläubigers eines von mehreren Miteigentümern an einem …
Auszug aus OLG Naumburg, 21.07.2017 - 12 Wx 12/17
Allerdings lässt die Rechtsprechung im Rahmen des § 7 AnfG den Antrag auf Duldung der Zwangsvollstreckung in die von dem Anfechtungsgegner erworbene Grundstückshälfte zu, obwohl Bruchteilseigentum nach der Eintragung des Anfechtungsgegners als Alleineigentümer nicht mehr besteht, auch wenn nach § 1114 BGB ein Bruchteil eines Grundstücks außer in den in § 3 Abs. 6 GBO bezeichneten Fällen mit einer Hypothek nur belastet werden kann, wenn er in dem Anteil eines Miteigentümers besteht (z. B. BGH, NJW 1984, 1968, OLG Celle, OLGR 2005, 15).