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   OLG Naumburg, 22.09.2014 - 2 Verg 2/13   

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OLG Naumburg, 22.09.2014 - 2 Verg 2/13 (https://dejure.org/2014,29767)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22.09.2014 - 2 Verg 2/13 (https://dejure.org/2014,29767)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22. September 2014 - 2 Verg 2/13 (https://dejure.org/2014,29767)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Leistungsverweigerung

    § 120 Abs 2 GWB, § 4 Abs 9 Buchst c VOF, § 5 Abs 6 VOF
    Vergabeverfahren: Wiedereintritt in die Eignungsprüfung bei Kenntniserlangung von neuen Zweifel begründenden Umständen; Verfehlung eines Bewerbers in früheren Vertragsverhältnissen; Erklärungswert der Verpflichtungserklärung eines Nachunternehmers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschließung eines Angebots wegen nach Abschluss einer Eignungsprüfung entstandener Zweifel an der Eignung eines ausgewählten Bewerbers

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschließung eines Angebots wegen nach Abschluss einer Eignungsprüfung entstandener Zweifel an der Eignung eines ausgewählten Bewerbers

  • rechtsportal.de

    Ausschließung eines Angebots wegen nach Abschluss einer Eignungsprüfung entstandener Zweifel an der Eignung eines ausgewählten Bewerbers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Neue Informationen: Auftraggeber kann Eignungsprüfung wiederholen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Zweifel an der Zuverlässigkeit rechtfertigen erneute Eignungsprüfung vor Zuschlagserteilung

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Neue Informationen: Erneute Eignungsprüfung möglich

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Neue Informationen: Auftraggeber kann Eignungsprüfung wiederholen (VPR 2015, 21)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Neue Informationen: Auftraggeber kann Eignungsprüfung wiederholen! (IBR 2014, 756)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2015, 317
  • VergabeR 2015, 88
  • ZfBR 2015, 204
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Hamm, 12.09.2012 - 12 U 50/12

    Anforderungen an die materielle Eignungsprüfung des öffentlichen Auftraggebers

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.09.2014 - 2 Verg 2/13
    Ein öffentlicher Auftraggeber ist auch nach dem Abschluss seiner Eignungsprüfung (hier: durch Bekanntgabe des Ergebnisses des Teilnahmewettbewerbs) berechtigt und verpflichtet, neue tatsächliche Umstände, von denen er vor der Zuschlagserteilung Kenntnis erlangt und die - bezogen auf den zu vergebenden Auftrag - geeignet sind, nunmehr Zweifel an der Eignung eines ausgewählten Bewerbers zu begründen, zu berücksichtigen und erneut in die Eignungsprüfung einzutreten (entgegen OLG Hamm, Urteil vom 12. September 2012, I-12 U 50/12).(Rn.22).

    Entgegen einer vereinzelt geäußerten Rechtsauffassung in einem Zivilrechtsstreit, wonach für die Frage, ob der materiellen Eignungsprüfung des Auftraggebers ein zutreffender und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Eignungsprüfung durch den Auftraggeber abzustellen und dieser Zeitpunkt regelmäßig in dem Vermerk des zuständigen Mitarbeiters zu sehen sei, aus dem sich ergibt, dass eine Entscheidung getroffen worden ist (OLG Hamm, Urteil v. 12.09.2012, I-12 U 50/12), hat ein Auftraggeber trotz des Abschlusses seiner Eignungsprüfung, hier mit dem Abschluss des Teilnahmewettbewerbs, mit der Auswahl der fünf Bieter und - nach außen erkennbar - mit der Einladung der fünf Bieter zum Verhandlungsverfahren, neue Erkenntnisse, die er vor Zuschlagserteilung ( hier: Auftragserteilung ) erlangt und die - bezogen auf den zu vergebenden Auftrag - nunmehr Zweifel an der Eignung begründen, zu berücksichtigen und erneut in die Eignungsprüfung einzutreten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 15.06.2005, VII-Verg 5/05 "Betriebsärztliche Bedarfsbetreuung", VergabeR 2005, 670; zuletzt Beschluss v. 25.04.2012, VII-Verg 61/11 "Küchentechnik"; OLG München, Beschluss v. 21.08.2008, Verg 13/08, VergabeR 2009, 65; OLG Frankfurt, Beschluss v. 10.02.2009, 11 Verg 16/08; Dittmann in: Kulartz/Marx/Portz/Prieß, VOL/A, 2. Aufl. 2011, § 19 EG Rn. 215).

  • BGH, 24.06.2004 - VII ZR 271/01

    Berechtigung der Kündigung des Auftraggebers wegen Verweigerung einer nicht

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.09.2014 - 2 Verg 2/13
    Selbst wenn jedoch eine grundsätzliche Einigung zwischen Hauptauftragnehmerin und Antragstellerin als Nachunternehmerin über die Leistungserbringung vorgelegen hätte, so berechtigte die unberechtigte endgültige Ablehnung jeglicher Vergütung für zusätzliche Leistungen durch die Hauptauftragnehmerin eine Erfüllungsverweigerung durch die Antragstellerin (vgl. BGH, Urteil v. 24.06.2004, VII ZR 271/01, BauR 2004, 1613; Urteil v. 13.03.2008, BGHZ 176, 23; Hanseat. OLG Bremen, Urteil v. 06.05.2008, 3 U 50/07, BauR 2010, 1762).
  • BGH, 13.03.2008 - VII ZR 194/06

    Rechtstellung des Auftragnehmers bei Erteilung eines Bauauftrages aufgrund

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.09.2014 - 2 Verg 2/13
    Selbst wenn jedoch eine grundsätzliche Einigung zwischen Hauptauftragnehmerin und Antragstellerin als Nachunternehmerin über die Leistungserbringung vorgelegen hätte, so berechtigte die unberechtigte endgültige Ablehnung jeglicher Vergütung für zusätzliche Leistungen durch die Hauptauftragnehmerin eine Erfüllungsverweigerung durch die Antragstellerin (vgl. BGH, Urteil v. 24.06.2004, VII ZR 271/01, BauR 2004, 1613; Urteil v. 13.03.2008, BGHZ 176, 23; Hanseat. OLG Bremen, Urteil v. 06.05.2008, 3 U 50/07, BauR 2010, 1762).
  • OLG Bremen, 06.05.2008 - 3 U 50/07

    Rechte des Auftragnehmers bei Verweigerung einer Vergütungsanpassung durch den

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.09.2014 - 2 Verg 2/13
    Selbst wenn jedoch eine grundsätzliche Einigung zwischen Hauptauftragnehmerin und Antragstellerin als Nachunternehmerin über die Leistungserbringung vorgelegen hätte, so berechtigte die unberechtigte endgültige Ablehnung jeglicher Vergütung für zusätzliche Leistungen durch die Hauptauftragnehmerin eine Erfüllungsverweigerung durch die Antragstellerin (vgl. BGH, Urteil v. 24.06.2004, VII ZR 271/01, BauR 2004, 1613; Urteil v. 13.03.2008, BGHZ 176, 23; Hanseat. OLG Bremen, Urteil v. 06.05.2008, 3 U 50/07, BauR 2010, 1762).
  • OLG Celle, 07.02.2007 - 14 U 130/06

    Zahlungsanspruch aufgrund einer Schlussrechnung i.R.e. Architektenvertrags;

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.09.2014 - 2 Verg 2/13
    Es spricht einiges dafür, dass im Parallelprojekt objektiv bereits kein Nachunternehmervertrag bestand, weil es hinsichtlich der Vergütungspflicht für besondere Leistungen, wie sie hier z. T. von der Antragstellerin auch ausgeführt werden sollten, an einer Einigung mangelte und einer etwaigen Vereinbarung jedenfalls die zwingend erforderliche Schriftform fehlte (vgl. OLG Celle, Urteil v. 07.02.2007, 14 U 130/06, OLGR 2007, 316; § 7 HOAI 2009).
  • KG, 27.11.2008 - 2 Verg 4/08

    Öffentliche Auftragsvergabe: Feststellung der Eignung eines Bewerbers bei einem

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.09.2014 - 2 Verg 2/13
    Wegen der einer Prognose immanenten Unsicherheiten steht dem öffentlichen Auftraggeber hierbei ein Beurteilungsspielraum zu, der von Nachprüfungsinstanzen nur daraufhin überprüft werden kann, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten worden ist, ob der Auftraggeber die von ihm selbst aufgestellten Bewertungsvorgaben eingehalten hat, ob er den zugrunde gelegten Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt hat sowie dass er bei seiner Entscheidung keine sachwidrigen Erwägungen angestellt bzw. nicht gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen hat (vgl. nur OLG Frankfurt, Beschluss v. 30.03.2004, 11 Verg 4/04; OLG München, Beschluss v. 21.04.2006, Verg 8/06; KG Berlin, Beschluss v. 27.11.2008, 2 Verg 4/08).
  • OLG Frankfurt, 30.03.2004 - 11 Verg 4/04

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Prüfung der Eignung des Bieters

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.09.2014 - 2 Verg 2/13
    Wegen der einer Prognose immanenten Unsicherheiten steht dem öffentlichen Auftraggeber hierbei ein Beurteilungsspielraum zu, der von Nachprüfungsinstanzen nur daraufhin überprüft werden kann, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten worden ist, ob der Auftraggeber die von ihm selbst aufgestellten Bewertungsvorgaben eingehalten hat, ob er den zugrunde gelegten Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt hat sowie dass er bei seiner Entscheidung keine sachwidrigen Erwägungen angestellt bzw. nicht gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen hat (vgl. nur OLG Frankfurt, Beschluss v. 30.03.2004, 11 Verg 4/04; OLG München, Beschluss v. 21.04.2006, Verg 8/06; KG Berlin, Beschluss v. 27.11.2008, 2 Verg 4/08).
  • OLG München, 21.04.2006 - Verg 8/06

    Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Bieters im Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.09.2014 - 2 Verg 2/13
    Wegen der einer Prognose immanenten Unsicherheiten steht dem öffentlichen Auftraggeber hierbei ein Beurteilungsspielraum zu, der von Nachprüfungsinstanzen nur daraufhin überprüft werden kann, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten worden ist, ob der Auftraggeber die von ihm selbst aufgestellten Bewertungsvorgaben eingehalten hat, ob er den zugrunde gelegten Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt hat sowie dass er bei seiner Entscheidung keine sachwidrigen Erwägungen angestellt bzw. nicht gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen hat (vgl. nur OLG Frankfurt, Beschluss v. 30.03.2004, 11 Verg 4/04; OLG München, Beschluss v. 21.04.2006, Verg 8/06; KG Berlin, Beschluss v. 27.11.2008, 2 Verg 4/08).
  • OLG München, 04.04.2013 - Verg 4/13

    Vergabeverfahren: Ausnutzung der im Leistungsverzeichnis enthaltenen als

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.09.2014 - 2 Verg 2/13
    Ein Ausschluss des Bewerbers ist weiter aber auch dann zulässig, wenn zwar keiner der ausdrücklich geregelten Gründe für den Ausschluss wegen Unzuverlässigkeit vorliegt, insbesondere keine schwere Verfehlung, aber gleichwohl Umstände nachgewiesen sind, aus denen auf eine Unzuverlässigkeit des Bewerbers geschlossen werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 17.03.2008, VII-Verg 18/08, und Beschluss v. 25.07.2012, VII-Verg 27/12; Thüringer OLG, Beschluss v. 16.07.2007, 9 Verg 4/07; Brandenburgisches OLG, Beschluss v. 14.09.2010, Verg W 8710; OLG Naumburg, Beschluss v. 15.01.2002, 1 Verg 5/00, ZfBR 2002, 301; OLG München, Beschluss v. 05.10.2012, Verg 15/12 und - ausdrücklich - Beschluss v. 01.07.2013, Verg 4/13).
  • OLG Jena, 16.07.2007 - 9 Verg 4/07

    Zum Merkmal der "schweren Verfehlung" im Sinne des § 11 Abs. 4 lit. c VOF

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.09.2014 - 2 Verg 2/13
    Ein Ausschluss des Bewerbers ist weiter aber auch dann zulässig, wenn zwar keiner der ausdrücklich geregelten Gründe für den Ausschluss wegen Unzuverlässigkeit vorliegt, insbesondere keine schwere Verfehlung, aber gleichwohl Umstände nachgewiesen sind, aus denen auf eine Unzuverlässigkeit des Bewerbers geschlossen werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 17.03.2008, VII-Verg 18/08, und Beschluss v. 25.07.2012, VII-Verg 27/12; Thüringer OLG, Beschluss v. 16.07.2007, 9 Verg 4/07; Brandenburgisches OLG, Beschluss v. 14.09.2010, Verg W 8710; OLG Naumburg, Beschluss v. 15.01.2002, 1 Verg 5/00, ZfBR 2002, 301; OLG München, Beschluss v. 05.10.2012, Verg 15/12 und - ausdrücklich - Beschluss v. 01.07.2013, Verg 4/13).
  • OLG München, 21.08.2008 - Verg 13/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Angebotsausschluss wegen nicht vorliegender -

  • EuGH, 13.12.2012 - C-465/11

    Forposta und ABC Direct Contact - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 45 Abs. 2

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - Verg 61/11

    Ablehnung des Ausschlusses eines Angebots von der Wertung, da die Angebotspreise

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2008 - Verg 18/08

    Ausschluss eines Bewerbers wegen "Anstiftung" eines Mitarbeiters eines

  • OLG Naumburg, 15.01.2002 - 1 Verg 5/00

    Prüfung der Zuverlässigkeit eines Bewerbers

  • OLG Düsseldorf, 25.07.2012 - Verg 27/12

    Ablehnung der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde

  • OLG München, 05.10.2012 - Verg 15/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Berücksichtigung eines gekündigten Bieters nach

  • OLG Frankfurt, 24.02.2009 - 11 Verg 19/08

    Vergabeverfahren über Postdienstleistungen: Eignungsprüfung bei vorangegangenen

  • OLG München, 22.11.2012 - Verg 22/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Angebotsausschluss bei schwerer Verfehlung des

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2005 - Verg 5/05

    Nachprüfungsverfahren und Untersuchungsgrundsatz

  • OLG Frankfurt, 10.02.2009 - 11 Verg 16/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Korrektur einer vergaberechtswidrigen Wertung in

  • VK Sachsen, 20.01.2017 - 1/SVK/030-16

    Nachweise für die letzten drei Jahre gefordert: Newcomer ungeeignet?

    Wenn es also tatsächliche Anhaltspunkte dafür gibt, an der ursprünglich bejahten Eignung eines Unternehmens zu zweifeln, muss der Auftraggeber diese von Amts wegen aufklären und erneut in die Eignungsprüfung eintreten (Dittmann in Kulartz/Kus/Marx/Portz/Prieß, VgV, § 57, Rn. 125 m. V. auf OLG Naumburg, Beschluss vom 22. September 2014 - 2 Verg 2/13).
  • KG, 20.03.2020 - Verg 7/19

    Sofortige Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren über die Bestellung neuer

    Die Entscheidung der Vergabestelle über die Eignung kann von den Nachprüfungsinstanzen daher nur daraufhin überprüft werden, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten worden ist, ob der öffentliche Auftraggeber die von ihm selbst aufgestellten Bewertungsvorgaben eingehalten hat, ob er den zugrunde gelegten Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt hat sowie dass er bei seiner Entscheidung keine sachwidrigen Erwägungen angestellt und auch nicht gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen hat (OLG Naumburg, Beschluss vom 22. September 2014 - 2 Verg 2/13 juris Rn. 21.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Juli 2018 - VII- Verg 28/18 -s juris Rn. 36; Gnittke/Hattig in: Müller-Wrede, GWB , 1. Aufläge 2016, § 122 Rn. 133; Opitz in: Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Auflage 20175 § 122 GWB Rn. 19).
  • OLG Karlsruhe, 27.03.2015 - 15 Verg 9/14

    Vergabeverfahren: Zulässigkeit der freihändigen Vergabe wegen zeitlicher

    a) Nachdem die Beteiligten das Nachprüfungs- und das Beschwerdeverfahren übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist der im Nachprüfungsverfahren ergangene Beschluss der Vergabekammer gegenstandslos; gemäß § 128 Abs. 3 Satz 5 GWB bzw. §§ 120 Abs. 2, 78 Satz 1 GWB ist unter Ausübung billigen Ermessens über die Kosten des Nachprüfungs- und des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.04.2012 - VII Verg 107/11, Verg 107/11 - juris, m.w.N.), wobei hinsichtlich der Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens die zu § 91a ZPO entwickelten Grundsätze entsprechende Anwendung finden (vgl. KG, Beschluss vom 25.11.2014 - Verg 17/13 - juris;  OLG Naumburg, VergabeR 2015, 88 ff.).
  • VK Rheinland, 29.08.2018 - VK K 28/18

    Nicht jede Vorabinformation setzt Wartefrist in Gang...

    OLG Düsseldorf, Beschl.v. 14.07.2003 - VII-Verg 11/03; Beschl.v. 05.05.2004 - VII-Verg 10/04 ; Beschl.v. 02.12.2009, a.a.O., Rdnr. 89; Beschl.v. 09.06.2010 - VII-Verg 14/10; Beschl.v. 04.02.2013 - VII-Verg 52/12; OLG Frankfurt, Beschl.v. 10.02.2009 - 11 Verg 16/08; OLG München, Beschl.v. 22.11.2012 - Verg 22/12; OLG Naumburg, Beschl.v. 22.09.2014 - 2 Verg 2/13; OLG Karlsruhe, Beschl.v. 10.07.2015 - 15 Verg 3/15.
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