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   OLG Naumburg, 22.11.1995 - 8 U 16/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,11577
OLG Naumburg, 22.11.1995 - 8 U 16/95 (https://dejure.org/1995,11577)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22.11.1995 - 8 U 16/95 (https://dejure.org/1995,11577)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22. November 1995 - 8 U 16/95 (https://dejure.org/1995,11577)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückbehaltungsrecht des Handelsvertreters wegen seiner hilfsweisen Auskunftsansprüche und Rechnungslegungsansprüche aus § 87c Handelsgesetzbuch (HGB)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Buchauszug, Insolvenz des U, kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht an Unterlagen wegen Nichterfüllung des Buchauszuges im Konkurs, Insolvenz des U, Erteilung des Buchauszuges durch Insolvenzverwalter über das Vermögen des U, Schuldner der Erfüllung eines Buchauszugs, ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 993
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Saarland, 09.11.1998 - 8 M 11/95

    Immissionsrechtliche Genehmigungspflicht für den änderungstechnischen Einbau von

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  • OLG Düsseldorf, 25.01.2013 - 16 U 89/11

    - Brillenfassungen -, Anspruch des HV auf Buchauszug, Anspruch auf Herausgabe der

    Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts der Beklagten wegen des Hilfsanspruchs steht ihr nicht in erster Linie wegen des noch nicht vollständig erfüllten Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszugs zu, sondern wegen eventuell noch bestehender Provisionsansprüche, die sie erst nach Erteilung des Buchauszugs beziffern kann (OLG Naumburg, Urteil v. 22.11.1995, 8 U 16/95, NJW-RR 1996, 993).

    Ist indes ein Zurückbehaltungsrecht des insoweit vorleistungspflichtigen Unternehmers gegenüber den Rechten des Handelsvertreters aus § 87c HGB ausgeschlossen (Löwisch, in: Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl. 2008, § 87c Rn. 63), folgt daraus, dass auch die auf Zahlung von 1.823,08 EUR gerichtete Klage als zur Zeit unbegründet abzuweisen ist (vgl. OLG Naumburg, Urteil v. 22.11.1995, 8 U 16/95, NJW-RR 1996, 993).

    Da der Kläger indes im Hinblick auf die Rechte der Beklagten aus § 87c HGB vorleistungspflichtig ist, hätte auch die auf Herausgabe der Musterkollektion gerichtete Klage als zur Zeit unbegründet abgewiesen werden müssen (vgl. OLG Naumburg, Urteil v. 22.11.1995, 8 U 16/95, NJW-RR 1996, 993).

  • BGH, 19.01.2023 - VII ZR 787/21

    Beschränkung der Kündigungsfreiheit des Handelsvertreters; Vorschusszahlung auf

    Dem Unternehmer steht hinsichtlich eines vom Handelsvertreter geltend gemachten Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszugs kein Zurückbehaltungsrecht etwa wegen Ansprüchen gegen den Handelsvertreter auf Rückzahlung geleisteter Vorschusszahlungen oder Schadensersatzansprüchen zu; der Unternehmer ist vielmehr vorleistungspflichtig (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 1978 - I ZR 116/76, MDR 1978, 467, juris Rn. 55; OLG München, Urteil vom 31. Juli 2019 - 7 U 4012/17 Rn. 90, ZVertriebsR 2019, 372 = IHR 2020, 23; Urteil vom 17. April 2019 - 7 U 2711/18 Rn. 48, ZVertriebsR 2019, 254 = IHR 2020, 70; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25. Januar 2013 - 16 U 89/11 Rn. 93, juris; OLG Naumburg, Urteil vom 22. November 1995 - 8 U 16/95, NJW-RR 1996, 993, juris Rn. 8; Riemer in: Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Vertriebsrechts, Bd. 1, 5. Aufl., Kap. VI Rn. 109; Staub/Emde, Großkommentar zum HGB, 6. Aufl., § 87c Rn. 103; Löwisch in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 4. Aufl., § 87c Rn. 47; Hopt/Hopt, HGB, 42. Aufl., § 87c Rn. 29).
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