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   OLG Naumburg, 23.01.2004 - 7 U 34/03   

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https://dejure.org/2004,16051
OLG Naumburg, 23.01.2004 - 7 U 34/03 (https://dejure.org/2004,16051)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23.01.2004 - 7 U 34/03 (https://dejure.org/2004,16051)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23. Januar 2004 - 7 U 34/03 (https://dejure.org/2004,16051)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit von Aufwendungen zur Beseitung eines Straßenschadens gemäß § 249 S. 2 BGB a.F.; Begriff der Verzögerung gemäß § 296 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 296; ZPO § 531; GG Art. 103; BGB § 249
    Schadensersatz für Beschädigung des Bundesautobahnfahrbelags durch Ausbrennen eines Fahrzeugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 296 § 531
    Verfassungsmäßigkeit der Anwendung der Verspätungsvorschriften; Höhe des Schadensersatzes für die Beschädigung des Fahrbahnbelags einer Bundesautobahn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 1099
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.07.1979 - VII ZR 284/78

    Zulässigkeit des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.01.2004 - 7 U 34/03
    aa) Der Bundesgerichtshof vertritt zwar den absoluten Verzögerungsbegriff, bei dem es ausschließlich darauf ankommt, ob der Prozess bei Zulassung des verspäteten Vorbringens länger dauern würde als bei dessen Zurückweisung (BGHZ 75, 138 [141 f.]; 76, 133 [135 f.]; 86, 31 [34 ff]).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.1980 - 10 W 123/79

    Sachverständigengutachten; Beweisaufnahmeverfahren; Beweisgebühr; Streitwert

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.01.2004 - 7 U 34/03
    Eine Klageerweiterung - oder wie hier die Erhebung einer Widerklage - nach Abschluss der Beweisaufnahme führt zu keiner Veräderung des Wertes mehr, weil die anwaltliche Beweisgebühr nur für die Vertretung in der Beweisaufnahme anfällt (OLG Koblenz MDR 1994, 629 ; OLG Düsseldorf MDR 1980, 680; Hartmann, Kostengesetze, 33. Auflage, § 31 RdNr. 218).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.01.2004 - 7 U 34/03
    Verfassungsrechtlich bedenklich wird die Anwendung des absoluten Verzögerungsbegriffes allerdings dann, wenn sich ohne weitere Erwägungen aufdrängt, dass dieselbe Verzögerung auch bei rechtzeitigem Vorbringen eingetreten wäre, sog. Verbot der Überbeschleunigung (BVerfGE 75, 302 [316]).
  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.01.2004 - 7 U 34/03
    Der Geschädigte darf bei der Schadensbeseitigung die Sicherheitsstandards zugrundelegen, die er allgemein bei Reparaturen beachtet (BGHZ 54, 82 [85]; 61, 346 [349]; Palandt - Heinrichs, BGB , 63. Auflage, § 249 RdNr. 12).
  • BGH, 02.12.1982 - VII ZR 71/82

    Begriff der Verzögerung; Entscheidung des Vorsitzenden über Anordnung von frühen

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.01.2004 - 7 U 34/03
    aa) Der Bundesgerichtshof vertritt zwar den absoluten Verzögerungsbegriff, bei dem es ausschließlich darauf ankommt, ob der Prozess bei Zulassung des verspäteten Vorbringens länger dauern würde als bei dessen Zurückweisung (BGHZ 75, 138 [141 f.]; 76, 133 [135 f.]; 86, 31 [34 ff]).
  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68

    Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.01.2004 - 7 U 34/03
    Der Geschädigte darf bei der Schadensbeseitigung die Sicherheitsstandards zugrundelegen, die er allgemein bei Reparaturen beachtet (BGHZ 54, 82 [85]; 61, 346 [349]; Palandt - Heinrichs, BGB , 63. Auflage, § 249 RdNr. 12).
  • BGH, 31.01.1980 - VII ZR 96/79

    Beurteilung der Verzögerung der Erledigung eines Rechtsstreits; Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.01.2004 - 7 U 34/03
    aa) Der Bundesgerichtshof vertritt zwar den absoluten Verzögerungsbegriff, bei dem es ausschließlich darauf ankommt, ob der Prozess bei Zulassung des verspäteten Vorbringens länger dauern würde als bei dessen Zurückweisung (BGHZ 75, 138 [141 f.]; 76, 133 [135 f.]; 86, 31 [34 ff]).
  • OLG Koblenz, 26.10.1993 - 14 W 659/93
    Auszug aus OLG Naumburg, 23.01.2004 - 7 U 34/03
    Eine Klageerweiterung - oder wie hier die Erhebung einer Widerklage - nach Abschluss der Beweisaufnahme führt zu keiner Veräderung des Wertes mehr, weil die anwaltliche Beweisgebühr nur für die Vertretung in der Beweisaufnahme anfällt (OLG Koblenz MDR 1994, 629 ; OLG Düsseldorf MDR 1980, 680; Hartmann, Kostengesetze, 33. Auflage, § 31 RdNr. 218).
  • BGH, 03.07.2012 - VI ZR 120/11

    Arzthaftungsprozess: Verstoß gegen das verfassungsmäßige Verbot einer

    Gerade in Fällen, in denen ein Sachverständigengutachten eingeholt werden müsste, stellt sich deshalb die Frage, ob dieselbe Verzögerung - offenkundig - nicht auch bei rechtzeitigem Vorbringen eingetreten wäre und einer Zurückweisung des neuen Vorbringens das verfassungsmäßige Verbot einer Überbeschleunigung entgegensteht (vgl. OLG Dresden, NJW-RR 1999, 214, 215; OLG Celle, BauR 2000, 1900, 1901; OLG Naumburg, VersR 2005, 1099, 1100; OLG Düsseldorf, GesR 2011, 668, 670; Musielak/Huber, aaO, Rn. 18; Leipold in Stein/Jonas, aaO, Rn. 68).
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