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   OLG Naumburg, 23.01.2013 - 12 Wx 61/12   

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https://dejure.org/2013,8761
OLG Naumburg, 23.01.2013 - 12 Wx 61/12 (https://dejure.org/2013,8761)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23.01.2013 - 12 Wx 61/12 (https://dejure.org/2013,8761)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23. Januar 2013 - 12 Wx 61/12 (https://dejure.org/2013,8761)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 19 GBO, § 878 BGB, § 880 Abs 2 S 2 BGB
    Grundbuchverfahrensrecht: Zustimmung zum Rangrücktritt eines Grundpfandrechts bei Bewilligung einer Eintragung; Auslegung von Grundbucherklärungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Antrags auf Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit in Verbindung mit einem notwendigen Rangrücktritt eines Grundpfandgläubigers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 880 Abs. 2 S. 2
    Auslegung eines Antrags auf Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit verbunden mit einem notwendigen Rangrücktritt eines Grundpfandgläubigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.02.1995 - V ZB 23/94

    Auslegung einer Eintragungsbewilligung für einen Rangvorbehalt hinsichtlich des

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.01.2013 - 12 Wx 61/12
    Eine Auslegung kommt daher nur in Betracht, wenn sie zu einem zweifelsfreien und eindeutigem Ergebnis führt (z.B. BGH NJW 1995, 1081, 1082).
  • OLG Zweibrücken, 14.10.1994 - 3 W 120/94

    Auslegung einer Wohnungsrechtsbestellung

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.01.2013 - 12 Wx 61/12
    Das Grundbuchamt ist zur Auslegung nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet (OLG Zweibrücken DNotZ 1997, 325, 326).
  • BGH, 19.02.1971 - V ZR 127/68

    Voraussetzungen für das Bestehen einer Grunddienstbarkeit - Anforderungen an den

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.01.2013 - 12 Wx 61/12
    Zwar ist für die Beurteilung der Verfügungsbefugnis als Grundlage der Bewilligungsbefugnis (Meikel/Böttcher, Rn. 33 zu § 19 GBO) der Zeitpunkt der Eintragung maßgeblich, weil erst hiermit die Rechtsänderung vollendet ist (z.B. BGH WM 1971, 445, 446).
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