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   OLG Naumburg, 23.03.2015 - 12 Wx 71/14   

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https://dejure.org/2015,35793
OLG Naumburg, 23.03.2015 - 12 Wx 71/14 (https://dejure.org/2015,35793)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23.03.2015 - 12 Wx 71/14 (https://dejure.org/2015,35793)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23. März 2015 - 12 Wx 71/14 (https://dejure.org/2015,35793)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 1365 Abs 1 BGB, § 19 GBO
    Grundbuchsache: Amtswegige Prüfung der Erforderlichkeit einer Zustimmung des Ehegatten wegen beabsichtigter Verfügung über das wesentliche Vermögen bei Bewilligung einer Grundstücksübertragungsvormerkung für den Grundstückskäufer durch den Alleineigentümer-Ehegatten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren des Grundbuchamts bei möglichen Verfügungsbeschränkungen unter Ehegatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 19; BGB § 1365 Abs. 1
    Verfahren des Grundbuchamts bei möglichen Verfügungsbeschränkungen unter Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.02.2013 - V ZB 15/12

    Grundbuchverfahrensrecht: Prüfungspflicht des Grundbuchamts hinsichtlich der

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.03.2015 - 12 Wx 71/14
    Nur wenn konkrete Anhaltspunkte sowohl für das Vorliegen des objektiven als auch für das Vorliegen des subjektiven Tatbestandes des § 1365 Abs. 1 BGB gegeben sind, darf das Grundbuchamt die Zustimmung des anderen Ehegatten oder den Nachweis weiteren Vermögens verlangen (z. B. BGH, MDR 2013, 701).

    Da es sich insoweit um eine innere Tatsache handelt, kann sie nur aus äußeren Tatsachen gefolgert werden (z. B. BGH, MDR 2013, 701).

  • BGH, 25.06.1993 - V ZR 7/92

    Wohnrechtsbestellung an belastetem Grundstück durch Ehegatten

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.03.2015 - 12 Wx 71/14
    Weitere Voraussetzung ist, dass der Vertragspartner weiß, dass es sich bei dem in Frage stehenden Gegenstand um das ganze oder nahezu ganze Vermögen des Ehegatten handelt, oder wenn der Erwerber zumindest die Verhältnisse kennt, aus denen sich dies ergibt (z. B. BGHZ 123, 93).
  • BGH, 13.11.1963 - V ZR 56/62

    Rechtliche Beurteilung eines Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.03.2015 - 12 Wx 71/14
    Eine solche Beschränkung enthält auch die Vorschrift des § 1365 Abs. 1 BGB (z. B. BGHZ 40, 218).
  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.03.2015 - 12 Wx 71/14
    Da sich die verfahrensrechtliche Bewilligungsbefugnis von der Befugnis zur sachenrechtlichen Verfügung über das Recht bzw. über das Eigentum ableitet (z. B. Demharter, Rdn. 56 zu § 19 GBO), hat das Grundbuchamt allerdings von Amts wegen zu prüfen, ob der Bewilligende Verfügungsbeschränkungen unterliegt (z. B. BGHZ 35, 135).
  • BGH, 13.03.1991 - XII ZR 79/90

    Übertragung größerer Vermögen

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.03.2015 - 12 Wx 71/14
    Letzteres ist bei größeren Vermögen in der Regel anzunehmen, wenn dem verfügenden Ehegatten Werte von weniger als 10% seines ursprünglichen Gesamtvermögens verbleiben (z. B. BGH, NJW 1991, 1739).
  • BGH, 10.06.2010 - V ZB 22/10

    Grundschuld: Unterschiedliche Fälligkeitsbedingungen einer Gesamtgrundschuld

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.03.2015 - 12 Wx 71/14
    Dem beurkundenden Notar steht zwar im Regelfall kein eigenes Beschwerderecht zu (z. B. BGHZ 186, 28; Demharter, Rdn. 20 zu § 15 GBO), allerdings ist davon auszugehen, dass dieser bei Einlegung eines Rechtsmittels von seiner nach § 15 GBO vermuteten Vertretungsbefugnis zugunsten des antragsberechtigten Beteiligten zu 1) Gebrauch gemacht hat (§ 13 Abs. 1 S. 2 GBO).
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