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   OLG Naumburg, 23.04.2002 - 1 Ws 120/02   

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https://dejure.org/2002,3858
OLG Naumburg, 23.04.2002 - 1 Ws 120/02 (https://dejure.org/2002,3858)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23.04.2002 - 1 Ws 120/02 (https://dejure.org/2002,3858)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23. April 2002 - 1 Ws 120/02 (https://dejure.org/2002,3858)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit des UBG; Materielle Voraussetzung der Sicherungsverwahrung; Unterbringung des Betroffenen ; Voraussetzung der Verbüßung von Strafhaft; Erhebliche gegenwärtige Gefahr; Verweigerung der Mitwirkung an der Erreichung des Vollzugsziels

  • Judicialis

    UBG § 3; ; UBG § 1 Abs. 1; ; UBG § 3 Abs. 2; ; UBG § 7 Abs. 1; ; StGB § 66; ; StGB § 66 Abs. 3; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StPO § 304; ; StPO § 112; ; StPO § 311 Abs. 2; ; StPO § 453 c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 50 (Entscheidungsbesprechung)

    § 1 UnterbringungsG LSA; Art. 2, 70, 103 GG; § 66 StGB; § 453c StPO
    Nachträgliche Sicherungsverwahrung - UnterbringungsG LSA - Verfassungsmäßigkeit - Gesetzgebungskompetenz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2573
  • NStZ 2002, 501
  • NStZ 2003, 224 (Ls.)
  • NJ 2002, 490
  • StV 2002, 496
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05

    Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Die vereinzelt zu den landesgesetzlichen Regelungen der Straftäterunterbringungsgesetze ergangene obergerichtliche Rechtsprechung, wonach vor der Entlassung aus der Strafhaft rechtskräftig über die nachträgliche Unterbringung entschieden sein muß (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 2002, 503; OLG Nürnberg NJW 2003, 601; a.A. OLG Naumburg NJW 2002, 2573; OLG Bamberg NStZ 2002, 502), läßt sich allein schon wegen der abweichenden Anordnungsvoraussetzungen nicht auf § 66 b StGB übertragen.
  • OLG Nürnberg, 11.09.2002 - Ws 1100/02

    Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung

    Über die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung muß rechtskräftig vor der Entlassung des Betroffenen aus Strafhaft entschieden werden (im Anschluß an OLG Karlsruhe NStZ 2002, 503; a.A. OLG Bamberg NStZ 2002, 502 und OLG Naumburg NJW 2002, 2573; 2577).

    Verfassungsrechtlich ist es daher geboten, daß das Verfahren vor dem geplanten Entlassungszeitpunkt vollständig bis zur Rechtskraft durchgeführt ist (OLG Karlsruhe, Beschluß vom 12.06.2002 - 3 Ws 127/02 - StrUBG-BW; Beschluß des Senats vom 02.05.2002 - Ws 524/02 - für die Ablehnung eines Sicherungshaftbefehls; a.A. OLG Bamberg, Beschluß vom 03.05.2002 - Ws 234/02 - und vom 03.06.2002 - Ws 259/02 - OLG Naumburg, Beschluß vom 23.04.2002 - 1 Ws 120/02 - zu § 1 Abs. 1 UBG-SA).

  • OLG Karlsruhe, 12.06.2002 - 3 Ws 127/02

    Nachträgliche Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Ablehnung bei

    Verfassungsrechtlich ist es geboten, das Anordnungsverfahren so rechtzeitig einzuleiten, als sichergestellt sein muss, dass das Verfahren vor dem geplanten Entlassungszeitpunkt vollständig (und zwar bis zur Rechtskraft) durchgeführt ist (so wohl auch Würtenberger/Sydow NVwZ 2001, 1201, 1204; a.M. OLG Naumburg B. v. 16.04.2002 - 1 Ws 140/02 - zu § 1 Abs. 1 UBG SA; dass. B. v. 23.04.2002 - 1 Ws 120/02 -).
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