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   OLG Naumburg, 23.12.2014 - 2 Verg 14/11   

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https://dejure.org/2014,43581
OLG Naumburg, 23.12.2014 - 2 Verg 14/11 (https://dejure.org/2014,43581)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23.12.2014 - 2 Verg 14/11 (https://dejure.org/2014,43581)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23. Dezember 2014 - 2 Verg 14/11 (https://dejure.org/2014,43581)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 71a GWB, § 78 GWB, § 120 Abs 2 GWB
    Beschwerdeverfahren gegen die Entscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenentscheidung von Amts wegen nach Rücknahme der sofortigen Beschwerde; Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen der Beigeladenen im Beschwerdeverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheid des Vergabesenats auch ohne ausdrücklichen Antrag über die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach Rücknahme der sofortigen Beschwerde; Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen des Beigeladenen im Beschwerdeverfahren nach Rücknahme des Rechtsmittels bei fehlendem ...

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenerstattungsanspruch eines Beigeladenen setzt "aktive" Verfahrensbeteiligung voraus!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • vergabeblog.de (Kurzinformation)

    Kostenrisiko des Beigeladenen im Beschwerdeverfahren nach den §§ 116 f. GWB

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenerstattungsanspruch eines Beigeladenen setzt "aktive" Verfahrensbeteiligung voraus (VPR 2015, 94)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2015, 518
  • BauR 2015, 1030
  • VergabeR 2015, 486
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Naumburg, 09.07.2014 - 2 Verg 3/14

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erledigung durch Rücknahme des Nachprüfungsantrags

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.12.2014 - 2 Verg 14/11
    Allerdings hatte der Senat über die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der jeweiligen Aufwendungen der Beteiligten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Beschwerdeverfahren von Amts wegen zu entscheiden; eines Kostenantrags der Beigeladenen bedurfte es - entgegen der Ansicht der Antragstellerin - nicht (vgl. zuletzt OLG Naumburg, Beschluss v. 09.07.2014, 2 Verg 3/14).

    c) Eine Kostenerstattung zugunsten des Beigeladenen wird regelmäßig abgelehnt, wenn sich der Beigeladene am Beschwerdeverfahren nicht aktiv beteiligt; die Anwendung der Grundgedanken der §§ 101, 100 Abs. 1 ZPO findet im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren nur eingeschränkt statt (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss v. 25.04.2012, VII-Verg 107/11; OLG München, Beschluss v. 26.10.2012, Verg 20/12; OLG Naumburg, Beschluss v. 09.07.2014, 2 Verg 3/14).

  • OLG Naumburg, 21.06.2013 - 2 Verg 8/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Gehörsverletzung unter Berücksichtigung einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.12.2014 - 2 Verg 14/11
    Zwar ist der Rechtsbehelf der Anhörungsrüge auch im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren nach §§ 120 Abs. 2, 71a GWB eröffnet, ohne dass es einer Gesetzesanalogie bedarf (vgl. BVerfG, Beschluss v. 26.02.2008, 1 BvR 2327/07, NJW 2008, 2167; so auch OLG Naumburg, vgl. Beschluss v. 02.04.2009, 1 Verg 10/08; Beschluss v. 21.06.2013, 2 Verg 8/12).
  • OLG Naumburg, 22.12.2011 - 2 Verg 10/11

    Rettungsdienst Harz - Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.12.2014 - 2 Verg 14/11
    Dieser Auffassung ist auch der erkennende Senat (vgl. Beschluss v. 22.12.2011, 2 Verg 10/11 "Rettungsdienst Harz").
  • OLG Naumburg, 02.04.2009 - 1 Verg 10/08

    Preisangabe von 0,00 Euro zulässig! (Gehörsrüge)

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.12.2014 - 2 Verg 14/11
    Zwar ist der Rechtsbehelf der Anhörungsrüge auch im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren nach §§ 120 Abs. 2, 71a GWB eröffnet, ohne dass es einer Gesetzesanalogie bedarf (vgl. BVerfG, Beschluss v. 26.02.2008, 1 BvR 2327/07, NJW 2008, 2167; so auch OLG Naumburg, vgl. Beschluss v. 02.04.2009, 1 Verg 10/08; Beschluss v. 21.06.2013, 2 Verg 8/12).
  • OLG München, 26.10.2012 - Verg 20/12

    Vergaberechtliches Beschwerdeverfahren: Tragung des Kosten des

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.12.2014 - 2 Verg 14/11
    c) Eine Kostenerstattung zugunsten des Beigeladenen wird regelmäßig abgelehnt, wenn sich der Beigeladene am Beschwerdeverfahren nicht aktiv beteiligt; die Anwendung der Grundgedanken der §§ 101, 100 Abs. 1 ZPO findet im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren nur eingeschränkt statt (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss v. 25.04.2012, VII-Verg 107/11; OLG München, Beschluss v. 26.10.2012, Verg 20/12; OLG Naumburg, Beschluss v. 09.07.2014, 2 Verg 3/14).
  • OLG München, 16.07.2012 - Verg 6/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Berücksichtigung der Verfahrensbeteiligung eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.12.2014 - 2 Verg 14/11
    b) Hinsichtlich des Kostenerstattungsanspruchs eines Beigeladenen im Beschwerdeverfahren wird jedenfalls übereinstimmend davon ausgegangen, dass der Beigeladene in die Kostenentscheidung einbezogen wird, wenn er die durch die Beiladung begründete Stellung als Verfahrensbeteiligter nutzt, um sich "aktiv" zu beteiligen, indem er Sachanträge stellt (vgl. Hardraht/Schulz, a.a.O., Rn. 14; so BGH, Beschluss v. 08.02.2011, X ZB 4/10 "S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr I" ; Beschluss v. 23.01.2013, X ZB 8/11 "Nebenangebot" < Beigeladene hat sich aktiv beteiligt und Sachanträge gestellt >; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 09.09.2011, 15 Verg 9/11; OLG München, Beschluss v. 16.07.2012, Verg 6/12).
  • OLG Karlsruhe, 09.09.2011 - 15 Verg 9/11

    "Billigkeit" als Maßstab für die Kostenentscheidung bei der Zurücknahme einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.12.2014 - 2 Verg 14/11
    b) Hinsichtlich des Kostenerstattungsanspruchs eines Beigeladenen im Beschwerdeverfahren wird jedenfalls übereinstimmend davon ausgegangen, dass der Beigeladene in die Kostenentscheidung einbezogen wird, wenn er die durch die Beiladung begründete Stellung als Verfahrensbeteiligter nutzt, um sich "aktiv" zu beteiligen, indem er Sachanträge stellt (vgl. Hardraht/Schulz, a.a.O., Rn. 14; so BGH, Beschluss v. 08.02.2011, X ZB 4/10 "S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr I" ; Beschluss v. 23.01.2013, X ZB 8/11 "Nebenangebot" < Beigeladene hat sich aktiv beteiligt und Sachanträge gestellt >; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 09.09.2011, 15 Verg 9/11; OLG München, Beschluss v. 16.07.2012, Verg 6/12).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2012 - Verg 107/11

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens durch

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.12.2014 - 2 Verg 14/11
    c) Eine Kostenerstattung zugunsten des Beigeladenen wird regelmäßig abgelehnt, wenn sich der Beigeladene am Beschwerdeverfahren nicht aktiv beteiligt; die Anwendung der Grundgedanken der §§ 101, 100 Abs. 1 ZPO findet im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren nur eingeschränkt statt (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss v. 25.04.2012, VII-Verg 107/11; OLG München, Beschluss v. 26.10.2012, Verg 20/12; OLG Naumburg, Beschluss v. 09.07.2014, 2 Verg 3/14).
  • OLG Celle, 12.01.2012 - 13 Verg 8/11

    Überprüfung einer vergaberechtlichen Entscheidung im Zusammenhang mit der Vergabe

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.12.2014 - 2 Verg 14/11
    Dabei ist in einigen Fällen ein Erstattungsanspruch zugesprochen worden, wenn ein Beigeladener, ohne einen Antrag ausdrücklich anzukündigen, schriftsätzlich hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht hat, dass er dasselbe Verfahrensziel verfolgt wie ein anderer Verfahrensbeteiligter (zumeist der Antragsgegner) und eine mündliche Verhandlung wegen der Rücknahme der sofortigen Beschwerde bzw. ihrer Beschränkung auf den Kostenpunkt nicht (mehr) stattgefunden hat, so dass keine Gelegenheit zur Klarstellung der Frage einer Antragstellung bestanden hat (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 12.01.2012, 13 Verg 8/11; Brandenburgisches OLG, Beschluss v. 21.05.2012, Verg W 1/12).
  • OLG Celle, 20.10.1999 - 13 Verg 3/99

    Verstoß gegen den Wettbewerbsgrundsatz im Rahmen der Ausschreibung über

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.12.2014 - 2 Verg 14/11
    a) In der vergaberechtlichen Rechtsprechung besteht Einigkeit darüber, dass die Anwendung von § 78 GWB dazu führt, dass der Beschwerdeführer nicht zwingend deshalb für sämtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens einstehen muss, weil er sein Rechtsmittel zurückgenommen hat (so schon OLG Celle, Beschluss v. 20.10.1999, 13 Verg 3/99 in entsprechender Anwendung ohne Anordnung in § 120 Abs. 2 GWB ; vgl. Jaeger in: Byok/ Jaeger, VergabeR, 3. Aufl. 2012, § 120 Rn. 14; Hardraht/Schulz in: Willenbruch/Wieddekind, Kompaktkomm. VergabeR, 3. Aufl. 2014, 15. Los, § 78 GWB Rn. 12).
  • OLG Brandenburg, 21.05.2012 - Verg W 1/12

    Wann ist die Hinzuziehung eines Anwalts notwendig?

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 2327/07

    Verletzung von Artikel 103 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Verwerfung einer

  • BGH, 23.01.2013 - X ZB 8/11

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigterklärung eines

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

  • BGH, 09.02.2004 - X ZB 44/03

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines Vertrages vor Ablauf der Frist seit

  • OLG Frankfurt, 12.07.2016 - 11 Verg 9/16

    Vergabeverfahren: Notwendiger Hinweis zur Wahrung von Transparenz und

    Nach überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist es hierfür ausreichend, wenn er entweder Anträge stellt oder sich sonst durch Schriftsätze aktiv beteiligt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.4.2016, 15 Verg 1/16; OLG Celle, Beschluss vom 12.1.2012, 13 Verg 8/11; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.5.08, Verg W 11/06; Vk Brandenburg, Beschluss vom 24.8.12, VK 25/12; Summa, jurisPK Vergaberecht, § 128 GWB Rdnr. 22; Brauer in: Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 3. Aufl., § 128 Rdnr. 27; Losch in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl., § 128 GWB Rdnr. 29; a.A.: Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.12.2014, 2 Verg 14/11; Vergabekammer Sachsen, Beschluss vom 6.11.2015, 1 SVK 024-15).
  • OLG Jena, 22.07.2015 - 2 Verg 2/15

    bodengebundener Rettungsdienst - Vergabenachprüfungsverfahren für

    Die Beigeladene zu 1 hat sich zwar ebenfalls mit der Einreichung eines Schriftsatzes beteiligt, auf die Stellung eines Sachantrages aber ausdrücklich verzichtet (vgl. hierzu Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. Dezember 2014 - 2 Verg 14/11 -, Rn. 15, zitiert nach juris).
  • KG, 15.02.2019 - Verg 9/17

    Vergabenachprüfungsverfahren: Prüfung der Antragsbefugnis von Amts wegen;

    Vermeidet der Beigeladene in solcher Weise die Übernahme eines Kostenrisikos, entspricht es billigem Ermessen im Sinne des § 78 S. 2 GWB von der Anordnung einer Kostenerstattung abzusehen, auch wenn er sich an dem Beschwerdeverfahren mit Schriftsätzen beteiligt und der von ihm unterstützte Beteiligte obsiegt hat (OLG Naumburg, Beschluss vom 23. Dezember 2014 - 2 Verg 14/11 - juris rn.
  • OLG Koblenz, 14.10.2020 - Verg 7/20

    Angebotswertung unter Einbeziehung des Nebenangebots soll wiederholt werden

    Nach der mit Schriftsatz vom 29. Oktober 2020 erklärten Rücknahme der sofortigen Beschwerde durch den Antragsteller ist von Amts wegen über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden (vgl. OLG München, Beschluss vom 29. April 2019 - Verg 3/19 ; OLG Naumburg, Beschluss vom 23. Dezember 2014 - 2 Verg 14/11).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 05.01.2022 - 1 VK 6/21

    Voraussetzungen einer sog. Dringlichkeitsvergabe?

    An der Erstattungsfähigkeit fehlt es hier, weil die Beigeladenen sich nicht aktiv am Verfahren beteiligt haben (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 23.12.2014 - 2 Verg 14/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.06.2014 - Verg 41/13; Brauser-Jung/Keppler in: Röwekamp/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 5. Auflage 2020, § 182 GWB, Rn. 45).
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