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   OLG Naumburg, 24.02.2004 - 11 U 94/03   

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https://dejure.org/2004,3622
OLG Naumburg, 24.02.2004 - 11 U 94/03 (https://dejure.org/2004,3622)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24.02.2004 - 11 U 94/03 (https://dejure.org/2004,3622)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24. Februar 2004 - 11 U 94/03 (https://dejure.org/2004,3622)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Prof. Dr. Lorenz

    Entbehrlichkeit der Nacherfüllungsfrist bei Erfüllungsverweigerung; Gewährleistung für Sachmängel, die zwischen Vertragsschluß und Gefahrübergang eintreten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung; Ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung; Verwahrloster Zustand eines Grundstückes; Voraussetzungen eines sofortigen Rücktrittsrechts des Käufers; Pflicht zur Herstellung des geschuldeten Zustands; ...

  • Judicialis

    ZPO § 286 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § ... 138 Abs. 3; ; ZPO § 513 Abs. 1 Alt. 1; ; ZPO § 546; ; BGB § 123 Abs. 1; ; BGB § 142 Abs. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 323 Abs. 5 Satz 2; ; BGB § 434 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 446 Satz 1; ; BGB § 464 a.F.; ; BGB § 566

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nacherfüllungsfrist vor dem Rücktritt vom Vertrag bei fehlender Erfüllungsbereitschaft des Schuldners

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung nach neuem Schuldrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • nomos.de PDF, S. 46 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 123, 142, 242, 323, 434, 446 BGB; §§ 286, 513, 546 ZPO
    Keine Nacherfüllungsfrist für Verkäufer bei erkennbar fehlender Erfüllungsbereitschaft (RA Prof. Dr. Dietrich Maskow; Neue Justiz 9/2004, S. 422-423)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Entbehrlichkeit der Nacherfüllungsfrist bei fehlender Erfüllungsbereitschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rücktritt ohne Fristsetzung auch nach neuem Recht? (IBR 2004, 352)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2022
  • NJ 2004, 422
  • BauR 2004, 1054 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.01.2003 - V ZR 248/02

    Umfang eines Gewährleistungsausschlusses

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.02.2004 - 11 U 94/03
    Die Abnahme des Grundstücks hindert den Kläger in diesem Fall nicht daran, gestützt auf Sachmängel vom Vertrag zurückzutreten (BGH, Urteil vom 24. Januar 2003, V ZR 248/02 - Umdruck S. 8).

    Dieser greift für nach Vertragsabschluss eingetretene Mängel im Zweifel nicht ein (BGH, Urteil vom 24. Januar 2003, V ZR 248/02 - Umdruck S. 7 ff.).

  • BGH, 19.11.1997 - XII ZR 281/95

    Unterbrechung der Verjährung durch Klage auf Ersatz von Mietausfallschaden

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.02.2004 - 11 U 94/03
    Im Übrigen hat der Bundesgerichtshof mehrfach zutreffend ausgesprochen, dass ein ohne die Durchführung der geschuldeten Schönheitsreparaturen ausziehender Mieter fehlenden Erfüllungswillen hinreichend dokumentiert (BGH, Urteil vom 10. Juli 1991, XII ZR 105/00 = NJW 1991, 2416, 2417; Urteil vom 19. November 1997, XII ZR 281/95 = NJW 1998, 1303-1305).
  • BGH, 07.03.2003 - V ZR 437/01

    Begriff der Arglist

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.02.2004 - 11 U 94/03
    Ein arglistiges Verschweigen setzt keine Frage des Käufers, sondern lediglich voraus, dass der Verkäufer den Fehler kennt oder ihn zumindest für möglich hält und zugleich weiß oder doch damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH, Urteil vom 7. März 2003, V ZR 437/01 - Umdruck Bl. 7f. m.w.N.).
  • BGH, 10.07.1991 - XII ZR 105/90

    Rückgabe der Mietsache

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.02.2004 - 11 U 94/03
    Im Übrigen hat der Bundesgerichtshof mehrfach zutreffend ausgesprochen, dass ein ohne die Durchführung der geschuldeten Schönheitsreparaturen ausziehender Mieter fehlenden Erfüllungswillen hinreichend dokumentiert (BGH, Urteil vom 10. Juli 1991, XII ZR 105/00 = NJW 1991, 2416, 2417; Urteil vom 19. November 1997, XII ZR 281/95 = NJW 1998, 1303-1305).
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