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   OLG Naumburg, 24.10.2000 - 11 U 71/00   

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https://dejure.org/2000,5073
OLG Naumburg, 24.10.2000 - 11 U 71/00 (https://dejure.org/2000,5073)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24.10.2000 - 11 U 71/00 (https://dejure.org/2000,5073)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24. Oktober 2000 - 11 U 71/00 (https://dejure.org/2000,5073)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • nomos.de PDF, S. 45

    §§ 312 ff. ZGB; §§ 242, 553, 556, 985 BGB
    Grundstücknutzungsvertrag nach ZGB/außerordentliche Kündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundstücksnutzung; Nutzungsvertrag; Außerordentliche Kündigung; Bestimmungswidrige Nutzung; Bungalow als Hauptwohnsitz

  • Judicialis

    ZGB/DDR §§ 312 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZGB/DDR §§ 312 ff.
    Nutzungsvertrag nach DDR-Recht - außerordentliche Kündigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2001, 376
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VerfG Brandenburg, 21.11.2002 - VfGBbg 99/02

    Keine Verletzung der Eigentumsgarantie und des rechtlichen Gehörs durch

    aa) Bei Verträgen über Erholungs- und Freizeitgrundstücke sind gemäß Art. 232 § 4 Abs. 1 Satz 2 EGBGB, § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 6 Abs. 1 SchuldRAnpG die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Pacht anzuwenden, soweit das Schuldrechtsanpassungsgesetz nichts anderes bestimmt: Ordentliche Kündigungen sind demnach nur in den Grenzen des § 23 SchuldRAnpG möglich (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2002 - XII ZR 133/00 -, NJW 2002, 2098 = MDR 2002, 814; OLG Naumburg, Urteil vom 24. Oktober 2000 - 11 U 71/00 -, VIZ 2001, 683).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2004 - 2 K 277/02

    Zur Grundflächen-Beschränkung im Wochenendhausgebiet

    Seit dem 01.01.1995 gilt für solche Nutzungsverträge das Schuldrechtsanpassungsgesetz (= Art. 1 des Gesetzes zur Änderung schuldrechtlicher Bestimmungen vom 21.09.1994 [BGBl I 2538]) - SchuldRAnpG - (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 SchuldRAnpG; vgl. auch OLG Naumburg, Urt. v. 24.10.2000 - 11 U 71/00 -, VIZ 2001, 683).
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