Rechtsprechung
OLG Naumburg, 25.02.2016 - 1 W 46/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 485 Abs 2 ZPO, § 487 Nr 2 ZPO
Selbstständiges Beweisverfahren: Zulässigkeit zur Feststellung eines zahnärztlichen Behandlungsfehlers; Anforderungen an die Substantiierung von Tatsachenvortrag - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anordnung des selbständigen Beweisverfahrens in Arzthaftungssachen im Rahmen der Bewertung eines groben Behandlungsfehlers
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 485; ZPO § 487
Geringe Substanziierungsanforderungen an beweisbedürftige Tatsachen im Arzthaftungsprozess - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit eines Beweissicherungsverfahrens zur Klärung der Ursachen für einen behaupteten Gesundheitsschaden
- rechtsportal.de
ZPO § 485 Abs. 1 ; ZPO § 485 Abs. 2
Zulässigkeit eines Beweissicherungsverfahrens zur Klärung der Ursachen für einen behaupteten Gesundheitsschaden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 100 (Leitsatz und Kurzinformation)
Arzthaftung | Selbständiges Beweisverfahren: Rechtliches Interesse/Substantiierungsanforderungen
Verfahrensgang
- LG Dessau-Roßlau, 09.11.2015 - 4 OH 17/15
- OLG Naumburg, 25.02.2016 - 1 W 46/15
Papierfundstellen
- VersR 2017, 443
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 10.11.2015 - VI ZB 11/15
Selbständiges Beweisverfahren: Substantiierung der im Einleitungsantrag zu …
Auszug aus OLG Naumburg, 25.02.2016 - 1 W 46/15
Insbesondere sind die in der dem Schriftsatz vom 13.10.2015 anliegenden eidesstattlichen Versicherung der Antragstellerin enthaltenen Tatsachenbehauptungen - anders als in dem vom BGH (Beschluss vom 10.11.2015 - VI ZB 11/15 [GesR 2016, 86, 88 ] ) entschiedenen Fall - nicht ohne Einzelfallbezug und nicht nur formelhaft vorgebracht. - BGH, 24.09.2013 - VI ZB 12/13
Selbständiges Beweisverfahren: Rechtliches Interesse an einer vorprozessualen …
Auszug aus OLG Naumburg, 25.02.2016 - 1 W 46/15
Zeitlich unmittelbar davor hat der Bundesgerichtshof ( Beschluss vom 24.9.2013 - VI ZB 12/13 - [ z.B. BGHZ 198, 237 ]; hier: zitiert nach juris ) den Anwendungsbereich des selbständigen Beweisverfahrens erheblich erweitert, soweit er Feststellungen zum Behandlungsfehler, sogar zu den tatsächlichen Grundlagen für die Bewertung als grober Behandlungsfehler zulässt (… Rn. 22 in der Zitierung nach juris ). - OLG Naumburg, 14.10.2013 - 1 W 34/13
Selbständiges Beweisverfahren in Arzthaftungssachen: Anforderungen an …
Auszug aus OLG Naumburg, 25.02.2016 - 1 W 46/15
Die Zurückweisung eines Antrages auf Anordnung eines selbständigen Beweisverfahrens kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden ( Senat Beschluss vom 14.10.2013 - 1 W 34/13 - [ MedR 2014, 903 ] ). - OLG Köln, 07.08.2002 - 5 W 98/02
Zulässigkeit des selbstständigen Beweisverfahrens in Zahnarzthaftungssachen
Auszug aus OLG Naumburg, 25.02.2016 - 1 W 46/15
Der Sachverhalt, in den die Beweisfragen eingebettet sind, ergibt sich vor diesem Hintergrund hinreichend aus dem Inhalt des Schriftsatzes vom 13.10.2015 ( zur Frage ( 1 ) aus dem Schriftsatz vom 13.10.2015: OLG Köln Beschluss vom 7.8.2002 - 5 W 98/02 - [ VersR 2002, 375 ] ). - BGH, 13.09.2001 - VII ZR 415/99
Einwand des Mitverschuldens gegenüber Folgenbeseitigungsverlangen
Auszug aus OLG Naumburg, 25.02.2016 - 1 W 46/15
Der Sachverhalt, in den die Beweisfragen eingebettet sind, ergibt sich vor diesem Hintergrund hinreichend aus dem Inhalt des Schriftsatzes vom 13.10.2015 ( zur Frage ( 1 ) aus dem Schriftsatz vom 13.10.2015: OLG Köln Beschluss vom 7.8.2002 - 5 W 98/02 - [ VersR 2002, 375 ] ).