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   OLG Naumburg, 25.04.2008 - 3 WF 91/08   

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https://dejure.org/2008,10122
OLG Naumburg, 25.04.2008 - 3 WF 91/08 (https://dejure.org/2008,10122)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25.04.2008 - 3 WF 91/08 (https://dejure.org/2008,10122)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25. April 2008 - 3 WF 91/08 (https://dejure.org/2008,10122)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auferlegung der dem Jugendamt als Umgangsbegleiterin entstandenen Kosten des Rechtsstreits; Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts durch das Jugendamt bei gerichtlichen Verfahren; Beschwerde als statthaftes Rechtsmittel gegen die ...

  • Judicialis

    SGB VIII § 18; ; SGB VIII § 18 Abs. 3; ; SGB VIII § 18 Abs. 4; ; FGG § 13 a; ; FGG § 18; ; FGG § 19; ; FGG § 20 a; ; FGG § 20 a Abs. 2; ; FGG § 27; ; KostO § 16 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Entscheidung über die Kosten des FGG -Verfahrens - Umfang der Kosten des Rechtsstreits

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1462
  • FamRZ 2008, 2048
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Gelsenkirchen, 15.11.2006 - 19 K 603/06

    Anspruch auf Gewährleistung eines begleiteten Umgangsrechts eines nicht

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.04.2008 - 3 WF 91/08
    "... Hat das Jugendamt im Rahmen seiner Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren keine sozialpädagogisch-fachlichen Einwände gegen die Anordnung des begleiteten Umgangs vorgebracht, so ist im Zweifel davon auszugehen, dass es einen Leistungsanspruch nach § 18 Abs. 3 SGB VIII grundsätzlich für gegeben hält...".(vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 15.11.2006, AZ 19 K 603/06).
  • BGH, 22.06.2022 - XII ZB 442/20

    Anspruch eines Umgangsbegleiters auf Festsetzung von Vergütung und

    Bei den Kosten eines Begleiters handelt es sich wie im Fall der Aufwendungen eines mitwirkungsbereiten Dritten im Sinne des § 1684 Abs. 4 Satz 3 BGB (vgl. OLG Naumburg FamRZ 2008, 2048, 2049; OLG Brandenburg FamRZ 2008, 1480) um die Kosten des Umgangs selbst, nicht aber um erstattungsfähige Kosten des gerichtlichen Verfahrens.
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