Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 26.01.2012 - 2 W 1/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,3551
OLG Naumburg, 26.01.2012 - 2 W 1/12 (https://dejure.org/2012,3551)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26.01.2012 - 2 W 1/12 (https://dejure.org/2012,3551)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26. Januar 2012 - 2 W 1/12 (https://dejure.org/2012,3551)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,3551) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Jena, 12.09.2001 - 5 W 239/01
    Auszug aus OLG Naumburg, 26.01.2012 - 2 W 1/12
    OLG, Beschluss v. 12.09.2001, 5 W 239/01, OLGR 2001, 512).
  • BGH, 19.02.2009 - V ZR 172/08

    Verpflichtung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zur Zahlung von

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.01.2012 - 2 W 1/12
    Ihr stehen nur in einzelnen Bereichen und in beschränkter Form die gleichen Rechte wie der Deutschen Bundesbank zu (vgl. zu einer ähnlichen Konstellation für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben BGH, Beschluss v. 19.02.2009, V ZR 172/08, JurBüro 2009, 371; zu einer abweichenden Konstellation für die Thüringer Aufbaubank Thür.
  • OLG Zweibrücken, 29.01.2014 - 7 W 1/14

    Gerichtskostenfreiheit: Kostenbefreiung der Kreditanstalt für Wiederaufbau für

    Die Klägerin ist keine Gebietskörperschaft (Bund oder Land) und keine nach dem Haushaltsplan des Bundes oder eines Landes verwaltete öffentliche Anstalt (s.a. OLG Koblenz, B. v. 26.03.2012, 14 W 147/23, zit. n. juris; HansOLG Hamburg, B. v. 09.10.2012, 4 W 90/12, zit. n. juris; OLG Naumburg, B. v. 26.01.2012, 2 W 1/12, zit. n. juris = NJOZ 2012, 1170; Oestreich, a.a.O., § 2 Rn 31).

    Diese sieht zwar eine Erstattung der Kosten gegenüber der Klägerin als Kostenschuldnerin vor, stellt aber keine unmittelbare Übernahme der Gerichtskosten gegenüber dem Gericht dar (vgl. Die zutreffenden Gründe des angefochtenen Beschlusses; OLG Koblenz, B. v. 26.03.2012, 14 W 147/23; OLG Naumburg, B. v. 26.01.2012 und B. v. 17.02.2012, 2 W 1/12, NJOZ 2012, 1170; a.A. LG München, B. v. 11.07.2012, 13 T 13732/12, zit. n. juris).

  • OLG Hamburg, 09.10.2012 - 4 W 90/12

    Gerichtskosten: Vorschusspflicht der Kreditanstalt für Wiederaufbau

    Sie ist keine Gebietskörperschaft, und sie ist auch keine nach den Haushaltsplänen des Bundes oder der Länder verwaltete öffentliche Anstalt, wie sich insbesondere aus den §§ 1, 9, 10 und 11 des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau ergibt (vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss vom 26.1.2012, Az. 2 W 1/12 - zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht