Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 26.01.2016 - 2 Rv 10/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,8153
OLG Naumburg, 26.01.2016 - 2 Rv 10/16 (https://dejure.org/2016,8153)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26.01.2016 - 2 Rv 10/16 (https://dejure.org/2016,8153)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26. Januar 2016 - 2 Rv 10/16 (https://dejure.org/2016,8153)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Überblick verloren?, oder: Wenn man den "Hals nicht voll bekommt"

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Wenn das Verfahren zerfasert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 402
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.12.1995 - KRB 33/95

    Konkurrenzen (Tateinheit, Tatmehrheit und fortgesetzte Handlung,

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.01.2016 - 2 Rv 10/16
    Grundsätzlich ist eine Tat im prozessualen Sinne anzunehmen, wenn die Handlungen schon materiellrechtlich in Tateinheit stehen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1995, Az.: KRB 33/95, -juris).
  • BGH, 27.10.1970 - 5 StR 347/70

    Einstelllung des Bußgeldverfahrens auch ohne förmliche Zulassung eines Antrags

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.01.2016 - 2 Rv 10/16
    Einer förmlichen Aufhebung des angefochtenen Urteils bedarf es nicht, weil die Einstellung des Verfahrens die Wirkungen des angefochtenen Urteils beseitigt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1970, Az.: 5 StR 347/70, - juris).
  • KG, 12.10.2018 - 3 Ws (B) 250/18

    Ne bis in idem bei Zusammentreffen von Straftat und Ordnungswidrigkeit

    Ebenso wurde Tatidentität angenommen zwischen der schuldhaften Herbeiführung eines Verkehrsunfalls und der anschließenden Beleidigung des anderen Unfallbeteiligten (BayObLG VRS 41, 382), zwischen einem Verkehrsverstoß und einer alsdann begangenen Unfallflucht (BGHSt 23, 141; KG VRS 35, 347) sowie zwischen der Weigerung des Betroffenen, seine Personalien mit dem Ziel, nicht wegen einer vorherigen Trunkenheitsfahrt belangt zu werden, anzugeben und der Widerstandsleistung bei Verbringung zur Polizeidienststelle (OLG Naumburg, Beschl. v. 26.1.2016 - 2 Rv 10/16 -, BeckRS 2016, 7559).
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