Rechtsprechung
OLG Naumburg, 26.02.2002 - 14 WF 19/02 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,9945) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenentscheidung ; Unterhaltssachen; Anlass zur Klageerhebung ; Vorprozessuales Verhalten; Auskunfterteilung
- Judicialis
BGB § 284; ; BGB § 1605; ; ZPO §§ 91 ff.; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 93; ; ZPO § 93 d; ; ZPO § 114; ; ZPO § 115; ; ZPO § 276 Abs. 1; ; ZPO § 269 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur spezialrechtlichen Norm des § 93d ZPO bezüglich der Kostenvorschriften in Unterhaltssachen; Veranlassung zur Klageerhebung durch Beklagten; Relevanz des Prozessergebnisses für die Anwendung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wittenberg, 03.01.2002 - 4 F 510/01
- OLG Naumburg, 26.02.2002 - 14 WF 19/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 239
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81
Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit des Unterhaltsberechtigten; Umfang des …
Auszug aus OLG Naumburg, 26.02.2002 - 14 WF 19/02
Denn die Erteilung der Auskunft hat grundsätzlich durch Vorlage einer systematischen Aufstellung der erforderlichen Angaben zu erfolgen, die dem Berechtigten ohne übermäßigen Arbeitsaufwand die Berechnung des Unterhaltsanspruchs ermöglicht (vgl. BGH, NJW 1983, S. 2243;… Palandt/Diederichsen, BGB, 61. Aufl., § 1605, Rdnr. 10).