Rechtsprechung
OLG Naumburg, 26.05.1998 - 11 U 2030/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ordnungsgemäße Berufungsbegründung; Recht zur außerordentlichen Kündigung eines Jagdpachtverhältnisses; Jagdpacht als Rechtspacht; Anwendung des allgemeinen Rechtsgedankens der Kündbarkeit von Dauerschuldverhältnissen; Unzumutbarkeit der Fortsetzung des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stendal, 28.10.1997 - 23 O 25/97
- OLG Naumburg, 26.05.1998 - 11 U 2030/97
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.04.1997 - III ZR 98/96
Verbindlichkeit rechtsgeschäftlicher Erklärungen des Bürgermeisters nach der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 25.01.1990 - IX ZB 89/89
Umfang der Rechtsmittelbegründung bei mehreren voneinander unabhängigen, …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 15.06.1993 - XI ZR 111/92
Umfang der Berufungsbegründung bei mehreren prozessualen Ansprüchen - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 26.02.1964 - V ZR 196/61 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LG Siegen, 07.03.2013 - 1 O 75/12
Fristlose Kündigung eines Jagdpachtvertrags wegen Zerrüttung des Verhältnisses …
Zwar vermag die Zerrüttung des Verhältnisses der Pächter untereinander grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung eines Jagdpachtvertrages zu begründen (vgl. OLG Naumburg, Urteil v. 26.05.1998, Az. 11 U 2030/97), jedoch jedenfalls dann nicht, wenn die Bejagung im Einklang mit den maßgeblichen bundes- und landesrechtlichen Vorschriften erfolgt und die Pächterseite handlungsfähig im Hinblick auf die Gewährleistung der Einhaltung entsprechender jagdrechtlicher Bestimmungen verbleibt, da in diesem Fall eine Gefährdung der Interessen des Verpächters ausscheidet, folglich kein legitimes Beendigungsinteresse auf Seiten des Verpächters besteht.