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   OLG Naumburg, 26.05.2009 - 9 U 132/08   

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https://dejure.org/2009,26674
OLG Naumburg, 26.05.2009 - 9 U 132/08 (https://dejure.org/2009,26674)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26.05.2009 - 9 U 132/08 (https://dejure.org/2009,26674)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - 9 U 132/08 (https://dejure.org/2009,26674)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweislast eines Auftraggeber hinsichtlich der Einigung auf eine unentgeltliche Herstellung eines Werkes i.R.e. Werkvertrags; Anwendbarkeit der zivilrechtlichen Vorschriften über den Kostenvoranschlag im Falle der Überschreitung des Voranschlags aufgrund von Weisungen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beweislast für Werklohn und Überschreitung eines Kostenanschlags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beweislast zur Höhe der Nachtragsvergütung (IBR 2011, 1077)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenanschlag überschritten: Wie wird Schaden ermittelt? (IBR 2011, 6)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Celle, 03.04.2003 - 22 U 179/01

    Darlegungs- und Beweislast des Unternehmers bei einem Stundenlohnvertrag für die

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.05.2009 - 9 U 132/08
    Hierbei muss er sich den höheren Wert anrechnen lassen, den er dadurch erlangt, dass der Unternehmer ihm die übertragenen Arbeiten in vollem Umfang ausgeführt hat, die bei einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages entfallen wären (vgl. OLG Celle vom 03. April 2003, Az. 22 U 179/01, zitiert nach juris, Rn. 48 m. w. N. [= OLGR Celle 2003, 261 - 264]).
  • BGH, 26.03.1992 - VII ZR 180/91

    Darlegungslast bei werkvertraglicher Festpreisvereinbarung

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.05.2009 - 9 U 132/08
    An diese Beweisführung sind keine zu strengen Anforderungen zu stellen (Urteil des 7. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, vom 26. März 1992, Az.: VII ZR 180/91, zitiert nach juris, Rn. 9 und/10 [= NJW-RR 1992, 848 f.]).
  • BGH, 09.04.1987 - VII ZR 266/86

    Beweis für Entgeltlichkeit von Architektenleistungen

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.05.2009 - 9 U 132/08
    bb) Beruft sich der Auftraggeber darauf, dass die Parteien sich auf die unentgeltliche Herstellung des Werkes geeinigt hätten, trägt er für diese von der gesetzlichen Regel des § 632 Abs. 1 BGB abweichende Behauptung die Beweislast (Urteil des 7. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs vom 09. April.1987 Az: VII ZR 266/86, zitiert nach juris Rn. 7 [=NJW 1987, 2742-2743]).
  • BGH, 23.01.1996 - X ZR 63/94

    Beweislastverteilung bei behaupteter Höchstpreisgarantie

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.05.2009 - 9 U 132/08
    Der Gesetzgeber gibt mit diesem Regelungszusammenhang für die Vergütung einer Werkleistung zugleich Anhaltspunkte dafür, was der Unternehmer und was der Besteller zu beweisen hatte, wenn es über die Frage einer Vergütung überhaupt oder deren Höhe zum Streit zwischen den Parteien kommt (Urteil des 10. Zivilsenates des Bundesgerichtshofs vom 23.01.1996, Az.: X ZR 63/94, zitiert nach juris, Rn. 10 [= NJW-RR 1996, 952 f.]).
  • OLG Karlsruhe, 23.10.2002 - 7 U 104/02

    Bauvertrag: Bedeutung des Angebots bei wesentlicher Änderung des Werks; Werklohn

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.05.2009 - 9 U 132/08
    a) § 650 BGB ist dann nicht anwendbar, wenn die Überschreitung des Voranschlags auf den Weisungen oder Wünschen des Bestellers beruht (vgl. z. B. OLG Karlsruhe vom 23. Oktober 2002, Az. 7 U 104/02, zitiert nach juris, Rn. 7).
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