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   OLG Naumburg, 26.09.2019 - 1 U 130/18   

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https://dejure.org/2019,52861
OLG Naumburg, 26.09.2019 - 1 U 130/18 (https://dejure.org/2019,52861)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26.09.2019 - 1 U 130/18 (https://dejure.org/2019,52861)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26. September 2019 - 1 U 130/18 (https://dejure.org/2019,52861)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verfahrensfrist gegen beschenkten Miterben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 1223
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.11.2006 - VII ZR 151/05

    Voraussetzungen eines Grundurteils bei Ansprüchen aus VOB/B

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.09.2019 - 1 U 130/18
    Ein Verhalten, das beim Gläubiger den Eindruck erwecken könnte, der Schuldner werde dessen Ansprüche befriedigen oder nur mit sachlichen Einwendungen bekämpfen wollen, kann nur dann unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben die spätere Erhebung der Verjährungseinrede verhindern, wenn es geeignet ist, den Gläubiger dadurch von der rechtzeitigen Erhebung einer Klage abzuhalten (BGH, Urteil vom 9. November 2006, VII ZR 151/05, zitiert nach juris, RN 20).
  • OLG Hamm, 14.08.1985 - 10 W 59/85

    Anspruch gegenüber einer beschenkten Miterbin auf Pflichtteilsergänzung

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.09.2019 - 1 U 130/18
    Dieser auch von der Rechtsprechung befolgten (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1986, 166), in der nachfolgenden Literatur weitgehend akzeptierten (vgl. etwa Lange, in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl., § 2332, RN 10; Weidlich, in Palandt, BGB, 78. Aufl. § 2332, RN 1; Mayer, in Bamberger/Roth, BGB, 3. Aufl., § 2332, RN 16 und Pentz, MDR 1998, 134) und im Grundsatz wohl auch von den Klägern geteilten Auffassung schließt der Senat sich an.
  • BGH, 11.11.2014 - XI ZR 265/13

    Prozessbürgschaft zur Abwendung der Sicherungsvollstreckung: Fälligkeit der

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.09.2019 - 1 U 130/18
    Zwar kann der Schuldner nach Ablauf der Verjährungsfrist darauf verzichten, die Einrede der Verjährung zu erheben, wenn er bei Abgabe seiner Erklärung wusste oder zumindest für möglich hielt, dass die Verjährungsfrist schon abgelaufen und die Verjährung deshalb bereits eingetreten war (BGH, Urteil vom 11. November 2014, XI ZR 265/13, zitiert nach juris, RN 42).
  • BGH, 09.10.1985 - IVa ZR 1/84

    Verjährung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.09.2019 - 1 U 130/18
    Der Bundesgerichtshof hat dazu ausgeführt (Urteil vom 9. Oktober 1985 zu IVa ZR 1/84, zitiert nach juris), dass die Privilegierung dazu diene, dem Interesse des Beschenkten mithilfe einer vom Erbfall an laufenden kurzen Verjährungsfrist Rechnung zu tragen.
  • OLG Zweibrücken, 25.06.1976 - 1 U 146/75
    Auszug aus OLG Naumburg, 26.09.2019 - 1 U 130/18
    Diese Auffassung wurde allgemein im Wesentlichen mit der Argumentation begründet, die das Oberlandesgericht Zweibrücken in der von den Klägern zur Unterstützung ihrer Auffassung, die Beklagte verhalte sich treuwidrig, wenn sie sich auf die spezielle Verjährungsregelung des § 2332 Abs. 1 BGB berufe, herangezogenen Entscheidung (Urteil vom 25. Juni 1976 zu 1 U 146/75, veröffentlicht bei juris) verwendet hat.
  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 156/09

    Haftung von Vereinsvorständen für masseschmälernde Zahlungen nach Insolvenzreife:

    Auszug aus OLG Naumburg, 26.09.2019 - 1 U 130/18
    Sie bestehen allerdings dann nicht, wenn abweichende Ansichten in der Literatur vereinzelt geblieben und nicht oder nicht nachvollziehbar begründet ist (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010, II ZR 156/09; Heßler, in Zöller, ZPO, 32. Aufl., § 543, RN 11).
  • OLG Brandenburg, 21.07.2021 - 7 U 134/19

    Rückforderungsanspruch auf Grund insolvenzrechtlicher Anfechtung Einrede der

    Sie führt unter Änderung der angefochtenen Entscheidung zu Aufhebung des im erstinstanzlichen Verfahren ergangenen Versäumnisurteils zur Klageabweisung, weil die Forderung verjährt ist.  Der dem Wortlaut nach allein auf die Abänderung der angefochtenen Entscheidung zur Aufhebung im Sinne einer Klageabweisung gerichtete Antrag der Beklagten war im Wege der Auslegung dahin zu ergänzen, dass sie die Aufhebung des vom Landgericht aufrechterhaltenen Versäumnisurteils ebenfalls begehrte (vgl. auch OLG des Landes Sachsen Anhalt, Urteil vom 26.09.2019, 1 U 130/18, juris).
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