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   OLG Naumburg, 26.10.2000 - 8 UF 260/99   

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https://dejure.org/2000,12153
OLG Naumburg, 26.10.2000 - 8 UF 260/99 (https://dejure.org/2000,12153)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26.10.2000 - 8 UF 260/99 (https://dejure.org/2000,12153)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 26. Oktober 2000 - 8 UF 260/99 (https://dejure.org/2000,12153)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Pflichten der Parteien in einem Ehescheidungsverfahren im Falle des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft; Umfang der Auskunftspflichten der Beteiligten; Anforderungen an die Darlegung von Sachgesamtheiten von Gegenständen im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zu Umfang und Inhalt der Auskunft nach § 1379 BGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1303
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • AG Biedenkopf, 10.02.2005 - 30 F 118/03

    Pflicht zur Auskunfterteilung über das Endvermögen im Rahmen des

    Genauso wie bei einem nach dem Ertragswert zu bewertenden Unternehmen in der Regel die Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten fünf Jahre zu fordern ist (OLG Naumburg FamRZ 2001, 1303, 1304 [OLG Naumburg 26.10.2000 - 8 UF 260/99] ; Koch, in: Münchner Kommentar, § 1379 Rdn. 20), muss Gleiches auch für den ebenfalls nach dem Ertragswert anzusetzenden landwirtschaftlichen Betrieb gelten.

    Soweit die erforderlichen Angaben zur Wertermittlung nicht in ausreichendem Maße den Jahresabschlüssen zu entnehmen sind, ist es Aufgabe des Auskunftsberechtigten, darzulegen, welche weiteren Angaben neben den Jahresabschlüssen notwendig sind (OLG Naumburg FamRZ 2001, 1303, 1304, 1305) [OLG Naumburg 26.10.2000 - 8 UF 260/99] .

    Bei Grundstücken ist grundsätzlich die Lage, Größe, Art der Bebauung und Nutzung anzugeben, wobei die katasteramtliche Bezeichnung von Gemarkung, Flur und Flurstück genügt, die Grundbuchbezeichnung ist dagegen nicht notwendig (OLG Naumburg FamRZ 2001, 1303).

  • OLG Saarbrücken, 26.05.2009 - 9 WF 45/09

    Erfüllung eines Auskunftsbegehrens bei fehlender Kenntnis

    Was an Einzelangaben verlangt werden kann, ergibt sich aus dem Sinn und Zweck der Vorschrift des § 1379 Abs. 1 BGB sowie aus den Grundsätzen von Treu und Glauben (OLG Naumburg, FamRZ 2001, 1303, m.z.w.N.; Gernhuber in Münchner Kommentar, BGB, 3. Auflage, § 1379, Rdn. 15).
  • OLG Frankfurt, 22.02.2019 - 6 UF 174/18

    Wert des Beschwerdegegenstands bei Verpflichtung zur Auskunftserteilung nach §

    Als Teil der Auskunft (so BeckOGK-Siede, Stand 01.11.2018, § 1379 BGB, Rn. 56) oder als deren Beleg (so Schulz/Hauß, Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung, 6. Aufl. 2015, Rn. 778) sind bei Unternehmen Abschlüsse, d. h. Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen für einen mehrjährigen Zeitraum vorzulegen (BGH, Urt. v. 10.10.1979, IV ZR 79/78; OLG Brandenburg, Beschl. v. 12.12.2013, 9 UF 112/13; OLG Naumburg, Urt. v. 26.10.2000, 8 UF 260/99; BeckOGK-Siede, Stand 01.11.2018, § 1379 BGB, Rn. 79; Erman-Budzikiewicz, BGB, 15. Aufl. 2017, § 1379 Rn. 12; Schulz/Hauß, Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung, 6. Aufl. 2015, Rn. 778; Staudinger-Thiele, BGB, Neubearbeitung 2017, § 1379 Rn. 19), ein stichtagsbezogener Abschluss ist dagegen nicht erforderlich (ausdrücklich OLG Brandenburg, Beschl. v. 12.12.2013, 9 UF 112/13; BeckOGK-Siede, Stand 01.11.2018, § 1379 BGB, Rn. 79).
  • OLG Dresden, 03.11.2003 - 6 VA 8/03

    Antrag auf Einsichtnahme in die Akte eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzung der

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