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   OLG Naumburg, 27.07.2018 - 2 Ww 9/17   

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OLG Naumburg, 27.07.2018 - 2 Ww 9/17 (https://dejure.org/2018,52592)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27.07.2018 - 2 Ww 9/17 (https://dejure.org/2018,52592)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27. Juli 2018 - 2 Ww 9/17 (https://dejure.org/2018,52592)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 2 Abs 1 GrdstVG, § 6 Abs 1 S 2 GrdstVG, § 9 Abs 1 Nr 1 GrdstVG, § 9 Abs 2 GrdstVG, § 12 GrdstVG
    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Genehmigungsbedürftigkeit zweier Grundstückskaufverträge; wirksame Verlängerung der Bearbeitungsfrist für die Entscheidung; Versagung des Grundstückserwerbs durch einen Nichtlandwirt; Erwerbsinteresse eines Vorkaufsberechtigten bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 28.04.2017 - BLw 1/15

    Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz: Beurteilung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.07.2018 - 2 Ww 9/17
    Wenn die Genehmigungsfreigrenze teils überschritten und teils unterschritten wird, begründen die die Freigrenze übersteigenden Grundstücke daher das Genehmigungserfordernis für das gesamte Geschäft nach § 2 Abs. 1 GrdstVG (BGH, Beschluss v. 28.04.2017 - Az.: BLw 1/15 - , NJW-RR 2017, 1485 ff., Rdn. 8; BGH, Beschluss v. 28.04.2017 - Az.: BLw 2/16 - , a.a.O., Rdn. 10; ferner st. Rspr. des Senats, etwa Beschluss v. 07.11.2012 - Az.: 2 Ww 6/12 - , BzAR 2013, 322 ff.; Beschluss v. 17.11.2010 - Az.: 2 Ww 6/10 - , NJW-RR 2011, 884 ff.).

    Doch als willkürlich oder rechtsmissbräuchlich ist die Fristverlängerung auf drei Monate schon angesichts der vorherigen Befassung der Genehmigungsbehörde, die dem Verfahren 2 Ww 5/15 zugrunde lag, nicht anzusehen; denn in diesem Verfahren hatte das zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) ... bereits eine - die Voraussetzungen des Vorkaufsrechts bejahende - Stellungnahme vom 19.11.2014 abgegeben (Bl. I 158 ff. d. Verwaltungsvorgangs; vgl. demgegenüber das Beispiel aus dem Beschluss des BGH vom 28.04.2017, a.a.O., Rdn. 13: wenige Tage nach Antragseingang Verlängerung der Bearbeitungsfrist auf drei Monate bei einer weitgehenden Waldfläche).

    Der Bundesgerichtshof hat deshalb in seinem Beschluss vom 28.04.2017 - Az.: BLw 1/15 - (NJW-RR 2017, 1485 ff., dort Rdn. 12) die Erklärung eines Sparkassenvorstands, er wolle ein Jahrzehnt später landwirtschaftlich tätig werden, als zwar ernsthaft, gleichwohl aber als nicht ausreichend bewertet; in dem Beschluss vom 08.05.1998 - Az.: BLw 2/98 - (NJW-RR 1998, 1472 f.), in dem der BGH zu der gleichen Einschätzung gelangte, betrug der Zeitraum knapp sieben Jahre.

    Dringend ist der Aufstockungsbedarf, wenn eine gesteigerte Notwendigkeit für den Erwerb nach wirtschaftlichen und agrarstrukturellen Gesichtspunkten in mittel- und langfristiger Perspektive zu bejahen ist (BGH, Beschluss v. 28.04.2017 - Az.: BLw 1/15 - , a.a.O., Rdn. 14).

    Zudem kann sich ein dringender Aufstockungsbedarf schon daraus ergeben, dass die zu erwerbenden Flächen in unmittelbarer Nähe der Hofstelle oder der bereits bewirtschafteten Flächen des kaufinteressierten Landwirts liegen und daher besonders geeignet sind, die Wirtschaftlichkeit der Betriebsführung zu verbessern (BGH, Beschluss v. 28.04.2017 - Az.: BLw 1/15 - , a.a.O., Rdn. 15).

    Eine Pachtlanderweiterung gibt dem Landwirt keine dem Eigentumserwerb an den bewirtschafteten Flächen vergleichbar sichere Grundlage für langfristige Betriebsdispositionen (BGH, Beschluss v. 28.04.2017 - Az.: BLw 1/15 - , NJW-RR 2017, 1485 ff., Rdn. 20; BGH, Beschluss v. 26.11.2010 - Az.: BLw 14/09 - , NJW-RR 2011, 521 ff., Rdn. 22).

  • BGH, 28.11.2014 - BLw 4/13

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Beseitigung des Versagungsgrundes der ungesunden

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.07.2018 - 2 Ww 9/17
    Dementsprechend liegt eine ungesunde Bodenverteilung in der Regel dann vor, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt veräußert werden soll und ein Landwirt das Grundstück zur Aufstockung seines Betriebes dringend benötigt und zum Erwerb bereit und in der Lage ist, die Flächen zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (st. Rspr., etwa BGH, Beschluss v. 25.11.2016 - Az.: BLw 4/15 - , NJW-RR 2017, 655 ff., Rdn. 8; BGH, Beschluss v. 28.11.2014 - Az.: BLw 4/13 - , AUR 2015, 221 ff., Rdn. 7; BGH, Beschluss v. 06.07.1990 - Az.: BLw 8/88 -, BGHZ 112, 86 ff., juris Rdn. 8, jeweils m.w.N.).

    Der danach erforderliche Zusammenhang zwischen dem landwirtschaftlichen Betrieb und dem Grundstückserwerb setzt voraus, dass der Erwerb im Rahmen des Betriebs erfolgt (BGH, Beschluss v. 28.11.2014 - Az.: BLw 4/13 - , a.a.O., Rdn. 9 f.).

    Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Ausübung des Vorkaufsrechts (BGH, Beschluss v. 28.11.2014 - Az.: BLw 4/13 - , a.a.O., Rdn. 14).

    Diese Grundsätze müssen reziprok auch für den mit dem Grundstückserwerber in Konkurrenz tretenden Erwerbinteressenten gelten, zu dessen Gunsten das Vorkaufsrecht vom Siedlungsunternehmen ausgeübt worden ist (vgl. zur gleichen Behandlung von Grundstückserwerber und Erwerbsinteressent in anderem Zusammenhang auch BGH, Beschluss v. 28.11.2014 - Az.: BLw 4/13 - , a.a.O., Rdn. 17 f.).

    (1) Auch insofern ist vielmehr allein der Zeitpunkt der Ausübung des Vorkaufsrechts maßgeblich (s. BGH, Beschluss v. 28.11.2014 - Az.: BLw 4/13 - , a.a.O., Rdn. 18), zu dem - wie nachfolgend noch darzulegen sein wird - ein dringender Aufstockungsbedarf der Gesellschaft vorgelegen hat.

  • BGH, 25.11.2016 - BLw 4/15

    Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz: Erwerber eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.07.2018 - 2 Ww 9/17
    Dementsprechend liegt eine ungesunde Bodenverteilung in der Regel dann vor, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt veräußert werden soll und ein Landwirt das Grundstück zur Aufstockung seines Betriebes dringend benötigt und zum Erwerb bereit und in der Lage ist, die Flächen zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (st. Rspr., etwa BGH, Beschluss v. 25.11.2016 - Az.: BLw 4/15 - , NJW-RR 2017, 655 ff., Rdn. 8; BGH, Beschluss v. 28.11.2014 - Az.: BLw 4/13 - , AUR 2015, 221 ff., Rdn. 7; BGH, Beschluss v. 06.07.1990 - Az.: BLw 8/88 -, BGHZ 112, 86 ff., juris Rdn. 8, jeweils m.w.N.).

    bb) Unabhängig hiervon, wäre der Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke durch einen GbR-Gesellschafter wie den Antragsteller zu dem - unterstellten - Zweck, die Grundstücke als Sonderbetriebsvermögen in die Personengesellschaft einzubringen, bei wertender Betrachtung dem Erwerb durch die Gesellschaft auch nur dann gleichzustellen, wenn der Gesellschafter in dem Unternehmen als Mitunternehmer über die Bewirtschaftung mitentscheidet oder in dem Betrieb in anderer Weise hauptberuflich tätig ist und die Einbringung des Grundstücks in die Gesellschaft im Zeitpunkt des Erwerbs durch den Gesellschafter rechtlich sichergestellt gewesen wäre (so BGH, Beschluss v. 25.11.2016 - Az.: BLw 4/15 - , NJW-RR 2017, 665 ff., Rdn. 12; BGH, Beschluss v. 28.11.2014 - Az.: BLw 2/14 - , NJW-RR 2015, 553 ff., Rdn. 14 ff.).

    aa) Auf Seiten des Grundstückserwerbers ist nach der Rechtsprechung des BGH der Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks durch einen Gesellschafter zum Zwecke der Einbringung in eine GbR dem Erwerb durch die Personengesellschaft dann gleichgestellt, wenn der Gesellschafter in dem Unternehmen als Mitunternehmer über die Bewirtschaftung mitentscheidet oder in dem Betrieb in anderer Weise hauptberuflich tätig ist und die Einbringung des Grundstücks in die Gesellschaft im Zeitpunkt des Erwerbs durch die Gesellschaft rechtlich sichergestellt ist (BGH, Beschluss v. 25.11.2016 - Az.: BLw 4/15 - , a.a.O., Rdn. 12; BGH, Beschluss v. 28.11.2014 - Az.: BLw 2/14 - , a.a.O., Rdn. 21 ff.).

  • BGH, 28.04.2006 - BLw 32/05

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung über Einwendungen gegen die Ausübung

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.07.2018 - 2 Ww 9/17
    Diese Voraussetzung für eine Versagung der Genehmigung des Kaufvertrages ist zur Wahrung der schützenswerten Interessen des Nichtlandwirts am Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke auch bei der Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts durch das staatliche Siedlungsunternehmen aufzuzeigen (s. BGH, Beschluss v. 28.04.2006 - Az.: BLw 32/05 -, Rdn. 28, NL-BzAR 2006, 329, 332).

    Anerkannt ist dies auch dann, wenn dadurch der Eigenlandanteil prozentual nur in geringem Maße erhöht wird (BGH, Beschluss v. 28.04.2006 - Az.: BLw 32/05 - , Rdn. 29, NL-BzAR 2006, 329, 332; BGH, Beschluss v. 26.04.2002 - Az.: BLw 36/91 - , NL-BzAR 2002, 340 f.).

  • BGH, 28.11.2014 - BLw 2/14

    Versagung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung wegen ungesunder Bodenverteilung:

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.07.2018 - 2 Ww 9/17
    bb) Unabhängig hiervon, wäre der Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke durch einen GbR-Gesellschafter wie den Antragsteller zu dem - unterstellten - Zweck, die Grundstücke als Sonderbetriebsvermögen in die Personengesellschaft einzubringen, bei wertender Betrachtung dem Erwerb durch die Gesellschaft auch nur dann gleichzustellen, wenn der Gesellschafter in dem Unternehmen als Mitunternehmer über die Bewirtschaftung mitentscheidet oder in dem Betrieb in anderer Weise hauptberuflich tätig ist und die Einbringung des Grundstücks in die Gesellschaft im Zeitpunkt des Erwerbs durch den Gesellschafter rechtlich sichergestellt gewesen wäre (so BGH, Beschluss v. 25.11.2016 - Az.: BLw 4/15 - , NJW-RR 2017, 665 ff., Rdn. 12; BGH, Beschluss v. 28.11.2014 - Az.: BLw 2/14 - , NJW-RR 2015, 553 ff., Rdn. 14 ff.).

    aa) Auf Seiten des Grundstückserwerbers ist nach der Rechtsprechung des BGH der Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks durch einen Gesellschafter zum Zwecke der Einbringung in eine GbR dem Erwerb durch die Personengesellschaft dann gleichgestellt, wenn der Gesellschafter in dem Unternehmen als Mitunternehmer über die Bewirtschaftung mitentscheidet oder in dem Betrieb in anderer Weise hauptberuflich tätig ist und die Einbringung des Grundstücks in die Gesellschaft im Zeitpunkt des Erwerbs durch die Gesellschaft rechtlich sichergestellt ist (BGH, Beschluss v. 25.11.2016 - Az.: BLw 4/15 - , a.a.O., Rdn. 12; BGH, Beschluss v. 28.11.2014 - Az.: BLw 2/14 - , a.a.O., Rdn. 21 ff.).

  • BGH, 28.04.2017 - BLw 2/16

    Grundstücksverkehrsgenehmigung und siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht: Mitteilung

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.07.2018 - 2 Ww 9/17
    Die sonstigen sich aus dem Siedlungsrecht ergebenden Voraussetzungen für das Vorkaufsrecht nach § 4 RSG sind im jetzigen (Einwendungs-)Verfahren nicht zu prüfen (s. BGH, Beschluss v. 28.04.2017 - Az.: BLw 2/16 -, NJW-RR 2017, 1228 ff., Rdn. 15 ff.).

    Wenn die Genehmigungsfreigrenze teils überschritten und teils unterschritten wird, begründen die die Freigrenze übersteigenden Grundstücke daher das Genehmigungserfordernis für das gesamte Geschäft nach § 2 Abs. 1 GrdstVG (BGH, Beschluss v. 28.04.2017 - Az.: BLw 1/15 - , NJW-RR 2017, 1485 ff., Rdn. 8; BGH, Beschluss v. 28.04.2017 - Az.: BLw 2/16 - , a.a.O., Rdn. 10; ferner st. Rspr. des Senats, etwa Beschluss v. 07.11.2012 - Az.: 2 Ww 6/12 - , BzAR 2013, 322 ff.; Beschluss v. 17.11.2010 - Az.: 2 Ww 6/10 - , NJW-RR 2011, 884 ff.).

  • BGH, 06.07.1990 - BLw 8/88

    Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke an einen Nebenerwerbslandwirt

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.07.2018 - 2 Ww 9/17
    Dementsprechend liegt eine ungesunde Bodenverteilung in der Regel dann vor, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt veräußert werden soll und ein Landwirt das Grundstück zur Aufstockung seines Betriebes dringend benötigt und zum Erwerb bereit und in der Lage ist, die Flächen zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (st. Rspr., etwa BGH, Beschluss v. 25.11.2016 - Az.: BLw 4/15 - , NJW-RR 2017, 655 ff., Rdn. 8; BGH, Beschluss v. 28.11.2014 - Az.: BLw 4/13 - , AUR 2015, 221 ff., Rdn. 7; BGH, Beschluss v. 06.07.1990 - Az.: BLw 8/88 -, BGHZ 112, 86 ff., juris Rdn. 8, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.05.1998 - BLw 2/98

    Genehmigungsfähigkeit eines Landerwerbs durch einen Nichtlandwirt

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.07.2018 - 2 Ww 9/17
    Der Bundesgerichtshof hat deshalb in seinem Beschluss vom 28.04.2017 - Az.: BLw 1/15 - (NJW-RR 2017, 1485 ff., dort Rdn. 12) die Erklärung eines Sparkassenvorstands, er wolle ein Jahrzehnt später landwirtschaftlich tätig werden, als zwar ernsthaft, gleichwohl aber als nicht ausreichend bewertet; in dem Beschluss vom 08.05.1998 - Az.: BLw 2/98 - (NJW-RR 1998, 1472 f.), in dem der BGH zu der gleichen Einschätzung gelangte, betrug der Zeitraum knapp sieben Jahre.
  • BGH, 26.11.2010 - BLw 14/09

    Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Veräußerung eines landwirtschaftlichen

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.07.2018 - 2 Ww 9/17
    Eine Pachtlanderweiterung gibt dem Landwirt keine dem Eigentumserwerb an den bewirtschafteten Flächen vergleichbar sichere Grundlage für langfristige Betriebsdispositionen (BGH, Beschluss v. 28.04.2017 - Az.: BLw 1/15 - , NJW-RR 2017, 1485 ff., Rdn. 20; BGH, Beschluss v. 26.11.2010 - Az.: BLw 14/09 - , NJW-RR 2011, 521 ff., Rdn. 22).
  • BGH, 03.06.1976 - V BLw 16/75

    Recht eines Miteigentümers zur alleinigen Nutzung einer bestimmten Teilfläche -

    Auszug aus OLG Naumburg, 27.07.2018 - 2 Ww 9/17
    Anders verhielte es sich lediglich bei einer offensichtlichen Nichtigkeit des Rechtsgeschäftes, d.h. wenn für das mit dem Genehmigungsverfahren befasste Gericht kein Zweifel daran bestehen könnte, dass das zur Entscheidung über die Frage der Nichtigkeit an sich berufene andere Gericht ebenfalls die Nichtigkeit bejahen werde (BGH, Beschluss v. 03.06.1976 - Az.: V BLw 16/75 - , WM 1976, 849 ff., juris Rdn. 15; BGH, Beschluss v. 30.01.1951 - Az.: BLw 57/49 - , RdL 1951, 129 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 12.05.1985 - Az.: 13 WLw 29/86 - , AgrarR 1986, 324; Netz, GrdstVG, 7. Aufl., S. 470, Rdnrn. 1089 ff. m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 17.11.2010 - 2 Ww 6/10

    Grundstücksverkehrsrecht: Genehmigungsbedürftigkeit bei Veräußerung mehrerer

  • BGH, 28.11.2014 - BLw 3/13

    Landwirtschaftssache: Wirksamkeit einer Verlängerung der Frist für die

  • BGH, 28.04.2017 - BLw 1/16

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Verlängerung der Genehmigungsfrist auf 3 Monate

  • OLG Celle, 16.07.2012 - 7 W 21/12

    Torfabbau als privilegiertes Vorhaben im Sinne von § 9 GrdstVG

  • OLG Karlsruhe, 12.05.1985 - 13 WLw 29/86
  • OLG Naumburg, 07.11.2012 - 2 Ww 6/12

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Versagung der Genehmigung wegen ungesunder

  • OLG Dresden, 29.03.2021 - W XV 814/20

    Beschwerde gegen den Beschluss eines Landwirtschaftsgerichts; Erwerb

    Bei der Gründung eines neuen Landwirtschaftsbetriebs muss der (Haupt- oder leistungsfähige Nebenerwerbs-) Landwirt - "im Grundsatz" genauso wie der Nichtlandwirt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 4/13, NJW-RR 2015, S. 855 ff, Rn. 14, zitiert nach juris) - "über konkrete und in absehbarer Zeit zu verwirklichende Absichten zur Aufnahme eines neuen landwirtschaftlichen Betriebes verfügen und bereits entsprechende Vorkehrungen getroffen" haben (BGH, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 4/13, NJW-RR 2015, S. 855 ff, Rn. 14, zitiert nach juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 27. Juli 2018 - 2 Ww 9/17, RdL 2019, S. 51 ff, Rn. 75 und 78, zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 4. Mai 2017 - 5 W (Lw) 7/15, AUR 2018, S. 20 ff, Rn. 33/4, zitiert nach juris [zum Landwirt], sowie BGH, Beschluss vom 26. November 2010 - BLw 14/09, NJW-RR 2011, S. 521 ff, Rn. 13, zitiert nach juris [zum Nichtlandwirt]).

    Will dagegen der Käufer - wie hier der Beteiligte zu 2) - die von ihm gekauften Flurstücke seinem bestehenden Landwirtschaftsbetrieb eingliedern und sie selbst bewirtschaften, so muss der Erwerb nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 25. November 2016 - BLw 4/15, NJW-RR 2017, S. 655 ff, Rn. 21, zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 4/13, NJW-RR 2015, S. 855/6, Rn. 9, zitiert nach juris [Aufgabe des bestehenden Betriebs, Gründung eines neuen Betriebs; BGH, Beschluss vom 11. Juni 1961 - V BLw 20/60, RdL 1961, S. 229 ff, Rn. 8/9, zitiert nach juris) - und ihm folgend der Instanzgerichte (OLG Oldenburg, Beschluss vom 18. Oktober 2018 - 10 W 17/18, RdL 2019, S. 287 ff, Rn. 7, zitiert nach juris; OLG Naumburg, Beschluss vom 27. Juli 2018 - 2 Ww 9/17, RdL 2019, S. 51 ff, Rn. 73, zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 30. November 2017 - 5 WLw 3/17, Rn 23, zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 4. Mai 2017 - 5 W (Lw) 7/15, RdL 2018, 15 ff, Rn. 30, zitiert nach juris [Erwerb von rund 7, 5 ha in einer Entfernung von 500 km von dem Betrieb in Baden-Württemberg]; OLG Naumburg, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 2 Ww 7/11, NL-BzAR 2012, 376 ff. Rn. 27, zitiert nach juris [Erwerb eines 5, 2798 ha großen Grundstück in Sachsen-Anhalt, rund 350 Kilometer vom landwirtschaftlichen Betrieb des Erwerbers in NRW entfernt]) - eine innere Verbindung mit diesem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb aufweisen.

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