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   OLG Naumburg, 27.09.2012 - 9 U 73/11   

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https://dejure.org/2012,29600
OLG Naumburg, 27.09.2012 - 9 U 73/11 (https://dejure.org/2012,29600)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27.09.2012 - 9 U 73/11 (https://dejure.org/2012,29600)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27. September 2012 - 9 U 73/11 (https://dejure.org/2012,29600)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 4 Abs 1 GlSpielWStVtr 2008, § 10 Abs 5 GlSpielWStVtr, Art 49 EGVtr, Art 56 AEUV, § 3 UWG
    Wettbewerb im Bereich des Glücksspiels: Zulässigkeit von Online-Sportwetten ohne behördliche Erlaubnis durch ein englisches Unternehmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Vermittlung oder Veranstaltung von Sportwetten unter Verstoß gegen den Erlaubnisvorbehalt gemäß § 4 Abs. 1 GlüStV; Streitgegenstand eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Vermittlung oder Veranstaltung von Sportwetten unter Verstoß gegen den Erlaubnisvorbehalt gemäß § 4 Abs. 1 GlüStV; Streitgegenstand eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Online-Sportwetten in Deutschland durch englisches Unternehmen zulässig

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Private Internet-Sportwetten erlaubt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Englische Sportwetten in Deutschland

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum alten Glücksspielstaatsvertrag - Dienstleistungsfreiheit darf nicht beschränkt werden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sportwetten und staatliches Wettmonopol

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ungenehmigtes Sportwettenangebot zulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abwandlung der Verletzungsform setzt entsprechenden wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsantrag voraus

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Private Sportwetten in Deutschland erlaubt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sportwettenangebot eines englischen Unternehmens ist ungenehmigt, aber dennoch zulässig - Oberlandesgericht hält alten Glücksspielstaatsvertrag für unwirksam

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2012, 15
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Frankfurt, 09.06.2016 - 6 U 73/15

    Verbot der Vermittlung von Fahrten durch "UberPOP" bestätigt

    Die dauerhafte Erbringung grenzüberschreitendender Dienstleistungen allein begründet jedoch keine Niederlassung (OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. September 2012, 9 U 73/11; Kluth in: Callies/Ruffert, EUV/AEUV, 4. Aufl., Art. 56, 57, Rn 16, Randelzhofer/Forsthoff in: Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, Art. 56, 57, Rn 43; Holoubek in: Schwarze, EU-Kommentar, 3. Aufl., Art. 56, 57, Rn 25).
  • KG, 11.12.2015 - 5 U 31/15

    Einsatz von UBER Black wettbewerbswidrig

    Die dauerhafte Erbringung grenzüberschreitendender Dienstleistungen allein begründet jedoch keine Niederlassung (OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. September 2012, 9 U 73/11; Kluth in: Callies/Ruffert, EUV/AEUV, 4. Aufl., Art. 56, 57, Rn 16, Randelzhofer/Forsthoff in: Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, Art. 56, 57, Rn 43; Holoubek in: Schwarze, EU-Kommentar, 3. Aufl., Art. 56, 57, Rn 25).
  • OLG Hamm, 03.05.2013 - 11 U 88/11

    Schadensersatz; Ordnungsverfügung; Annahmestellen für Sportwetten

    Vielmehr ist es europarechtlich nicht zu beanstanden, dass Konzessionen anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im Inland nicht anerkannt werden bzw. bereits unter Geltung des GlüStV 2008 nicht anerkannt wurden (OVG Münster, Urteil vom 08.11.2011, 4 A 1965/07, zitiert nach juris Rn. 33 mit Verweis auf: EuGH, Urteile vom 03.06.2010, C-258/08 - Ladbrokes -,Rn. 54 und C-203/08 - Betfair -, Rn. 33, vom 08.09.2010 - Rs. C-316/07 u.a. - Markus Stoß u.a.-, Rn. 112 ff. und - Rs. C-46/08 - Carmen Media -, Rn. 44 sowie: BVerwG, Urteil vom 01.06.2011, 8 C 11.10, Rn. 39 - jeweils nach juris; vgl. auch: OLG Naumburg, Urteil vom 27.09.2012, 9 U 73/11, zitiert nach juris Rn. 71 m.w.N.).

    Dieser Regelungsbestand, insbesondere der Erlaubnisvorbehalt, aber auch das Internetverbot (vgl. ausdrücklich dazu: OLG Naumburg, Urteil vom 27.09.2012, 9 U 73/11, zitiert nach juris Rn. 62 mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 01.06.2011 - 8 C 5/10, Rn. 12) und das Verbot von Live-Wetten als kohärente Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit, war auch mit Europarecht vereinbar.

    In Bezug auf das Verbot, Sportwetten im Internet zu vermitteln oder zu veranstalten (§ 4 Abs. 4 GlüStV 2008), wobei nach § 3 Abs. 4 GlüStV 2008 als Ort der Vermittlung derjenige gilt, wo dem Spieler die Möglichkeit zur Teilnahme eröffnet wird, was durch die in deutscher Sprache gehaltene homepage der IBA gegenüber Interessenten im Inland geschah (vgl. dazu: OLG Naumburg, Urteil vom 27.09.2012, 9 U 73/11, zitiert nach juris Rn. 69), war eine Unvereinbarkeit mit Verfassungsrecht (OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.11.2010, 11 MC 429/10, zitiert nach juris Rn. 30; OVG Lüneburg, Urteil vom 21.06.2011, 11 LC 348/10, zitiert nach juris Rn. 68 mit Verweis auf: BVerfG, Beschluss vom 14.10.2008, 1 BvR 928/08, zitiert nach juris Rn. 58 = NvWZ 2008, 1338) oder Gemeinschaftsrecht (OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.11.2010, 11 MC 429/10, zitiert nach juris Rn. 30 m.w.N.) gleichfalls nicht zu erkennen.

  • OLG Düsseldorf, 10.07.2015 - 16 U 169/13

    Zulässigkeit der Anfechtung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung einer

    Das Oberlandesgericht Celle wies die Berufung durch Urteil vom 14.12.2011 (Az.: 9 U 73/11) zurück.

    Entgegen der Ansicht des Landgerichts steht die Rechtskraft des Urteils des Oberlandesgerichts Celle vom 14.12.2011 (9 U 73/11; Vorinstanz Landgericht Stade 8 O 105/10) einer abweichenden Beurteilung der Frage, ob die Beklagte zu 1) durch die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 21.06.2010 persönlich haftende Gesellschafterin geworden war, nicht entgegen.

    Angesichts der darin enthaltenen, aus Praktikabilitätsgründen vorweggenommenen Zustimmung zur Aufnahme weiterer Kommanditisten lässt sich der Regelung keine Aussage über die interne Willensbildung für den davon zu unterscheidenden Fall der Aufnahme einer neuen Komplementärin entnehmen (a.A. OLG Celle, Urteil vom 14.12.2011, 9 U 73/11; zust. Haas/Mock in: Graf von Westphalen/Haas, § 161 HGB Rn. 144).

  • OLG Düsseldorf, 10.07.2015 - 16 U 168/13

    Zulässigkeit der Anfechtung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung einer

    Das Oberlandesgericht Celle wies die Berufung durch Urteil vom 14.12.2011 (Az.: 9 U 73/11) zurück.

    Entgegen der Ansicht des Landgerichts steht die Rechtskraft des Urteils des Oberlandesgerichts Celle vom 14.12.2011 (9 U 73/11; Vorinstanz Landgericht Stade 8 O 105/10) einer abweichenden Beurteilung der Frage, ob die Beklagte zu 1) durch die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 21.06.2010 persönlich haftende Gesellschafterin geworden war, nicht entgegen.

    Angesichts der darin enthaltenen, aus Praktikabilitätsgründen vorweggenommenen Zustimmung zur Aufnahme weiterer Kommanditisten lässt sich der Regelung keine Aussage über die interne Willensbildung für den davon zu unterscheidenden Fall der Aufnahme einer neuen Komplementärin entnehmen (a.A. OLG Celle, Urteil vom 14.12.2011, 9 U 73/11; zust. Haas/Mock in: Graf von Westphalen/Haas, § 161 HGB Rn. 144).

  • OLG Düsseldorf, 10.02.2012 - 16 U 110/11
    Das OLG Celle wies die Berufung durch Urteil vom 14.12.2011 (Az.: 9 U 73/11, Anlage BK 1, Bl. 124 ff. d.A.) aus den als zutreffend erachteten tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen der Vorinstanz und unter Verweis auf die im Eilverfahren gemäß Berufungsurteil vom 04.05.2011 von ihm selbst dargelegte Rechtsauffassung, dass die Antragsgegnerin durch Beschluss vom 21.06.2010 nicht Komplementärin geworden sei, zurück.

    Jedenfalls hätte sie schon im Oktober 2010 eine entsprechende Hauptsacheklage erheben können, und zwar entweder selbständig oder als Widerklage im Rahmen des Hauptsacheverfahrens vor dem LG Stade/OLG Celle (Az.: 8 O 105/10 - 9 U 73/11).

    Ein Hauptsacheverfahren (Az.: 8 O 105/10 - 9 U 73/11 OLG Celle) ist zwar noch rechtshängig, weil die Nichtzulassungsbeschwerde noch nicht beschieden ist.

    Die Unwirksamkeit der Beschlüsse steht auch nicht aufgrund des Urteils des OLG Celle vom 14.12.2011 (Az.: 9 U 73/11) fest.

  • OLG Düsseldorf, 10.07.2015 - 16 U 209/13

    Zulässigkeit der Anfechtung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung einer

    Das Oberlandesgericht Celle wies die Berufung durch Urteil vom 14.12.2011 (Az.: 9 U 73/11) zurück.

    Angesichts der darin enthaltenen, aus Praktikabilitätsgründen vorweggenommenen Zustimmung zur Aufnahme weiterer Kommanditisten lässt sich der Regelung keine Aussage über die interne Willensbildung für den davon zu unterscheidenden Fall der Aufnahme einer neuen Komplementärin entnehmen (a.A. OLG Celle, Urteil vom 14.12.2011, 9 U 73/11; zust. Haas/Mock in: Graf von Westphalen/Haas, § 161 HGB Rn. 144).

  • LG Wuppertal, 31.10.2013 - 4 O 286/12

    Feststellung der Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen einer GmbH & Co.KG

    Die Berufung der hiesigen Beklagten zu 1.) wies das Oberlandesgericht Celle mit Urteil vom 22.12.2011, Az.: 9 U 73/11 zurück.

    Das Oberlandesgericht Celle hat in seinem Urteil vom 14.12.2011, Aktenzeichen 9 U 73/11 zu dieser Frage auf das Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren vom 04.05.2011, Aktenzeichen 9 U 105/10 verwiesen und folgendes ausgeführt:.

  • BGH - I ZR 241/12 (anhängig)

    Glücksspiel

    OLG Naumburg - Urteil vom 27. September 2012 - 9 U 73/11.
  • OLG Köln, 30.11.2012 - 6 U 114/10

    Wettbewerbswidrigkeit des Veranstaltens von Glücksspielen im Internet

    Soweit das OLG Naumburg in der von den Beklagten angeführten Entscheidung vom27.9.2012 - 9 U 73/11 - die Rechtslage wegen der Sonderregelung in Schleswig-Holstein für inkohärent gehalten hat, vermag der Senat dem aus den vorstehenden Gründen nicht zu folgen.
  • VG Wiesbaden, 04.12.2012 - 5 K 1267/09

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