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   OLG Naumburg, 28.03.2002 - 11 U 229/01   

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https://dejure.org/2002,8534
OLG Naumburg, 28.03.2002 - 11 U 229/01 (https://dejure.org/2002,8534)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28.03.2002 - 11 U 229/01 (https://dejure.org/2002,8534)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28. März 2002 - 11 U 229/01 (https://dejure.org/2002,8534)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermerk des Erblassers auf einem Grundbuchauszug; Vermächtnis; Erbeinsetzung; Widerruf der Einsetzung eines Vermächtnisnehmers

  • Judicialis

    EGZPO § 26 Nr. 5; ; BGB § ... 125; ; BGB § 133; ; BGB § 2174; ; BGB § 2147; ; BGB § 1939; ; BGB § 2064; ; BGB § 2247; ; BGB § 2254; ; BGB § 2258; ; BGB § 2253; ; BGB § 2254; ; BGB § 2480; ; BGB § 2088; ; BGB § 2780; ; BGB § 2258 Abs. 2; ; BGB § 2258 Abs. 1; ; BGB § 2147 Satz 2; ; BGB § 2247 Abs. 2; ; BGB § 2087 Abs. 2; ; BGB § 2247 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 281 Abs. 3; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 515 Abs. 3 a.F.; ; ZPO § 543 Abs. 1 a.F.; ; ZPO § 543 Abs. 2 n.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Wirksamkeit eines Vermächtnisses, bei dem ein unterzeichneter und mit der Jahreszahl versehener schriftlicher Vermerk des Erblassers auf einem Grundbuchauszug, in dem er erklärt, jemandem Grundstückseigentum zuwenden zu wollen, vorliegt, bei Bestehen weiterer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vermächtnis - Notiz auf Grundbuchauszug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 407
  • FamRZ 2003, 407
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.03.2002 - 11 U 229/01
    Dazu ist der Wortsinn der vom Erblasser benutzten Ausdrücke zu hinterfragen, um feststellen zu können, was er mit seinen Worten sagen wollte und ob er mit ihnen genau das verständlich wiedergab, was er zum Ausdruck bringen wollte (BGHZ 86, 41, 45 f.).
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