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   OLG Naumburg, 28.09.2001 - 11 U 32/01   

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https://dejure.org/2001,8883
OLG Naumburg, 28.09.2001 - 11 U 32/01 (https://dejure.org/2001,8883)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28.09.2001 - 11 U 32/01 (https://dejure.org/2001,8883)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28. September 2001 - 11 U 32/01 (https://dejure.org/2001,8883)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahmeverzug; Verzugsende; Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung; Annahmebereitschaft; Schuldnerverzug; Erneutes Anbieten

  • Judicialis

    ZPO § 511; ; ZPO § ... 511 a; ; ZPO § 516; ; ZPO § 518; ; ZPO § 519; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 433; ; BGB § 559; ; BGB § 461; ; BGB § 439; ; BGB §§ 284 f.; ; BGB §§ 294 ff.; ; BGB § 1244; ; BGB § 1245; ; BGB § 1234; ; BGB § 1235; ; BGB § 1236; ; BGB § 1237; ; BGB § 1238; ; BGB § 1239; ; BGB § 1240; ; BGB § 1257; ; BGB § 1233 ff.; ; BGB §§ 1204 ff.; ; BGB § 326 Abs. 1; ; BGB § 1245 Abs. 1; ; BGB § 433 Abs. 1 Satz 1; ; GwG § 7; ; GwG § 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sachenrechtsbereinigung, Vermögensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 03.11.1914 - III 267/14

    Haftung des Vormundschaftsrichter

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.09.2001 - 11 U 32/01
    Sucht der Schuldner den Gläubiger auf, so genügt es, dass er das Geld bei sich führt und sich zur Aushändigung bereit erklärt; das Vorweisen des Geldes ist dabei nicht erforderlich (vgl. RGZ 85, 416; Heinrichs in Palandt, BGB, 60. Auflage, § 294 Rn. 2).
  • BGH, 22.03.1984 - VII ZR 286/82

    Ausspruch einer doppelten Zug-um-Zug-Verurteilung im Werklohnprozeß

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.09.2001 - 11 U 32/01
    Voraussetzung dafür ist nach § 294 BGB, daß die Leistung so, wie sie zu bewirken ist, tatsächlich angeboten wird, der Gläubiger also nur noch zuzugreifen braucht (vgl. BGHZ 90, 354, 359; 116 a.a.O.).
  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89

    Unbestimmter Unterlassungsantrag I

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.09.2001 - 11 U 32/01
    Daran gemessen ist ein Klagantrag grundsätzlich hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO) erkennen lässt, das Risiko eines Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeiten auf den Beklagten abwälzt und schließlich eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (vgl. BGH MDR 1991, 505, BGH NJW 1999, 954, 955; Greger in Zöller, ZPO, 22. Aufl., § 253 Rn. 13).
  • BGH, 21.06.1985 - V ZR 134/84

    Angemessenheit einer Nachfrist; Bemessung der Frist bei Schwierigkeiten der

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.09.2001 - 11 U 32/01
    Hier hat der Kläger jedenfalls innerhalb einer angemessenen Nachfrist (vgl. hierzu BGH NJW 1985, 2640) reagiert und seine erneute Leistungsbereitschaft angekündigt, ohne dass die Beklagte darauf reagiert hat und ihrerseits ihre Gegenleistung angeboten hat (Zug-um-Zug).
  • BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97

    Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.09.2001 - 11 U 32/01
    Daran gemessen ist ein Klagantrag grundsätzlich hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO) erkennen lässt, das Risiko eines Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeiten auf den Beklagten abwälzt und schließlich eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (vgl. BGH MDR 1991, 505, BGH NJW 1999, 954, 955; Greger in Zöller, ZPO, 22. Aufl., § 253 Rn. 13).
  • BGH, 06.12.1991 - V ZR 229/90

    Fälligkeit des Anspruchs mit Erfüllung der Gegenforderung

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.09.2001 - 11 U 32/01
    Einen Gläubigerverzug der Beklagten hat der Kläger herbeigeführt, als er die von ihm geschuldete Gegenleistung am 15.03.2000 tatsächlich angeboten hat (vgl. BGHZ 116, 244, 249 m.w.Nachw.).
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