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   OLG Naumburg, 28.12.2009 - 4 UF 30/09   

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OLG Naumburg, 28.12.2009 - 4 UF 30/09 (https://dejure.org/2009,19915)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28.12.2009 - 4 UF 30/09 (https://dejure.org/2009,19915)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 28. Dezember 2009 - 4 UF 30/09 (https://dejure.org/2009,19915)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auf den Scheidungsverbund anwendbares Recht in Übergangsfällen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auf den Scheidungsverbund anwendbares Recht in Übergangsfällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1444
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.12.2009 - 4 UF 30/09
    Schließlich sei dort auch das infolge der Systemumstellung in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. November 2007 - Az.: IV ZR 74/06 - entstandene Problem der korrekten Bewertung der Startgutschriften außer Acht gelassen, das sich hier für die Ehefrau als sogenannte rentenferne Versicherte stelle.

    Denn die in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes erteilte Startgutschrift für sogenannte rentenferne Versicherte, die - wie hier die 1960 geborene Antragstellerin - zum Zeitpunkt der Systemumstellung von einem endgehaltsbezogenen Gesamtversorgungssystem auf ein durch den Erwerb von Versorgungspunkten definiertes Betriebsrentensystem am 01. Januar 2002 das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, ist, wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 14. November 2007 (Az.: IV ZR 74/06, Leitsätze abgedruckt in: FamRZ 2008, 395 - 398 mit Anm. Borth) entschieden hat, aus verfassungsrechtlichen Gründen grundsätzlich neu zu regeln und sodann, gestützt darauf, im Einzelfall verbindlich festzulegen.

  • BGH, 12.11.1980 - IVb ZB 712/80

    Beteiligung des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung am Verfahren über den

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.12.2009 - 4 UF 30/09
    Die Beschwerdebefugnis ist auch unabhängig von einer finanziellen Mehrbelastung des Beschwerde führenden Versorgungsträgers (BGH, NJW 1981, 1274 ).
  • BGH, 18.05.1983 - IVb ZB 15/82

    Zulässigkeit einer Teilentscheidung über den Versorgungsausgleich nach Trennung

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.12.2009 - 4 UF 30/09
    Im Übrigen war die Entscheidung zum Versorgungsausgleich, ohne Einbeziehung jener gesondert abtrennbaren Anrechte (vgl. BGH, FamRZ 1983, 38 , und FamRZ 1983, 890 ), als Teilurteil gemäß § 301 Abs. 1 Satz 1 ZPO in Verb. mit § 495 ZPO in Betreff der angleichungsdynamischen Rentenanwartschaften aufrechtzuerhalten.
  • BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 601/81

    Bestimmung des Ehezeitendes; Maßgeblichkeit eines von mehreren

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.12.2009 - 4 UF 30/09
    Im Übrigen war die Entscheidung zum Versorgungsausgleich, ohne Einbeziehung jener gesondert abtrennbaren Anrechte (vgl. BGH, FamRZ 1983, 38 , und FamRZ 1983, 890 ), als Teilurteil gemäß § 301 Abs. 1 Satz 1 ZPO in Verb. mit § 495 ZPO in Betreff der angleichungsdynamischen Rentenanwartschaften aufrechtzuerhalten.
  • OLG Bamberg, 15.10.1996 - 7 UF 108/96

    Zugrundezulegende gesetzliche Rentenanwartschaften bei Regelung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 28.12.2009 - 4 UF 30/09
    Auf eine Mindestbeschwer kommt es, im Gegensatz zur Berufung, bei der befristeten Beschwerde nicht an, wie schon aus der fehlenden Bezugnahme auf § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO in § 621 e Abs. 3 Satz 2 ZPO a. F. erhellt (vgl.: OLG Bamberg, FamRZ 1998, 305 ; Philippi, in: Zöller, ZPO , 27. Aufl., 2009, § 621 e Rdnr. 22).
  • BGH, 14.03.2012 - XII ZB 436/11

    Abgetrenntes Versorgungsausgleichsverfahren: Anwendbares Recht in Übergangsfällen

    Die Übergangsregelungen seien teleologisch zu reduzieren, weil der Gesetzgeber keinen Wechsel des anwendbaren Rechts während eines laufenden Verfahrens beabsichtigt habe (OLG Naumburg FamRZ 2010, 1444 und FuR 2010, 415; OLG Oldenburg FamRZ 2010, 983 f.; OLG Brandenburg - 10 UF 18/10 - veröffentlicht bei juris; jurisPK-BGB/Breuers 5. Aufl. § 48 VersAusglG Rn. 16.1; Götsche FamRB 2010, 218, 222 f.; Götsche ZfE 2010, 295, 296 und Weil FF 2010, 391, 393 f.).
  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 567/10

    Fortgesetztes Versorgungsausgleichsverfahren: Anzuwendendes Recht im

    Im Einklang mit der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung hat das Oberlandesgericht angenommen, dass in Fällen, in denen ein zuvor abgetrenntes Verfahren zum Versorgungsausgleich schon vor dem 1. September 2009 fortgesetzt worden ist, weiterhin das frühere materielle Recht und Verfahrensrecht anwendbar ist (so auch OLG Oldenburg FamRZ 2010, 983; OLG Naumburg FamRZ 2010, 1444; OLG Naumburg FuR 2010, 415; OLG Stuttgart FamRZ 2010, 1671; a.A. Schürmann FamRZ 2010, 1800, 1801 und Borth FamRZ 2010, 1965, 1966).
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