Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 29.01.2003 - 1 U 71/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8787
OLG Naumburg, 29.01.2003 - 1 U 71/02 (https://dejure.org/2003,8787)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29.01.2003 - 1 U 71/02 (https://dejure.org/2003,8787)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29. Januar 2003 - 1 U 71/02 (https://dejure.org/2003,8787)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,8787) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    BeurkG § 53; KostO § 10
    Kein Zurückbehaltungsrecht des Notars wegen nicht bezahlter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtspflichtverletzung eines Notars im Rahmen eines Beurkundungsgeschäfts durch verspätete Einreichung eines Antrags auf Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt; Voraussetzungen der Entstehung der Einreichungspflicht; Zur Darlegungs- und Beweislast; Kein Recht zur ...

  • Judicialis

    KostO § 10; ; BNotO § ... 19 Abs. 1; ; BeurkG § 53; ; BeurkG § 53 Abs. 1; ; WEG § 43; ; BGB § 254; ; BGB § 839 Abs. 3; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 313 a Abs. 1 S. 1 n.F.; ; ZPO § 529 Abs. 1 n.F.; ; ZPO § 531 Abs. 2 n.F.; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 1 1. Alt.; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; ZPO § 543 Abs. 2 n.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 19 Abs. 1 § 15 Abs. 1; BeurkG § 53
    Pflicht des Notars zum Vollzug einer Urkunde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Einreichungspflicht des Notars für Eintragungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 26.10.1998 - 3 Wx 391/98

    Beschwerdeberechtigung des Notars, Zurückbehaltungsrecht wegen Gebührenansprüche

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.01.2003 - 1 U 71/02
    Zudem berechtigt die vorgenannte Vorschrift aus den zutreffenden und durch das Berufungsvorbringen nicht entkräfteten Gründen der erstinstanzlichen Entscheidung (unter ebenfalls zutreffendem Verweis auf OLG Düsseldorf, DNotZ 1999, 659) nicht zur "Zurückbehaltung" bzw. Verweigerung von Amtstätigkeit zum Vollzug einer Urkunde.

    Zudem hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf dies in seiner o.g. Entscheidung ausdrücklich ausgeführt; diese Entscheidung war in allen einschlägigen Fachzeitschriften (neben DNotZ - s.o.. - auch in MDR 1999, 771; FGPrax 1999, 72; ZNotP 1999, 374; DNotI-Report 1998, 242) veröffentlicht worden, so dass der Beklagte hiervon hätte Kenntnis haben müssen.

  • LG Magdeburg, 29.07.2002 - 5 O 3499/01
    Auszug aus OLG Naumburg, 29.01.2003 - 1 U 71/02
    Auf die Berufung des Beklagten wird das am 29. Juli 2002 verkündete Urteil des Landgerichts Magdeburg, 5 O 3499/01, unter Zurückweisung dieser Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • BGH, 07.11.1978 - VI ZR 171/77

    Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Voraussetzungen für das

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.01.2003 - 1 U 71/02
    Dies ist der Fall, wenn dem Vollzug der Urkunde "aller Voraussicht nach kein Hindernis mehr entgegensteht" (vgl. BGH DNotZ 1979, 311), insbesondere auch kein formelles Hindernis (vgl. Borgmann, Die Amtshaftung des Notars, 2. Aufl. 1997, Rdn. 621, 625 bis 628; Huhn/von Schuckmann, BeurkG, 3. Aufl. 1995, § 53 Rdn. 24, 25 m.w.N.).
  • OLG Köln, 18.09.2009 - 2 Wx 78/09

    Zurückbehaltung von für eine Eigentumsumschreibung erforderlichen Urkunden durch

    Teilweise wird sie bejaht (OLG Dresden, NotBZ 2005, 111; LG Chemnitz, NotBZ 2005, 117; so auch Assenmacher/Mathias, KostO, 16. Aufl. 2008, Stichwort "Zurückbehaltungsrecht", Anm. 1 [S. 1181 f.]; Schwarz, FGPrax 2006, 239 f), in anderen Entscheidungen dagegen verneint (OLG Düsseldorf, FGPrax 1999, 72; OLG Naumburg, OLG-Report 2003, 307 f.).
  • LG Stuttgart, 11.08.2004 - 2 T 286/03

    Kostenhaftung des Verkäufers; Zurückbehaltungsrecht des Notars für Einreichung

    Dies gilt auch für die Löschungsbewilligung, da er diese selbst angefertigt hat, nachdem der Kaufvertrag letztendlich nicht zustande gekommen ist ( anders OLG Naumburg in NotBZ 2003, 241, zustimmend dagegen Bengel/Tiedtke in DNotZ 2004, S.288 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht