Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 29.01.2021 - 7 Verg 4/20   

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https://dejure.org/2021,35673
OLG Naumburg, 29.01.2021 - 7 Verg 4/20 (https://dejure.org/2021,35673)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29.01.2021 - 7 Verg 4/20 (https://dejure.org/2021,35673)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29. Januar 2021 - 7 Verg 4/20 (https://dejure.org/2021,35673)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Für den "Kernbereich" des Vergaberechts braucht der Auftraggeber keinen Anwalt!

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten des öffentlichen Auftraggebers im Vergabekammerverfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 28.02.2011 - Verg 23/10

    Vergabeverfahren: Entscheidung über die Kosten des Bieters im

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.01.2021 - 7 Verg 4/20
    Dieser Gesichtspunkt kann schnell tangiert sein, wenn der Bieter sich im Nachprüfungsverfahren einer auf das Vergaberecht spezialisierten Kanzlei bedient und dem öffentlichen Auftraggeber lediglich zwar juristisch, aber nicht spezifisch vergaberechtlich bzw. forensisch geschultes Personal zur Verfügung steht (vgl. z.B. OLG München, Beschluss v. 28.02.2011, Verg 23/10, VergabeR 2011, 642).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.01.2021 - 7 Verg 4/20
    Das sich aus Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 und 3 GG ergebende Gebot der Rechtsschutzgleichheit verlangt, die Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes weitgehend anzugleichen (vgl. nur BVerfG, Beschluss v. 13.03.1990, 2 BvR 94/88 u.a., BVerfGE 81, 356; auch Vollkommer in: Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, Einl. 27 m.w.N.) und eine prozessuale Chancengleichheit zu gewährleisten.
  • VK Südbayern, 25.11.2022 - 3194.Z3-3_01-22-27

    Widersprüche im Angebot sind aufzuklären!

    Es kann kostenmäßig nicht zu Lasten der Antragstellerin gehen, wenn die Antragsgegnerin sich so organisiert, dass das bei ihr in erheblichem Maße vorhandene juristische Personal mit vergaberechtlichen Kenntnissen in einem konkreten Verfahren nicht einbezogen wird (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 29.01.2021 - 7 Verg 4/20).
  • VK Südbayern, 25.10.2022 - 3194.Z3-3_01-22-27

    Leistungen, Leistungsbeschreibung, Bieter, Zuschlag, Ausschreibung,

    Es kann kostenmäßig nicht zu Lasten der Antragstellerin gehen, wenn die Antragsgegnerin sich so organisiert, dass das bei ihr in erheblichem Maße vorhandene juristische Personal mit vergaberechtlichen Kenntnissen in einem konkreten Verfahren nicht einbezogen wird (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 29.01.2021 - 7 Verg 4/20).
  • VK Berlin, 08.02.2023 - VK-B1-23/22

    Nachprüfungsantrag zurückgenommen: Antragsteller trägt Kostenlast!

    Entscheidend ist dabei, ob der Antragsgegner unter den konkreten Umständen des Falls selbst in der Lage gewesen wäre, auf Grund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, hieraus die für eine sinnvolle Rechtsverfolgung nötigen Schlüsse zu ziehen und entsprechend gegenüber der Vergabekammer vorzutragen (vgl. schon VK Berlin, Beschluss v. 26. August 2014 - VK B 1-10/14 m.w.N.; aus jüngerer Zeit vgl. etwa OLG Naumburg, Beschluss v. 29. Januar 2021 - 7 Verg 4/20, IBRRS 2021, 2778).
  • VK Berlin, 08.02.2022 - B1-23/22
    Entscheidend ist dabei, ob der Antragsgegner unter den konkreten Umständen des Falls selbst in der Lage gewesen wäre, auf Grund der bekannten oder erkennbaren Tatsachen den Sachverhalt zu erfassen, hieraus die für eine sinnvolle Rechtsverfolgung nötigen Schlüsse zu ziehen und entsprechend gegenüber der Vergabekammer vorzutragen (vgl. schon VK Berlin, Beschluss v. 26. August 2014 - VK - B 1 - 10/14 m.w.N.; aus jüngerer Zeit vgl. etwa OLG Naumburg, Beschluss v. 29. Januar 2021 - 7 Verg 4/20, IBRRS 2021, 2778).
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