Rechtsprechung
OLG Naumburg, 29.03.2010 - 4 UF 46/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Versorgungsausgleich: Anwendbares Recht hinsichtlich erworbener Anrechte unter Berücksichtigung einer rechtskräftigen Teilentscheidung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendbares Recht über den Versorgungsausgleich bei Teilentscheidung nach altem Recht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG -RefG Art. 111 Abs. 1
Anwendbares Recht über den Versorgungsausgleich bei Teilentscheidung nach altem Recht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Quedlinburg, 23.04.2009 - 4 F 654/05
- OLG Naumburg, 29.03.2010 - 4 UF 46/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06
BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes - …
Auszug aus OLG Naumburg, 29.03.2010 - 4 UF 46/09
Im Übrigen sei das infolge der Systemumstellung in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. November 2007 - Az.: IV ZR 74/06 - entstandene Problem der korrekten Bewertung der Startgutschriften außer Acht gelassen, das sich hier für die Ehefrau als sogenannte rentenferne Versicherte stelle.Denn die in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes erteilte Startgutschrift für sogenannte rentenferne Versicherte, die - wie hier die 1956 geborene Antragstellerin - zum Zeitpunkt der Systemumstellung von einem endgehaltsbezogenen Gesamtversorgungssystem auf ein durch den Erwerb von Versorgungspunkten definiertes Betriebsrentensystem am 01. Januar 2002 das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, ist, wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 14. November 2007 (Az.: IV ZR 74/06, Leitsätze abgedruckt in: FamRZ 2008, 395 - 398 mit Anm. Borth ) entschieden hat, aus verfassungsrechtlichen Gründen grundsätzlich neu zu regeln und sodann, gestützt darauf, im Einzelfall verbindlich festzulegen.
- BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 601/81
Bestimmung des Ehezeitendes; Maßgeblichkeit eines von mehreren …
Auszug aus OLG Naumburg, 29.03.2010 - 4 UF 46/09
Im Übrigen war die Entscheidung zum Versorgungsausgleich, ohne Einbeziehung jener gesondert abtrennbaren Anrechte (vgl. BGH , FamRZ 1983, 38, und FamRZ 1983, 890), als Teilurteil gemäß § 301 Abs. 1 Satz 1 ZPO in Verb. mit § 495 ZPO in Betreff der angleichungsdynamischen Rentenanwartschaften aufrechtzuerhalten. - BGH, 12.11.1980 - IVb ZB 712/80
Beteiligung des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung am Verfahren über den …
Auszug aus OLG Naumburg, 29.03.2010 - 4 UF 46/09
Die Beschwerdebefugnis ist auch unabhängig von einer finanziellen Mehrbelastung des Beschwerde führenden Versorgungsträgers ( BGH , NJW 1981, 1274).
- BGH, 18.05.1983 - IVb ZB 15/82
Zulässigkeit einer Teilentscheidung über den Versorgungsausgleich nach Trennung …
Auszug aus OLG Naumburg, 29.03.2010 - 4 UF 46/09
Im Übrigen war die Entscheidung zum Versorgungsausgleich, ohne Einbeziehung jener gesondert abtrennbaren Anrechte (vgl. BGH , FamRZ 1983, 38, und FamRZ 1983, 890), als Teilurteil gemäß § 301 Abs. 1 Satz 1 ZPO in Verb. mit § 495 ZPO in Betreff der angleichungsdynamischen Rentenanwartschaften aufrechtzuerhalten. - OLG Bamberg, 15.10.1996 - 7 UF 108/96
Zugrundezulegende gesetzliche Rentenanwartschaften bei Regelung des …
Auszug aus OLG Naumburg, 29.03.2010 - 4 UF 46/09
Auf eine Mindestbeschwer kommt es, im Gegensatz zur Berufung, bei der befristeten Beschwerde nicht an, wie schon aus der fehlenden Bezugnahme auf § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO in § 621 e Abs. 3 Satz 2 ZPO a. F. erhellt (vgl.: OLG Bamberg, FamRZ 1998, 305;… Philippi , in: Zöller , ZPO, 27. Aufl., 2009, § 621 e Rdnr. 22). - BGH, 07.07.2004 - XII ZB 277/03
Bewertung von Anwartschaften in der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder
Auszug aus OLG Naumburg, 29.03.2010 - 4 UF 46/09
Die angefochtene Entscheidung zum Versorgungsausgleich erweist sich zunächst insofern bei der Berechnung der Anrechte aus der betrieblichen Zusatzversorgung bei der VBL als korrekturbedürftig, als im Rahmen der für die Antragstellerin bestehenden Pflichtversicherung eine Erhöhung des maßgeblichen Wertes der nach § 2 Abs. 2 Satz 1 BarwertVO anzuwendenden Tabelle 1 gemäß § 2 Abs. 2 Satz 4 BarwertVO um 50 % vorzunehmen war, da der ab Leistungsbeginn auskunftsgemäß um jährlich 1 % steigende Wert der Versorgung, wie für eine Erhöhung nach jener Vorschrift vonnöten, in gleicher Weise steigt wie der Wert einer volldynamischen Versorgung (so BGH , FamRZ 2004, 1474 - 1476).