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OLG Naumburg, 29.08.2021 - 1 Ws (s) 269/19 |
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- BVerfG, 22.03.2016 - 2 BvR 566/15
Verfassungswidrige Unterbringung eines Strafgefangenen (Haftraumgröße zwischen …
Auszug aus OLG Naumburg, 29.08.2021 - 1 Ws (s) 269/19
Der Tagesablauf für Untersuchungsgefangene und ihre Unterbringung ist im JVollzGB LSA nicht im Einzelnen geregelt, sondern von der Justizvollzugsanstalt nach ihrem Ermessen auszugestalten, welches durch das Recht des Gefangenen auf Achtung seiner Menschenwürde begrenzt wird (vgl. BverfG, Kammerbeschluss vom 22. März 2016 - 2 BvR 566/15, juris).Eine Größe des Haftraums von 11 qm, wie von dem Angeklagten vorgetragen, ist für eine Einzelunterbringung ausreichend (Vgl. BverfG, Kammerbeschluss vom 22. März 2016 - 2 BvR 566/15: wenig mehr als 6 qm an der unteren Grenze des Hinnehmbaren).
- BVerfG, 12.03.2019 - 2 BvR 2255/17
Überwachung von Telefongesprächen in der Sicherungsverwahrung (automatisierte …
Auszug aus OLG Naumburg, 29.08.2021 - 1 Ws (s) 269/19
Der Maßnahmebegriff des § 119a StPO ist nicht anders zu verstehen als der des § 109 StVollzG, welcher im Lichte des Art. 19 Abs. 4 GG weit auszulegen ist (Anschluss BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. März 2019 - 2 BvR 2255/17 und 2 BvR 2272/17, juris, NJW 2019, 1667) und nach stetiger Rechtsprechung auch allgemein-abstrakte Maßnahmen umfasst.(Rn.11).Der Maßnahmebegriff des § 119a StPO ist nicht anders zu verstehen als der des § 109 StVollzG (…vgl. OLG Koblenz a.a.O. ), welcher im Lichte des Art. 19 Abs. 4 GG weit auszulegen ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 12. März 2019, 2 BvR 2255/17 und 2 BvR 2272/17, juris) und nach stetiger Rechtsprechung auch allgemein-abstrakte Maßnahmen umfasst.
- OLG Naumburg, 17.08.2010 - 2 ARs 7/10
Untersuchungshaftvollzug: Rechtsschutz bei Maßnahmen der Vollzugsbehörden in …
Auszug aus OLG Naumburg, 29.08.2021 - 1 Ws (s) 269/19
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 119a StPO ist auch für die Untersuchungshaft betreffende abstrakt-generelle Regelungen mit unmittelbarer Außenwirkung, welche nicht nur den einzelnen Gefangenen sondern die Gesamtverhältnisse in der Justizvollzugsanstalt zur Gestaltung der Untersuchungshaft betreffen, der zulässige Rechtsbehelf (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 29. November 2017 - 2 VAs 18/17 - m. w. N., ohne nähere Begründung auch KG Berlin, Beschluss vom 27. Juni 2011 - 3 Ws 136/11,OLG Naumburg, Beschluss vom 17. August 2010 - 2 ARs 7/10; a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 4. Oktober 2011, 1 VAs 42/11, jew. juris).
- OLG Koblenz, 29.11.2017 - 2 VAs 18/17
Untersuchungshaftvollzug: Zulässiger Rechtsweg für einen Antrag auf gerichtliche …
Auszug aus OLG Naumburg, 29.08.2021 - 1 Ws (s) 269/19
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 119a StPO ist auch für die Untersuchungshaft betreffende abstrakt-generelle Regelungen mit unmittelbarer Außenwirkung, welche nicht nur den einzelnen Gefangenen sondern die Gesamtverhältnisse in der Justizvollzugsanstalt zur Gestaltung der Untersuchungshaft betreffen, der zulässige Rechtsbehelf (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 29. November 2017 - 2 VAs 18/17 - m. w. N., ohne nähere Begründung auch KG Berlin, Beschluss vom 27. Juni 2011 - 3 Ws 136/11,OLG Naumburg, Beschluss vom 17. August 2010 - 2 ARs 7/10; a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 4. Oktober 2011, 1 VAs 42/11, jew. juris). - OLG Hamm, 04.10.2011 - 1 VAs 42/11
Einzelfall einer Versagung des Verteidigerbesuchs infolge einer anstaltsinternen …
Auszug aus OLG Naumburg, 29.08.2021 - 1 Ws (s) 269/19
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 119a StPO ist auch für die Untersuchungshaft betreffende abstrakt-generelle Regelungen mit unmittelbarer Außenwirkung, welche nicht nur den einzelnen Gefangenen sondern die Gesamtverhältnisse in der Justizvollzugsanstalt zur Gestaltung der Untersuchungshaft betreffen, der zulässige Rechtsbehelf (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 29. November 2017 - 2 VAs 18/17 - m. w. N., ohne nähere Begründung auch KG Berlin, Beschluss vom 27. Juni 2011 - 3 Ws 136/11,OLG Naumburg, Beschluss vom 17. August 2010 - 2 ARs 7/10; a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 4. Oktober 2011, 1 VAs 42/11, jew. juris). - KG, 27.06.2011 - 3 Ws 136/11
Vollzug der Untersuchungshaft: Besuch von Familienangehörigen an einem …
Auszug aus OLG Naumburg, 29.08.2021 - 1 Ws (s) 269/19
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 119a StPO ist auch für die Untersuchungshaft betreffende abstrakt-generelle Regelungen mit unmittelbarer Außenwirkung, welche nicht nur den einzelnen Gefangenen sondern die Gesamtverhältnisse in der Justizvollzugsanstalt zur Gestaltung der Untersuchungshaft betreffen, der zulässige Rechtsbehelf (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 29. November 2017 - 2 VAs 18/17 - m. w. N., ohne nähere Begründung auch KG Berlin, Beschluss vom 27. Juni 2011 - 3 Ws 136/11,OLG Naumburg, Beschluss vom 17. August 2010 - 2 ARs 7/10; a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 4. Oktober 2011, 1 VAs 42/11, jew. juris).