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   OLG Naumburg, 29.09.2017 - 2 Ws (Reh) 17/17   

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https://dejure.org/2017,40937
OLG Naumburg, 29.09.2017 - 2 Ws (Reh) 17/17 (https://dejure.org/2017,40937)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29.09.2017 - 2 Ws (Reh) 17/17 (https://dejure.org/2017,40937)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29. September 2017 - 2 Ws (Reh) 17/17 (https://dejure.org/2017,40937)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StrRehaG § 1 Abs. 1 ; StrRehaG § 2 Abs. 1
    Rehabilitierung wegen der Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Spezialheimen zu Zeiten der ehemaligen DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Naumburg, 03.12.2015 - 2 Ws (Reh) 45/15

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Einweisung in ein Spezialkinderheim zu Zeiten

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.09.2017 - 2 Ws (Reh) 17/17
    Die Auslegung des § 2 Abs. 1 StrRehaG durch den Senat in seiner Entscheidung vom 3. Dezember 2015 (2 Ws (Reh) 45/15, juris), wonach die Einweisung in ein Spezialkinderheim oder in einen Jugendwerkhof in der Regel unverhältnismäßig sei, wenn der Betroffene sich nicht gemeingefährlich verhalten oder erhebliche Straftaten begangen habe, sei weder mit dem Gesetzeswortlaut in Einklang zu bringen, noch entspreche dies dem Willen des Gesetzgebers.
  • LG Frankfurt/Oder, 29.07.2019 - 41 BRH 41/18
    Auch nach dem Recht der DDR sollte die Anordnung der Heimerziehung allein erzieherischen Zwecken und dem Kindeswohl dienen (OLG Naumburg, Beschluss vom 29.09.2017, 2 Ws (Reh) 17/17 - Rz. 11 mit Verweis auf Wapler in: Beauftragter der Bundesregierung für die Neuen Bundesländer, Expertisen Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR, S. 97).

    Die Kammer ist insoweit der Rechtsprechung des OLG Naumburg (z.B. Beschlüsse vom 29.09.2017, 2 Ws (Reh) 17/17 - BeckRs 2017, 128862, und vom 26.10.2017, 2 Ws (Reh) 36/17 - Juris) gefolgt.

    Die Expertisen belegen, dass die Jugendbehörden Kinder und Jugendliche, die dem sozialistischen Persönlichkeitsbild und den politisch-ideologischen sowie gesellschaftlichen Wunschvorstellungen nicht entsprachen, unter Missachtung ihrer Individualität und ihrer Würde reglementierten und drangsalierten und sie auf diese Weise zu Objekten staatlicher Interessendurchsetzung erniedrigten (so auch OLG Naumburg, Beschluss vom 29.09.2017, 2 Ws (Reh) 17/17 - Rz. 21; BbgOLG Beschlüsse vom 26.10.2017 - 2 Ws (Reha) 10/16 - juris Rn. 10, vom 22.03.2018 - 2 Ws (Reha) 11/17 - juris Rn. 13).

  • VerfGH Berlin, 16.01.2019 - VerfGH 145/17

    Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz (Art 15 Abs 4 S 1 Verf BE)

    Es ist nicht von vornherein ausgeschlossen, dass das Kammergericht, wenn es sich mit den neueren Untersuchungen zu den Spezialheimen der DDR auseinandersetzt, zu der Auffassung gelangt, dass die von der Beschwerdeführerin geschilderten Erfahrungen nicht nur auf individuellem Fehlverhalten beruhten, sondern Ausdruck eines solchen Systemunrechts waren, das zu rehabilitieren ist (vgl. dazu auf der Grundlage der neueren Untersuchungen OLG Sachsen Anhalt, Beschluss vom 29. September 2017 - 2 Ws (Reh) 17/17 -, juris Rn. 14 ff.; vgl. auch Wasmuth, in: ZOV 2015, 126, demzufolge die Praxis in den Spezialheimen inzwischen gut dokumentiert und eingehend beschrieben ist und danach "kein ernsthafter Zweifel [besteht], dass das System der Spezialheime in der DDR per se darauf ausgerichtet war, die Menschenwürde der Betroffenen systematisch zu verletzen").
  • OLG Naumburg, 26.10.2017 - 2 Ws (Reh) 36/17

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Rehabilitierungsfähigkeit der Zwangseinweisung

    Mit der grundsätzlichen Kritik an seiner Rechtsprechung hat sich der Senat im Beschluss vom 29. September 2017 (2 Ws (Reh) 17/17) auseinandergesetzt.
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