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OLG Naumburg, 30.06.2004 - 1 AR 17/04 (Zust) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang des erweiterten Gerichtsstandes der Erbschaft; Gerichtsstandsbestimmung bei gemeinschaftlichem Gerichtsstand
- Judicialis
ZPO § 27; ; ZPO § 28; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 36 Abs. 2; ; ZPO § 37; ; BGB § 426 Abs. 2; ; BGB § 2320
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für Gerichtsstandsbestimmung nach §§ 36 Abs. 1 Nr. 3 , Abs. 2 , 37 ZPO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 21.01.1999 - 1Z AR 120/98
Gesamtschuldnerische Haftung für Nachlassverbindlichkeiten nach …
Auszug aus OLG Naumburg, 30.06.2004 - 1 AR 17/04
Der erweiterte Gerichtsstand der Erbschaft erfasst aber auch Streitigkeiten unter den Miterben, wenn - wie hier - Anlass des Ausgleichsanspruchs eine Nachlassverbindlichkeit ist und die Miterben für diese Nachlassverbindlichkeit noch gesamtschuldnerisch einzustehen haben (vgl. OLGR Karlsruhe 2003, 347; BayObLG FamRZ 1999, 1175).
- OLG Schleswig, 12.04.2007 - 2 W 66/07
Örtliche Zuständigkeit: Erweiterter Gerichtsstand der Erbschaft für …
Das gilt entgegen der Auffassung des Amtsgerichts auch dann, wenn - wie hier - ein Miterbe selbst Nachlassgläubiger ist (BayObLG NJW-RR 2004, 944; OLG Naumburg ZEV 2006, 33; OLG Karlsruhe BeckRS 2004, 1).