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   OLG Naumburg, 30.07.2007 - 2 U 62/07 (Hs)   

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https://dejure.org/2007,9930
OLG Naumburg, 30.07.2007 - 2 U 62/07 (Hs) (https://dejure.org/2007,9930)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30.07.2007 - 2 U 62/07 (Hs) (https://dejure.org/2007,9930)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30. Juli 2007 - 2 U 62/07 (Hs) (https://dejure.org/2007,9930)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung der Versorgungsbezüge eines ausgeschiedenen Arbeitnehmers aus der betrieblichen Altersversorgung; Bestehen eines Anspruchs auf Aufstockung einer kapitalisierten Betriebsrente; Auslegung von § 5 Abs. 2 S. 2 Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen ...

  • Judicialis

    BetrAVG § 2 Abs. 1 S. 1 letzter Halbs.; ; BetrAVG § 5 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung der Versorgungsbezüge: Zur Auslegung der §§ 2 Abs. 1 Satz 1, 5 Abs. 2 Satz 2 BetrAVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 30.04.1991 - 3 AZR 291/90

    Berechnung einer Betriebsrente - Anrechnung der Rente aus der gesetzlichen

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.07.2007 - 2 U 62/07
    Dass es insoweit unerheblich ist, von welchem Arbeitgeber diese erbracht wurden, ergibt sich nicht nur aus der vom Landgericht zitierten Kommentarstelle, sondern entspricht auch der Rechtsprechung des BAG (vgl. Urt. v. 30.04.1991, 3 AZR 291/90, Rn. 36, zitiert nach juris) sowie dem Sinn und Zweck des Gesetzes: Durch § 5 Abs. 2 S. 1 BetrAVG soll verhindert werden, dass der Arbeitgeber Maßnahmen der Eigenvorsorge des Arbeitnehmers ausnutzt und bei der Bemessung seiner Leistungen berücksichtigt (vgl. BAG, Urt. 08.12.1992, 3 AZR 121/92, Rn. 29, zitiert nach juris).
  • BAG, 18.11.2003 - 3 AZR 517/02

    Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.07.2007 - 2 U 62/07
    b) Die Ausführungen des Klägers im Schriftsatz vom 10.07.2007 rechtfertigen keine andere Beurteilung; insbesondere geben die vom Klägervertreter zitierten Entscheidungen BAG, DB 2001, 1887 ff und BAG, DB 2004, 1375 f, nichts für die Beantwortung der Frage her, was unter fester Altersgrenze i.S.d. § 2 Abs. 1 BetrAVG zu verstehen ist.
  • BAG, 08.12.1992 - 3 AZR 121/92

    Auslegung und Wirksamkeit einer Anrechnungsbestimmung in einer

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.07.2007 - 2 U 62/07
    Dass es insoweit unerheblich ist, von welchem Arbeitgeber diese erbracht wurden, ergibt sich nicht nur aus der vom Landgericht zitierten Kommentarstelle, sondern entspricht auch der Rechtsprechung des BAG (vgl. Urt. v. 30.04.1991, 3 AZR 291/90, Rn. 36, zitiert nach juris) sowie dem Sinn und Zweck des Gesetzes: Durch § 5 Abs. 2 S. 1 BetrAVG soll verhindert werden, dass der Arbeitgeber Maßnahmen der Eigenvorsorge des Arbeitnehmers ausnutzt und bei der Bemessung seiner Leistungen berücksichtigt (vgl. BAG, Urt. 08.12.1992, 3 AZR 121/92, Rn. 29, zitiert nach juris).
  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 164/00

    Die vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden mit unverfallbarer

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.07.2007 - 2 U 62/07
    b) Die Ausführungen des Klägers im Schriftsatz vom 10.07.2007 rechtfertigen keine andere Beurteilung; insbesondere geben die vom Klägervertreter zitierten Entscheidungen BAG, DB 2001, 1887 ff und BAG, DB 2004, 1375 f, nichts für die Beantwortung der Frage her, was unter fester Altersgrenze i.S.d. § 2 Abs. 1 BetrAVG zu verstehen ist.
  • BAG, 06.03.1984 - 3 AZR 87/82
    Auszug aus OLG Naumburg, 30.07.2007 - 2 U 62/07
    Eine vorgezogene feste Altersgrenze ist vielmehr nur dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt vor der Vollendung des 65. Lebensjahres in den Ruhestand treten können und bereits von diesem Zeitpunkt an seine ungekürzte Betriebsrente erhalten soll (BAG, BB 1984, 1749, 1750 = ZIP 1984, 1391).
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