Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 31.05.2018 - 4 U 40/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,34030
OLG Naumburg, 31.05.2018 - 4 U 40/17 (https://dejure.org/2018,34030)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 31.05.2018 - 4 U 40/17 (https://dejure.org/2018,34030)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 31. Mai 2018 - 4 U 40/17 (https://dejure.org/2018,34030)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,34030) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BGH, 22.05.2019 - IV ZR 73/18

    Versicherung für fremde Rechnung; Informationsobliegenheit des

    Während die Rechtsprechung und ein Teil des Schrifttums einen entsprechenden Hinweis für nicht notwendig erachten (so außer dem Berufungsgericht - zumindest im Grundsatz - OLG Naumburg, Urteil vom 31. Mai 2018 - 4 U 40/17, BeckRS 2018, 25773 Rn. 60; OLG Oldenburg VersR 2018, 405, 406 [juris Rn. 17]; OLG Saarbrücken r+s 2017, 432 Rn. 58 ff.; Rixecker in Langheid/Rixecker, VVG 6. Aufl. § 186 Rn. 4; Kloth/Piontek, r+s 2017, 561, 562) und anderes nur für den Fall erwägen, dass der Versicherungsnehmer seine Verfügungsbefugnis zu Gunsten der versicherten Person ersichtlich aufgegeben hat (vgl. hierzu Leverenz in Bruck/Möller, VVG 9. Aufl. § 186 Rn. 20; ähnlich Naumann/Brinkmann, Die private Unfallversicherung 2. Aufl. § 10 Rn. 18; siehe auch OLG Saarbrücken aaO Rn. 64; Rixecker aaO), geht ein anderer Teil der Literatur von einem Redaktionsversehen des Gesetzgebers aus und ist der Auffassung, dass die versicherte Person entweder stets (so Grimm, Unfallversicherung 5. Aufl. Ziff. 2 AUB 2010 Rn. 16; PK-VersR/Brömmelmeyer, 3. Aufl. § 186 Rn. 5 f.; Looschelders/Pohlmann/Götz, VVG 3. Aufl. § 186 Rn. 5; Kloth, r+s 2007, 397, 398; anders aber ders., Private Unfallversicherung 2. Aufl. G Rn. 87) oder aber jedenfalls im Fall der Anzeige des Versicherungsfalls durch die versicherte Person (so Jacob, Unfallversicherung AUB 2014 2. Aufl. Ziff. 2.1 Rn. 110a; Prölss/Martin/Knappmann, VVG 30. Aufl. § 186 Rn. 9; HK-VVG/Rüffer, 3. Aufl. § 186 Rn. 3; MünchKomm-VVG/Dörner, 2. Aufl. § 186 Rn. 4; Marlow in ders./Spuhl, Das Neue VVG kompakt 4. Aufl. Rn. 1253 und in Veith/Gräfe/Gebert, Der Versicherungsprozess 3. Aufl. § 12 Rn. 298) in den Adressatenkreis des Hinweises gemäß § 186 Satz 1 VVG einzubeziehen sei.

    Er hatte also erkennbar die Differenzierung zwischen Versicherungsnehmer und versicherter Person im Auge, was gegen ein gesetzgeberisches Versehen spricht (ebenso OLG Saarbrücken r+s 2017, 432 Rn. 59; OLG Naumburg, Urteil vom 31. Mai 2018 - 4 U 40/17, BeckRS 2018, 25773 Rn. 60).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht