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   OLG Naumburg, 31.08.2006 - 2 U 48/06 (Lw)   

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https://dejure.org/2006,16688
OLG Naumburg, 31.08.2006 - 2 U 48/06 (Lw) (https://dejure.org/2006,16688)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 31.08.2006 - 2 U 48/06 (Lw) (https://dejure.org/2006,16688)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 31. August 2006 - 2 U 48/06 (Lw) (https://dejure.org/2006,16688)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Räumung und Herausgabe von Pachtflächen ; Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung bei Mängeln in der Schriftform des Pachtvertrages; Bedingungen für die Einhaltung des Schriftformerfordernisses; Anforderungen an vertragliche Nachträge und ...

  • Judicialis

    BGB § 585a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 585a
    Formerfordernisse für Vertrag über die Verlängerung eines Landpachtverhältnisses gemäß § 585a BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pachtrecht - Einhaltung der Schriftform

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 06.03.1992 - 17 U 201/91
    Auszug aus OLG Naumburg, 31.08.2006 - 2 U 48/06
    In der Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 1992, 798 ff.; NJW-RR 2000, 744 f.) findet sich zwar nicht ausdrücklich die Formulierung, dass alle übrigen Bedingungen der "Haupturkunde" ausdrücklich aufrechterhalten werden müssen; der BGH verlangt aber, dass es "unter Einbeziehung des Nachtrags bei dem verbleiben" solle, "was früher bereits formgültig niedergelegt war".
  • BGH, 23.02.2000 - XII ZR 251/97

    Wahrung der Schriftform bei langfristigen Mietvertrag

    Auszug aus OLG Naumburg, 31.08.2006 - 2 U 48/06
    In der Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 1992, 798 ff.; NJW-RR 2000, 744 f.) findet sich zwar nicht ausdrücklich die Formulierung, dass alle übrigen Bedingungen der "Haupturkunde" ausdrücklich aufrechterhalten werden müssen; der BGH verlangt aber, dass es "unter Einbeziehung des Nachtrags bei dem verbleiben" solle, "was früher bereits formgültig niedergelegt war".
  • BGH, 22.02.1994 - LwZR 4/93

    Unterzeichnung der Verlängerungsvereinbarung zu einem Landpachtvertrag durch den

    Auszug aus OLG Naumburg, 31.08.2006 - 2 U 48/06
    Der BGH setzt nämlich voraus, dass die neue Urkunde "ebenfalls von beiden Parteien unterzeichnet ist" (BGH, NJW 1994, 1649), also dass die Parteien, die die Haupturkunde unterschrieben haben, auch den Nachtragsvertrag unterschrieben haben.
  • OLG Naumburg, 08.01.2004 - 2 U (Lw) 9/03

    Übergang des in einem Landpachtvertrag vereinbarten Kündigungsrechts für den Fall

    Auszug aus OLG Naumburg, 31.08.2006 - 2 U 48/06
    Auf das vom Kläger vorprozessual in erster Linie geltend gemachte vertraglich vereinbarte Sonderkündigungsrecht für den Fall der beabsichtigten Eigenbewirtschaftung kommt es nicht an; nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 08.01.2004, Az. 2 U (Lw) 9/03) würde dem Kläger das Sonderkündigungsrecht nicht zum Erfolg verhelfen, weil es bei Fehlen konkreter Anhaltspunkte für einen abweichenden Willen der vertragschließenden Parteien nur für die ursprünglichen Verpächter bzw. allenfalls deren nächste Familienangehörige gilt.
  • AG Wernigerode, 22.04.2014 - 10 Lw 13/13

    Schriftformerfordernis bei Landpachtverträgen: Bezugnahme auf Anlagen und auf

    Dies gilt etwa bei einem urkundlichen Nachtrag, z.B. einer Verlängerung der Vertragszeit, wenn hinreichend deutlich auf einen formwirksamen Erstvertrag Bezug genommen wird (Fassbender u.a., a.a.O. Rz 14; BGH, Urteil vom 09.04.2008 - XII ZR 89/06 - Rz 27; OLG Naumburg, Urteil vom 31.08.2006 -2 U 48/06- Rz. 5, zitiert nach juris).
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