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OLG Neustadt, 28.06.1961 - Vs 1/61, Ss 74/61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1961, 1984
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.11.1953 - 1 StR 279/53
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Neustadt, 28.06.1961 - Vs 1/61
Hat der Angeklagte die Privatklägerin durch die unwahre Erklärung, er habe die beleidigenden Worte nicht gesagt, zur Zurücknahme der Privatklage überredet, so ist diese Prozeßhandlung gleichwohl wirksam.Prozeßtragende Willenserklärungen - eine solche ist auch die Rücknahme einer Privatklage - sind, wenn sie wirksam sind, unanfechtbar und unwiderruflich (RGSt. 57, 83; und vergleiche BGH 1953-11-20 1 StR 279/53 = NJW 54, 687; RGSt. 63, 302). - RG, 29.10.1929 - I 954/29
Kann die nach § 325 StPO. erklärte Zustimmung widerrufen werden?
Auszug aus OLG Neustadt, 28.06.1961 - Vs 1/61
Hat der Angeklagte die Privatklägerin durch die unwahre Erklärung, er habe die beleidigenden Worte nicht gesagt, zur Zurücknahme der Privatklage überredet, so ist diese Prozeßhandlung gleichwohl wirksam.Prozeßtragende Willenserklärungen - eine solche ist auch die Rücknahme einer Privatklage - sind, wenn sie wirksam sind, unanfechtbar und unwiderruflich (RGSt. 57, 83; und vergleiche BGH 1953-11-20 1 StR 279/53 = NJW 54, 687; RGSt. 63, 302). - RG, 20.10.1922 - IV 758/22
Kann der Verzicht auf die Einlegung eines Rechtsmittels wegen Irrtums angefochten …
Auszug aus OLG Neustadt, 28.06.1961 - Vs 1/61
Hat der Angeklagte die Privatklägerin durch die unwahre Erklärung, er habe die beleidigenden Worte nicht gesagt, zur Zurücknahme der Privatklage überredet, so ist diese Prozeßhandlung gleichwohl wirksam.Prozeßtragende Willenserklärungen - eine solche ist auch die Rücknahme einer Privatklage - sind, wenn sie wirksam sind, unanfechtbar und unwiderruflich (RGSt. 57, 83; und vergleiche BGH 1953-11-20 1 StR 279/53 = NJW 54, 687; RGSt. 63, 302).
- VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93
Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht …
Diese Gefahr bestehe etwa dann, wenn die Annahme naheliege, daß sich der Beschuldigte durch aktive Einwirkung auf seinen Körper in einen Zustand längerdauernder Verhandlungsunfähigkeit versetze (…KK-Boujong, StPO, 3. Aufl., § 112 Rdnr. 17; OLG Koblenz, StV 1992, 424; OLG Oldenburg, StV 1990, 165, 166; vgl. andererseits zur Selbstmordgefahr OLG Oldenburg, NJW 1961, 1984).