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   OLG Neustadt, 28.06.1961 - Vs 1/61, Ss 74/61   

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OLG Neustadt, 28.06.1961 - Vs 1/61, Ss 74/61 (https://dejure.org/1961,8380)
OLG Neustadt, Entscheidung vom 28.06.1961 - Vs 1/61, Ss 74/61 (https://dejure.org/1961,8380)
OLG Neustadt, Entscheidung vom 28. Juni 1961 - Vs 1/61, Ss 74/61 (https://dejure.org/1961,8380)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 1984
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.11.1953 - 1 StR 279/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Neustadt, 28.06.1961 - Vs 1/61
    Hat der Angeklagte die Privatklägerin durch die unwahre Erklärung, er habe die beleidigenden Worte nicht gesagt, zur Zurücknahme der Privatklage überredet, so ist diese Prozeßhandlung gleichwohl wirksam.Prozeßtragende Willenserklärungen - eine solche ist auch die Rücknahme einer Privatklage - sind, wenn sie wirksam sind, unanfechtbar und unwiderruflich (RGSt. 57, 83; und vergleiche BGH 1953-11-20 1 StR 279/53 = NJW 54, 687; RGSt. 63, 302).
  • RG, 29.10.1929 - I 954/29

    Kann die nach § 325 StPO. erklärte Zustimmung widerrufen werden?

    Auszug aus OLG Neustadt, 28.06.1961 - Vs 1/61
    Hat der Angeklagte die Privatklägerin durch die unwahre Erklärung, er habe die beleidigenden Worte nicht gesagt, zur Zurücknahme der Privatklage überredet, so ist diese Prozeßhandlung gleichwohl wirksam.Prozeßtragende Willenserklärungen - eine solche ist auch die Rücknahme einer Privatklage - sind, wenn sie wirksam sind, unanfechtbar und unwiderruflich (RGSt. 57, 83; und vergleiche BGH 1953-11-20 1 StR 279/53 = NJW 54, 687; RGSt. 63, 302).
  • RG, 20.10.1922 - IV 758/22

    Kann der Verzicht auf die Einlegung eines Rechtsmittels wegen Irrtums angefochten

    Auszug aus OLG Neustadt, 28.06.1961 - Vs 1/61
    Hat der Angeklagte die Privatklägerin durch die unwahre Erklärung, er habe die beleidigenden Worte nicht gesagt, zur Zurücknahme der Privatklage überredet, so ist diese Prozeßhandlung gleichwohl wirksam.Prozeßtragende Willenserklärungen - eine solche ist auch die Rücknahme einer Privatklage - sind, wenn sie wirksam sind, unanfechtbar und unwiderruflich (RGSt. 57, 83; und vergleiche BGH 1953-11-20 1 StR 279/53 = NJW 54, 687; RGSt. 63, 302).
  • VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93

    Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht

    Diese Gefahr bestehe etwa dann, wenn die Annahme naheliege, daß sich der Beschuldigte durch aktive Einwirkung auf seinen Körper in einen Zustand längerdauernder Verhandlungsunfähigkeit versetze (KK-Boujong, StPO, 3. Aufl., § 112 Rdnr. 17; OLG Koblenz, StV 1992, 424; OLG Oldenburg, StV 1990, 165, 166; vgl. andererseits zur Selbstmordgefahr OLG Oldenburg, NJW 1961, 1984).
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