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OLG Oldenburg, 01.03.2021 - 2 Ss (OWi) 6/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Rechtzeitige Rücknahme der Rechtsbeschwerde; Rechtskraft des Beschlusses durch Abgabe in Geschäftsgang
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Rechtzeitige Rücknahme der Rechtsbeschwerde; Rechtskraft des Beschlusses durch Abgabe in Geschäftsgang
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2021, 222
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.08.2016 - 3 StR 125/16
Gegenstandslosigkeit der nach bereits erfolgter Sachentscheidung eingegangenen …
Auszug aus OLG Oldenburg, 01.03.2021 - 2 Ss OWi 6/21
Maßgebend ist bei Beschlüssen, die die Rechtskraft unmittelbar herbeiführen, der Zeitpunkt, in dem die Entscheidung unterschrieben in den Geschäftsgang gegeben wird ( BGH, Beschluss vom 23.08.2016, 3 StR 125/16 , juris; BGH NStZ 2011, 713; 1994, 96 [BGH 21.09.1993 - 4 StR 474/93] ). - BGH, 14.08.2012 - 2 StR 629/11
Erfolgreiche Anhörungsrüge (Verletzung des rechtlichen Gehörs durch mangelnde …
Auszug aus OLG Oldenburg, 01.03.2021 - 2 Ss OWi 6/21
Das ergibt sich aus der Formulierung im BGH Beschluss vom 14.08.2012, 2 StR 629/11 , juris. - BGH, 21.09.1993 - 4 StR 474/93
Verwerfung einer Revision - Berücksichtigung einer Gegnerklärung - Antrag auf …
Auszug aus OLG Oldenburg, 01.03.2021 - 2 Ss OWi 6/21
Maßgebend ist bei Beschlüssen, die die Rechtskraft unmittelbar herbeiführen, der Zeitpunkt, in dem die Entscheidung unterschrieben in den Geschäftsgang gegeben wird ( BGH, Beschluss vom 23.08.2016, 3 StR 125/16 , juris; BGH NStZ 2011, 713; 1994, 96 [BGH 21.09.1993 - 4 StR 474/93] ).
- BVerwG, 22.12.2022 - 2 WDB 7.22
Erfolgloser Antrag auf Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens
Sie sind bereits dann erlassen, wenn sie mit der Unterschrift des Richters versehen in den Geschäftsgang gegeben werden (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2011 - 3 StR 72/11 - NStZ 2011, 713 ; OLG Oldenburg, Beschluss vom 1. März 2021 - 2 Ss (OWi) 6/21 - NStZ-RR 2021, 222 ;… Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl. 2022, Vor § 33 Rn. 9).