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OLG Oldenburg, 02.05.2017 - 12 W 52/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kostenermittlung beantragt: Tatsächliche Kosten bestimmen den Streitwert!
Kurzfassungen/Presse
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Beweisverfahren: Streitwertbestimmung nach den tatsächlichen Mangelbeseitigungskosten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 03.12.2009 - 4 W 63/09
Kostenvoranschlag für Mängelbeseitigung als Streitwert im selbstständigen …
Auszug aus OLG Oldenburg, 02.05.2017 - 12 W 52/17
In einem solchen Falle kann sich das Interesse des Antragstellers nach den im Antrag benannten Kosten der Mängelbeseitigung bemessen (vgl. insoweit OLG Frankfurt NJW 2010, 1822f). - BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04
Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren; …
Auszug aus OLG Oldenburg, 02.05.2017 - 12 W 52/17
Ein vom Antragsteller bei Verfahrenseinleitung geschätzter Wert ist dabei weder bindend noch -maßgeblich, vielmehr hat das Gericht nach Einholung des Gutachtens den "richtigen" Hauptsachewert bezogen auf den Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung und das Interesse des Antragsteilers festzusetzen (vgl. BGH NJW 2004, 3488;… Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 3, Rn. 16 "Selbständiges Beweisverfahren).