Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 02.08.2017 - 14 UF 39/17 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Übertragung der elterlichen Sorge auf einen getrennt lebenden Elternteil allein; Anforderungen an das familiengerichtliche Verfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übertragung der elterlichen Sorge auf einen getrennt lebenden Elternteil allein; Anforderungen an das familiengerichtliche Verfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übertragung der elterlichen Sorge auf einen getrennt lebenden Elternteil allein; Anforderungen an das familiengerichtliche Verfahren
- rechtsportal.de
BGB § 1671
Übertragung der elterlichen Sorge auf einen getrennt lebenden Elternteil allein - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck-blog (Kurzinformation)
Verfahrensmäßige Mindeststandards bei einer Sorgerechtsentscheidung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unerlässliche Verfahrenshandlungen im Zusammenhang mit einer Sorgerechtsentscheidung
Verfahrensgang
- AG Varel, 17.03.2017 - 2 F 269/15
- OLG Oldenburg, 02.08.2017 - 14 UF 39/17
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Brandenburg, 13.01.2022 - 13 UF 150/21
Beschwerde gegen eine Übertragung der elterlichen Sorge auf beide Elternteile; …
Vielmehr ist eine umfangreiche Ermittlung notwendig, nämlich die persönliche Anhörung der Antragsbeteiligten und des Kindes, die Bestellung eines Verfahrensbeistands, da bei Sorgerechtsstreitigkeiten der Eltern stets von gegensätzlichen Interessen des Kindes zumindest zu einem Elternteil auszugehen ist, § 158 Abs. 3 Ziffer 1 FamFG (zur inhaltsgleichen Vorgängerregelung des § 158 Abs. 2 Nr. 1 FamFG vgl. Senat Beschluss v. 05.11.2021, 13 UF 122/21, juris; OLG Oldenburg BeckRS 2017, 129882;… MüKoFamFG/Schumann, 3. Aufl. 2018, FamFG § 158 Rn. 8) sowie die Beteiligung des Jugendamts, § 162 FamFG. - OLG Brandenburg, 10.11.2021 - 13 UF 121/21
Übertragung des Rechts zur alleinigen Ausübung der Schulwahl Verstoß gegen die …
Dies ist vorliegend in Ansehung der Schulwahl, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist (vgl. Senat, NJW-RR 2019, 453; OLG Rostock, FamRZ 2020, 102), der Fall, weil das Interesse des Kindes hier jedenfalls zu einem seiner beiden gesetzlichen Vertreter in erheblichen Gegensatz steht, § 158 Abs. 3 Nr. 1 FamFG (vgl. zu § 158 Abs. 2 Nr. 1 FamFG in der bis zum 30.06.2021 geltenden Fassung: Senat, NJW-RR 2019, 453; OLG Saarbrücken, NZFam 2018, 1041; OLG Oldenburg, NZFam 2017, 1161;… Zöller/Lorenz, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 158 FamFG Rn. 4). - OLG Brandenburg, 05.11.2021 - 13 UF 122/21
Übertragung des Rechts zur Ausübung der Schulwahl Pflicht zur Bestellung eines …