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   OLG Oldenburg, 03.03.2021 - 1 VAs 3/21   

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https://dejure.org/2021,4285
OLG Oldenburg, 03.03.2021 - 1 VAs 3/21 (https://dejure.org/2021,4285)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03.03.2021 - 1 VAs 3/21 (https://dejure.org/2021,4285)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03. März 2021 - 1 VAs 3/21 (https://dejure.org/2021,4285)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 23 EGGVG; § 26 EGGVG; § 474 StPO; § 480 Abs. 3 StPO
    Befugnisse der Staatsanwaltschaft zur Übermittlung personenbezogener Daten aus Strafverfahren ans Sozialamt; Datenübermittlung nach § 474 StPO

  • strafrechtsiegen.de

    Zulässigkeit Erteilung Auskünfte aus Strafakten & Akteneinsicht an Sozialbehörden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Befugnisse der Staatsanwaltschaft zur Übermittlung personenbezogener Daten aus Strafverfahren ans Sozialamt; Datenübermittlung nach § 474 StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 21.04.2016 - 1 VAs 100/15

    Auskunft aus Ermittlungsakten; Erteilung von Auskünften durch Akteneinsicht;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.03.2021 - 1 VAs 3/21
    Da die Entscheidung, ob Auskünfte aus dem vorliegenden Verfahren nach den § 474 Abs. 2 StPO zu versagen oder zu erteilen sind, - anders als die Entscheidung, anstelle der Auskunftserteilung gemäß § 474 Abs. 3 StPO Akteneinsicht zu gewähren - nicht lediglich im pflichtgemäßen Ermessen der Staatsanwaltschaft steht (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss v. 21.04.2016, III-1 VAs 100/15, bei juris Rz. 44), war eine Rückgabe zu neuer Entscheidung der Sache unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats nicht veranlasst.
  • BayObLG, 27.01.2021 - 1 VA 37/20

    Rechtswidrige Versendung des Jahresberichts einer Betreuerin

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.03.2021 - 1 VAs 3/21
    Insbesondere ist auch den Vorschriften der Sozialgesetzbücher eine Rechtsgrundlage für ein derartiges Auskunftsersuchen und eine damit korrespondierende Übermittlungspflicht der Staatsanwaltschaft nicht zu entnehmen (vgl. ausführlich BayObLG, Beschluss v. 27.01.2021, 1 VA 37/20 , bei juris Rz. 39).
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