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   OLG Oldenburg, 03.06.2009 - 2 SsBs 47/09   

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https://dejure.org/2009,10659
OLG Oldenburg, 03.06.2009 - 2 SsBs 47/09 (https://dejure.org/2009,10659)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03.06.2009 - 2 SsBs 47/09 (https://dejure.org/2009,10659)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 03. Juni 2009 - 2 SsBs 47/09 (https://dejure.org/2009,10659)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    § 42 LFGB; §§ 10, 8 DuengemittelG; § 59 SaatG; § 38 PflSchG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 8 Abs. 2 DüngemittelG; § 10 Abs. 2 Nr. 4 DüngemittelG; § 42 Abs. 2 Nr. 4 LFGB; § 38 Abs. 1 PflSchG; § 59 SaatG
    Abfallmakler als auskunftspflichtige Person i.S. von § 8 Abs. 2 Düngemittelgesetz (DüngemittelG)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abfallmakler als auskunftspflichtige Person i.S. von § 8 Abs. 2 Düngemittelgesetz (DüngemittelG)

  • Judicialis

    DüngemittelG § 8 Abs. 2; ; DüngemittelG § 10 Abs. 2 Nr. 4; ; LFGB § 42 Abs. 2 Ziff. 4; ; SaatG § 59; ; PflSchG § 38 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfallmakler als auskunftspflichtige Person i.S. von § 8 Abs. 2 DüngemittelG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 19.03.2007 - 2 BvR 2273/06

    Unerlaubtes (Sich) Entfernen von Unfallort (keine Erstreckung des Abs. 2 Nr. 2

    Auszug aus OLG Oldenburg, 03.06.2009 - 2 SsBs 47/09
    Es ist ausreichend, wenn Tragweite und Anwendungsbereich eines Ordnungswidrigkeitentatbestandes aus der Norm erkennbar und durch Auslegung zu ermitteln und zu konkretisieren sind (BVerfG NJW 2007, 1666. Hentschel/König/DauerKönig Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage, Einl. Rn. 78).
  • VG Oldenburg, 12.11.2009 - 5 A 916/09

    Gülle; Wirtschaftsdünger; Flächennachweis, qualifizierter; Rahmenvereinbarung;

    Die vom Beklagten geforderte Transparenz bei der Vermittlertätigkeit der Klägerin ist um so mehr berechtigt, als der Klägerin (bzw. ihrem Inhaber) in anderen gerichtlichen Verfahren (vgl. Urteil des Landgerichts O. vom 17. Dezember 2008 - 5 O 1219/08 -) angelastet wird, dass es Ungewissheit über den weiteren Verbleib angekaufter Gülle gibt, und mehrfach Bußgelder gegen den Inhaber der Klägerin verhängt wurden, weil er der Landwirtschaftskammer nicht hinreichend Auskunft über den Verbleib von Gülle erteilt hat (vgl. Beschluss des OLG Oldenburg vom 3. Juni 2009 - 2 SsBs 47/09 -).
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