Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 05.03.1991 - 5 U 149/90 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,3997) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 662
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.12.1984 - V ZR 189/83
Bimsabbau-Pacht - § 306 f BGB <Fassung bis 31.12.01>, §§ 537 f BGB …
Auszug aus OLG Oldenburg, 05.03.1991 - 5 U 149/90
Eine öffentlich-rechtliche Beschränkung der Benutzbarkeit eines Pachtobjektes kann zwar einen solchen Fehler begründen (vgl. BGHZ 93, 142;… Palandt/Putzo, a.a.O., 537 Anm. 2 c), wenn die umfangreichere Nutzung dem von den Parteien vorausgesetzten vertragsgemäßen Gebrauch entsprechen sollte.
- OLG Hamm, 08.04.2020 - 30 U 107/19
Behördliche Untersagung des Betriebs mehrerer Spielhallen als Mangel des …
Wird der vom Mieter beabsichtigte Betrieb durch die öffentlich-rechtlichen Beschränkungen nicht untersagt, aber quantitativ eingeschränkt, liegt ein Mangel der Mietsache vor, wenn eine umfangreichere Nutzung dem von den Parteien vorausgesetzten vertragsgemäßen Gebrauch entsprechen sollte (vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 1992, 662;… Guhling/Günter/Günter, a.a.O., § 536 BGB Rn. 179).