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   OLG Oldenburg, 05.03.1991 - 5 U 149/90   

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https://dejure.org/1991,3997
OLG Oldenburg, 05.03.1991 - 5 U 149/90 (https://dejure.org/1991,3997)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05.03.1991 - 5 U 149/90 (https://dejure.org/1991,3997)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05. März 1991 - 5 U 149/90 (https://dejure.org/1991,3997)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 581 Abs. 2, § 537 Abs. 1 S. 1; GastG § 3

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 662
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.12.1984 - V ZR 189/83

    Bimsabbau-Pacht - § 306 f BGB <Fassung bis 31.12.01>, §§ 537 f BGB

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.03.1991 - 5 U 149/90
    Eine öffentlich-rechtliche Beschränkung der Benutzbarkeit eines Pachtobjektes kann zwar einen solchen Fehler begründen (vgl. BGHZ 93, 142; Palandt/Putzo, a.a.O., 537 Anm. 2 c), wenn die umfangreichere Nutzung dem von den Parteien vorausgesetzten vertragsgemäßen Gebrauch entsprechen sollte.
  • OLG Hamm, 08.04.2020 - 30 U 107/19

    Behördliche Untersagung des Betriebs mehrerer Spielhallen als Mangel des

    Wird der vom Mieter beabsichtigte Betrieb durch die öffentlich-rechtlichen Beschränkungen nicht untersagt, aber quantitativ eingeschränkt, liegt ein Mangel der Mietsache vor, wenn eine umfangreichere Nutzung dem von den Parteien vorausgesetzten vertragsgemäßen Gebrauch entsprechen sollte (vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 1992, 662; Guhling/Günter/Günter, a.a.O., § 536 BGB Rn. 179).
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