Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 05.03.2018 - 13 U 70/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- aufrecht.de
Geldentschädigung für die Veröffentlichung von Nacktbildern
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Rechtmäßige Sperre eines Facebook-Nutzers durch ZDF
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- RA Kotz
Weiterleiten von Nacktbildern über WhatsApp
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Weiterverbreitung von Nacktfotos - Geldentschädigung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Geldentschädigung für die Weiterverbreitung von Nacktfotos per WhatsApp
Verfahrensgang
- OLG Oldenburg, 05.03.2018 - 13 U 70/17
- OLG Oldenburg, 06.04.2018 - 13 U 70/17
Papierfundstellen
- MDR 2018, 1245
- afp 2018, 466
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 18.10.2017 - VIII ZR 32/16
Zur Unternehmereigenschaft eines Reitlehrers sowie zur Sachmängelgewährleistung …
Auszug aus OLG Oldenburg, 05.03.2018 - 13 U 70/17
Zwar setzt die volle richterliche Überzeugungsbildung nach § 286 Abs. 1 ZPO keine absolute oder unumstößliche Gewissheit im Sinne des wissenschaftlichen Nachweises voraus, sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH NJW 2018, 150-154). - OLG München, 23.05.2014 - 10 U 4493/13
Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden mit einem links abbiegenden …
Auszug aus OLG Oldenburg, 05.03.2018 - 13 U 70/17
Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Beweiswürdigung sind ein unrichtiges Beweismaß, Verstöße gegen Denk- und Naturgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen sowie Mängel der Darstellung des Meinungsbildungsprozesses wie Lückenhaftigkeit oder Widersprüche (vgl. nur OLG München, Urteil vom 23.05.2014 - 10 U 4493/13 -, juris unter Hinweis auf BGH VersR 2005, 945). - OLG Frankfurt, 11.04.2012 - 2 U 1/12
Schadenersatz wegen angeblich fehlerhafter Anlageberatung (hier: Erwerb einer …
Auszug aus OLG Oldenburg, 05.03.2018 - 13 U 70/17
Nur in einem solchen Fall wäre die Beweisaufnahme ausnahmsweise zu wiederholen (OLG Frankfurt, Urteil vom 11.04.2012 - 2 U 1/12 -, juris).
- BGH, 24.11.2009 - VI ZR 219/08
Esra
Auszug aus OLG Oldenburg, 05.03.2018 - 13 U 70/17
Hierbei sind insbesondere die Art und Schwere der zugefügten Beeinträchtigung, die Nachhaltigkeit der Rufschädigung, der Grad des Verschuldens sowie Anlass und Beweggrund des Handelns zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 2010, 763 765). - BGH, 02.07.1974 - VI ZR 121/73
Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Urheberrechten, Verletzung des …
Auszug aus OLG Oldenburg, 05.03.2018 - 13 U 70/17
Die unbefugte Veröffentlichung des Bildes eines anderen stellt sich deshalb als Anmaßung einer Herrschaft über ein fremdes Persönlichkeitsgut dar (vgl. BGH NJW 1974, 1947-1950). - BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04
Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der …
Auszug aus OLG Oldenburg, 05.03.2018 - 13 U 70/17
Konkreter Anhaltspunkt in diesem Sinn ist jeder objektivierbare rechtliche oder tatsächliche Einwand gegen die erstinstanzlichen Feststellungen; bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte genügen nicht (vgl. BGH NJW 2006, 152-154; NJW 2004, 2828-2830). - BGH, 19.04.2005 - VI ZR 175/04
Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht
Auszug aus OLG Oldenburg, 05.03.2018 - 13 U 70/17
Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Beweiswürdigung sind ein unrichtiges Beweismaß, Verstöße gegen Denk- und Naturgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze, Widersprüche zwischen einer protokollierten Aussage und den Urteilsgründen sowie Mängel der Darstellung des Meinungsbildungsprozesses wie Lückenhaftigkeit oder Widersprüche (vgl. nur OLG München, Urteil vom 23.05.2014 - 10 U 4493/13 -, juris unter Hinweis auf BGH VersR 2005, 945). - BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03
Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der …
Auszug aus OLG Oldenburg, 05.03.2018 - 13 U 70/17
Konkreter Anhaltspunkt in diesem Sinn ist jeder objektivierbare rechtliche oder tatsächliche Einwand gegen die erstinstanzlichen Feststellungen; bloß subjektive Zweifel, lediglich abstrakte Erwägungen oder Vermutungen der Unrichtigkeit ohne greifbare Anhaltspunkte genügen nicht (vgl. BGH NJW 2006, 152-154; NJW 2004, 2828-2830).
- ArbG Köln, 13.02.2020 - 5 Ca 4204/19 Das Weiterleiten von Nacktbildern über den Whatsapp-Messenger ohne das erforderliche Einverständnis der abgebildeten Person verletzt rechtswidrig das allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Person (OLG Oldenburg vom 05.03.2018, 13 U 70/17).