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   OLG Oldenburg, 05.04.2005 - 5 W 194/04   

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https://dejure.org/2005,16546
OLG Oldenburg, 05.04.2005 - 5 W 194/04 (https://dejure.org/2005,16546)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05.04.2005 - 5 W 194/04 (https://dejure.org/2005,16546)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05. April 2005 - 5 W 194/04 (https://dejure.org/2005,16546)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Abänderung eines Beschlusses

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Nichtigkeit unbestimmter Beschlussfassungen/Änderung des Kostenverteilerschlüssels; §§ 16, 47 WEG; 139, 242 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2005, 814
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Düsseldorf, 26.05.2008 - 3 Wx 44/08

    Widerspruch des Eigentümerbeschlusses zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer

    Umstände außerhalb des protokollierten Inhalts dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (OLG Hamburg ZMR 2008, 225; OLG Oldenburg ZMR 2005, 814 ff).
  • OLG Oldenburg, 21.09.2005 - 5 W 67/05

    Streit über die Rechtswirksamkeit von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung;

    Der Senat hat sich aber bereits im Beschluss vom 5. April 2005 (AZ.: 5 W 194/04 = 4 T 216/04 Landgericht Aurich = 5 a II 85/03 Amtsgericht Emden) der Auffassung des Landgerichts zur Unwirksamkeit der Beschlüsse zu TOP 5, 5.4, 5.5, 5.6 und 5.7 angeschlossen.
  • OLG Hamburg, 26.10.2007 - 2 Wx 128/03

    Bestimmtheit eines Eigentümerbeschlusses

    Umstände außerhalb des protokollierten Inhalts dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (OLG Oldenburg ZMR 2005, 814 ff nach juris).
  • OLG München, 04.12.2013 - 15 U 4933/12

    Haftung eines Rechtsanwalts wegen unterbliebener Anfechtung eines Beschlusses

    Die von der Klägerin vertretene Auffassung, ein Beschluss sei bereits dann anfechtbar, wenn er auszulegen ist, ergibt sich aus dieser Entscheidung gerade nicht (siehe auch OLG Oldenburg Beschluss vom 05.04.2005 - 5 W 194/04 = ZMR 2005, 814 Rz 8 bei [...]).
  • AG Biedenkopf, 21.02.2011 - 50 C 332/10

    Verwalterbestellung auf mehr als 5 Jahre: Teilnichtig!

    Aber auch bezüglich des weiteren Beschlusses stellt die in mehrfacher Hinsicht untaugliche Formulierung der Vorlage ein grobes Verschulden dar (so für eine von einem professionellen Verwalter vorgelegte, nicht hinreichend bestimmte Beschlussvorlage auch OLG Oldenburg, ZMR 2005, 814).
  • OLG Oldenburg, 21.12.2006 - 5 W 9/06

    Wohnungseigentum: Gerichtliche Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 5 April 2005 (AZ.: 5 W 194/04,5 W 4/05 ) unter Bezugnahme auf Rau ( ZMR 1998, 1, 2f) darauf hingewiesen, dass eine professionelle Verwalterin wie die Beteiligte zu 10) insbesondere bei einer weitreichenden und komplexen Änderung des Kostenverteilungsschlüssels in einer Mehrhausanlage der Eigentümerversammlung hinreichend bestimmte Beschlussvorlagen zu unterbreiten hat.
  • OLG Düsseldorf, 26.05.2008 - 3 Wx 254/07
    Umstände außerhalb des protokollierten Inhalts dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind ( OLG Hamburg ZMR 2008, 225 [OLG Hamburg 26.10.2007 - 2 Wx 128/03] ; OLG Oldenburg ZMR 2005, 814 ff).
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