Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 05.05.2009 - 12 U 3/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Verjährung des Ausgleichsanspruchs eines Miterben
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Rechtsnatur und Verjährung des Ausgleichsanspruchs unter Miterben wegen der Befriedigung eines Pflichtteilsberechtigten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsnatur und Verjährung des Ausgleichsanspruchs unter Miterben wegen der Befriedigung eines Pflichtteilsberechtigten
- Judicialis
BGB § 195 a. F.; ; BGB § 197 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 286; ; BGB § 288; ; BGB § 426 Abs. 1; ; BGB § 2058; ; BGB § 2332 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsnatur und Verjährung des Ausgleichsanspruchs unter Miterben wegen der Befriedigung eines Pflichtteilsberechtigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verjährung von Ansprüchen gegen andere Miterben
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ausgleichsansprüche unter Miterben
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Ansprüche gegen andere Miterben - Verjährungsfrist?
- erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)
Ausgleichsanspruch unter Miterben verjährt erst nach 30 Jahren
- streifler.de (Kurzinformation)
Erbrecht: Ausgleichsansprüche von Miterben untereinander verjähren erst nach 30 Jahren
- eurojuris.de (Kurzinformation)
Zur Verjährung von Ansprüchen gegen andere Miterben
- erbrecht-schwetzingen.de (Kurzinformation)
Gesamtschuldnerische Haftung der Erben
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
OLG Oldenburg zur Verjährung von Ansprüchen gegen andere Miterben - Ausgleichsansprüche von Miterben untereinander verjähren erst nach 30 Jahren
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 19.12.2008 - 1 O 2396/08
- OLG Oldenburg, 05.05.2009 - 12 U 3/09
Papierfundstellen
- NJW 2009, 3586
- MDR 2009, 1343
- FamRZ 2009, 1944
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 18.04.2007 - IV ZR 279/05
Geltungsbereich der 30-jährigen Verjährungsfrist für erbrechtliche Ansprüche
Auszug aus OLG Oldenburg, 05.05.2009 - 12 U 3/09
§ 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB ist dahin zu verstehen, dass mit "erbrechtlichen Ansprüchen" alle Ansprüche gemeint sind, die sich "aus" dem mit "Erbrecht" überschriebenen Buch 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches ergeben (vgl. BGH NJW 2007, 2174). - BGH, 15.10.2007 - II ZR 136/06
Rechtsnatur des Ausgleichsanspruchs unter Gesellschaftern bürgerlichen Rechts
Auszug aus OLG Oldenburg, 05.05.2009 - 12 U 3/09
Unterstellt man mit der Beklagten, dass der Lauf der Verjährungsfrist für den Ausgleichsanspruch mit der Begründung des Gesamtschuldverhältnisses (vgl. BGH NJW-RR 2008, 256.2006, 1718) entstanden ist, war er im Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung noch nicht verjährt. - BGH, 07.11.1985 - III ZR 142/84
Voraussetzungen des Anspruchs auf Befreiung von einer Verbindlichkeit; Kündigung …
Auszug aus OLG Oldenburg, 05.05.2009 - 12 U 3/09
Der Kläger hat aufgrund seiner eigenen Verurteilung zur Zahlung des gesamten Pflichtteilsbetrages einen Anspruch auf Freistellung gegen die Beklagte in Höhe des auf sie entfallenden Anteils (vgl. BGH NJW 1986, 978, 979). - BGH, 15.10.1997 - IV ZR 327/96
Erfüllung eines Vorausvermächtnisses nach Erwerb des Grundstücks in der …
Auszug aus OLG Oldenburg, 05.05.2009 - 12 U 3/09
Die gesamtschuldnerische Haftung der Miterben für eine nicht schon vorab getilgte Nachlassverbindlichkeit bleibt auch nach der Teilung bestehen (vgl. BGH NJW 1998, 682, Palandt/Edenhofer aaO., § 2060, Rn. 1). - BGH, 07.12.1988 - IVa ZR 290/87
Auskunftsanspruch eines Miterben
Auszug aus OLG Oldenburg, 05.05.2009 - 12 U 3/09
Einen Auskunftsanspruch hinsichtlich des Nachlasswertes hat die Beklagten gegenüber dem Kläger nicht (vgl. BGH MDR 1989, 431. Palandt/ Edenhofer, BGB, 68. Aufl. § 2038, Rn. 14.).
- OLG Stuttgart, 02.07.2018 - 19 W 27/18
Erbengemeinschaft: Verjährung des Anspruchs gegen die Miterben auf …
Die zur früheren Rechtslage ergangenen und von den Parteien zitierten Entscheidungen (…z. B. BGH Urt. v. 18.04.2007 - IV ZR 279/05; OLG Oldenburg Urt. v. 05.05.2009 - 12 U 3/09) haben mit der erwähnten Gesetzesänderung zum 01.01.2010 ihre Bedeutung für den vorliegenden Fall verloren.