Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 05.10.2010 - 12 U 51/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 2287 BGB; § 2288 BGB
Wirksamkeit beeinträchtigender Verfügungen des erbvertraglich gebundenen Erblassers - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit beeinträchtigender Verfügungen des erbvertraglich gebundenen Erblassers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2287; BGB § 2288
Wirksamkeit beeinträchtigender Verfügungen des erbvertraglich gebundenen Erblassers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 16.06.2010 - 10 O 1571/09
- OLG Oldenburg, 05.10.2010 - 12 U 51/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 05.07.1972 - IV ZR 125/70
Vermögensübertragungsvertrag nach Erbvertrag - § 2287 BGB, …
Auszug aus OLG Oldenburg, 05.10.2010 - 12 U 51/10
Lediglich in besonderen Ausnahmefällen kann sich ein "benachteiligter" Begünstigter auf § 138 BGB berufen (vgl. BGH NJW 1973, 240).Dies ist dann der Fall, wenn der Erblasser sein Vermögen einem Dritten unentgeltlich oder ohne angemessene Gegenleistung zuwendet, ohne dass er hierfür ein anerkennenswertes lebzeitiges Eigeninteresse hat (BGH NJW-RR 1998, 577; BGH NJW 1973, 240; BGH NJW 1984, 121;… Staudinger/Kanzleiter § 2287 Rdn. 10).
- BGH, 14.04.2010 - IV ZR 135/08
Zulässigkeit der Klage eines Erbprätendenten gegen einen anderen Erbprätendenten …
Auszug aus OLG Oldenburg, 05.10.2010 - 12 U 51/10
Ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses ist gegeben, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGH FamRZ 2010, 1068). - BGH, 17.12.1997 - IV ZR 138/96
Beeinträchtigung des Vertragserben bzw. -vermächtnisnehmers
Auszug aus OLG Oldenburg, 05.10.2010 - 12 U 51/10
Dies ist dann der Fall, wenn der Erblasser sein Vermögen einem Dritten unentgeltlich oder ohne angemessene Gegenleistung zuwendet, ohne dass er hierfür ein anerkennenswertes lebzeitiges Eigeninteresse hat (BGH NJW-RR 1998, 577; BGH NJW 1973, 240; BGH NJW 1984, 121;… Staudinger/Kanzleiter § 2287 Rdn. 10).
- BGH, 30.09.1959 - V ZR 66/58
Erbvertragsvermächtnis
Auszug aus OLG Oldenburg, 05.10.2010 - 12 U 51/10
Ein solcher besonderer Ausnahmefall - wie z.B. bei einem Verstoß gegen einen schuldrechtlichen Verfügungsunterlassungsvertrag (BGH NJW 1959, 2252) - ist vorliegend nicht gegeben. - BGH, 28.09.1983 - IVa ZR 168/82
§ 2287 BGB - Verhältnis zum Pflichtteilsanspruch des Beschenkten
Auszug aus OLG Oldenburg, 05.10.2010 - 12 U 51/10
Dies ist dann der Fall, wenn der Erblasser sein Vermögen einem Dritten unentgeltlich oder ohne angemessene Gegenleistung zuwendet, ohne dass er hierfür ein anerkennenswertes lebzeitiges Eigeninteresse hat (BGH NJW-RR 1998, 577; BGH NJW 1973, 240; BGH NJW 1984, 121;… Staudinger/Kanzleiter § 2287 Rdn. 10). - BGH, 03.07.1989 - II ZB 1/89
Vererbung eines Kommanditanteils; Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte bei …
Auszug aus OLG Oldenburg, 05.10.2010 - 12 U 51/10
An einer vererblichen Kommanditbeteiligung ist eine Dauerverwaltung durch den erbrechtlich zuständigen Testamentsvollstrecker möglich (BGHZ 108, 187 = NJW 1989, 3152). - OLG Hamm, 17.01.1991 - 15 W 428/90
Auszug aus OLG Oldenburg, 05.10.2010 - 12 U 51/10
Diese Zustimmung kann auch stillschweigend erteilt werden (OLG Hamm NJW-RR 1991, 837). - BGH, 21.06.1989 - IVa ZR 302/87
Schutz des Vertragserben gegen sittenwidrige Verfügungen des Erblassers
Auszug aus OLG Oldenburg, 05.10.2010 - 12 U 51/10
Rechtsgeschäfte unter Lebenden sind dabei selbst dann wirksam, wenn sie in der Absicht abgeschlossen werden, die Rechte eines vertragsmäßig Bedachten zu beeinträchtigen (vgl. BGH NJW 1989, 2389).
- OLG Frankfurt, 17.12.2021 - 10 U 225/19
Beeinträchtigende Schenkung: Bindungswirkung des gemeinschaftlichen Testaments
Eine Formulierung in einem gemeinschaftlichen Testament, nach der der Längstlebende zu einer freien Verfügung über den gemeinsamen Nachlass ausdrücklich ermächtigt wird, kann nach den Umständen des Einzelfalls dahingehend zu verstehen sein, dass dem Schlusserben keine Ansprüche wegen beeinträchtigender Schenkungen zustehen sollen (vgl. BGH, Urteil vom 4.5.1983 - IVa ZR 229/81 -, Rn. 28, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 29.4.2009 - 21 U 57/08, juris, Rn. 31, OLG München, Urteil vom 21. Juli 2004 - 20 U 2371/04 -, Rn. 19, juris; OLG Oldenburg Urteil vom 5.10.2010 - 12 U 51/10, BeckRS 2011, 23182, beck-online; Staudinger/Kanzleiter, Neubearb.