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   OLG Oldenburg, 06.03.1996 - 2 U 265/95   

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https://dejure.org/1996,3672
OLG Oldenburg, 06.03.1996 - 2 U 265/95 (https://dejure.org/1996,3672)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06.03.1996 - 2 U 265/95 (https://dejure.org/1996,3672)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06. März 1996 - 2 U 265/95 (https://dejure.org/1996,3672)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 463 S. 1
    Begriff des Neuwagens bei "Grauimport" L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 455
  • VersR 1997, 627
  • BB 1996, 2321
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.11.1979 - IV ZR 41/78

    Voraussetzungen der Entschädigung zum Neupreis in der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.03.1996 - 2 U 265/95
    Nach zutreffender Ansicht kann ein bereits zum öffentlichen Verkehr auf einen bestimmten Fahrzeughalter zugelassenes Fahrzeug jedenfalls nicht i.S. der kaufrechtlichen Zusicherung als Neufahrzeug bezeichnet werden (OLG Karlsruhe, DAR 1972, 17; OLG Karlsruhe, DAR 1977, 323; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1986, 204; Reinking/Eggert Rn. 444; Staudinger-Honsell, 13. Aufl., § 459 Rn. 90; Creutzig, Recht des Autokaufs, Rn. 1.1.2.7.; derselbe BB 1987, 283; anderer Auffassung BGH, VersR 1980, 159, 160 für den Begriff des Neuwagenkaufs i.S.v. § 13 Abs. 2 AKB; BGH, ZIP 1986, 531 jedenfalls für den Begriff des Neuwagens im wettbewerbsrechtlichen Sinn).

    Der Marktwert eines "fabrikneuen Zweithandwagens" ist im Vergleich mit einem Auto, welches noch nicht zum öffentlichen Verkehr zugelassen gewesen ist, zweifellos geringer (BGH, NJW 1978, 1373; BGH, VersR 1980, 159, 160; OLG Karlsruhe, DAR 1972, 17, 18; Reinking/Eggert Rn. 443).

    Zwar ist der Anspruch auf Neupreisentschädigung nicht schon dadurch ausgeschlossen, daß vor dem die Entschädigung beanspruchenden Versicherungsnehmer ein Kraftfahrzeughändler in dem Fahrzeugbrief als Halter eingetragen war (BGH, VersR 1980, 159).

  • BGH, 07.03.1978 - VI ZR 237/76

    Schadensberechnung bei Totalschaden

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.03.1996 - 2 U 265/95
    Der Marktwert eines "fabrikneuen Zweithandwagens" ist im Vergleich mit einem Auto, welches noch nicht zum öffentlichen Verkehr zugelassen gewesen ist, zweifellos geringer (BGH, NJW 1978, 1373; BGH, VersR 1980, 159, 160; OLG Karlsruhe, DAR 1972, 17, 18; Reinking/Eggert Rn. 443).

    Daß all dies zu einem Minderwert des Fahrzeugs führt, liegt auf der Hand (BGH, NJW 1978, 1373; Creutzig, BB 1987, 283, 285).

  • BGH, 20.02.1986 - I ZR 149/83

    Reimportierte Kraftfahrzeuge; Irreführung des Verkehrs durch Reimport im Ausland

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.03.1996 - 2 U 265/95
    Nach zutreffender Ansicht kann ein bereits zum öffentlichen Verkehr auf einen bestimmten Fahrzeughalter zugelassenes Fahrzeug jedenfalls nicht i.S. der kaufrechtlichen Zusicherung als Neufahrzeug bezeichnet werden (OLG Karlsruhe, DAR 1972, 17; OLG Karlsruhe, DAR 1977, 323; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1986, 204; Reinking/Eggert Rn. 444; Staudinger-Honsell, 13. Aufl., § 459 Rn. 90; Creutzig, Recht des Autokaufs, Rn. 1.1.2.7.; derselbe BB 1987, 283; anderer Auffassung BGH, VersR 1980, 159, 160 für den Begriff des Neuwagenkaufs i.S.v. § 13 Abs. 2 AKB; BGH, ZIP 1986, 531 jedenfalls für den Begriff des Neuwagens im wettbewerbsrechtlichen Sinn).

    Soweit die Auffassung vertreten wird, die Neuwageneigenschaft werde zwar grundsätzlich allein durch die Zulassung des Fahrzeugs zum öffentlichen Straßenverkehr beseitigt, dies gelte jedoch nicht, wenn diese Zulassung im Ausland erfolgt sei und der Käufer wisse, daß es sich um einen sogenannten "grauen Import" handele (so Staudinger/Honsell a.a.O. und wohl auch BGH, ZIP 1986, 531, 533), kann dem jedenfalls für den im Kaufrecht zu bestimmenden Begriff des Neuwagens nicht zugestimmt werden.

  • OLG Karlsruhe, 22.12.1976 - 6 U 215/76

    Nachbesserung; Fehlschlag; Gewährleistung; Wiederaufleben

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.03.1996 - 2 U 265/95
    Da im Rechtsverkehr der Frage, ob ein PKW neu oder gebraucht ist, erhebliches Gewicht beigemessen wird, liegt in der Erklärung eines Autoverkäufers, daß er ein Neufahrzeug liefere, regelmäßig eine Zusicherung i.S.v. § 459 Abs. 2 BGB (BGH, NJW 1980, 2127; OLG Karlsruhe, DAR 1977, 323).

    Nach zutreffender Ansicht kann ein bereits zum öffentlichen Verkehr auf einen bestimmten Fahrzeughalter zugelassenes Fahrzeug jedenfalls nicht i.S. der kaufrechtlichen Zusicherung als Neufahrzeug bezeichnet werden (OLG Karlsruhe, DAR 1972, 17; OLG Karlsruhe, DAR 1977, 323; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1986, 204; Reinking/Eggert Rn. 444; Staudinger-Honsell, 13. Aufl., § 459 Rn. 90; Creutzig, Recht des Autokaufs, Rn. 1.1.2.7.; derselbe BB 1987, 283; anderer Auffassung BGH, VersR 1980, 159, 160 für den Begriff des Neuwagenkaufs i.S.v. § 13 Abs. 2 AKB; BGH, ZIP 1986, 531 jedenfalls für den Begriff des Neuwagens im wettbewerbsrechtlichen Sinn).

  • BGH, 18.06.1980 - VIII ZR 185/79

    Zusicherung der Fabrikneuheit eines Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.03.1996 - 2 U 265/95
    Da im Rechtsverkehr der Frage, ob ein PKW neu oder gebraucht ist, erhebliches Gewicht beigemessen wird, liegt in der Erklärung eines Autoverkäufers, daß er ein Neufahrzeug liefere, regelmäßig eine Zusicherung i.S.v. § 459 Abs. 2 BGB (BGH, NJW 1980, 2127; OLG Karlsruhe, DAR 1977, 323).
  • BGH, 06.02.1980 - VIII ZR 275/78

    Fabrikneuheit eines Kfz

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.03.1996 - 2 U 265/95
    Allgemein wird unter einem Neufahrzeug nur ein solches verstanden, das im Zeitpunkt der Veräußerung seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch als Verkehrsmittel noch nicht zugeführt worden ist (BGH NJW 1980, 1097; Reinking/Eggert, Rn. 1 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.1984 - 2 U 51/84
    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.03.1996 - 2 U 265/95
    Nach zutreffender Ansicht kann ein bereits zum öffentlichen Verkehr auf einen bestimmten Fahrzeughalter zugelassenes Fahrzeug jedenfalls nicht i.S. der kaufrechtlichen Zusicherung als Neufahrzeug bezeichnet werden (OLG Karlsruhe, DAR 1972, 17; OLG Karlsruhe, DAR 1977, 323; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1986, 204; Reinking/Eggert Rn. 444; Staudinger-Honsell, 13. Aufl., § 459 Rn. 90; Creutzig, Recht des Autokaufs, Rn. 1.1.2.7.; derselbe BB 1987, 283; anderer Auffassung BGH, VersR 1980, 159, 160 für den Begriff des Neuwagenkaufs i.S.v. § 13 Abs. 2 AKB; BGH, ZIP 1986, 531 jedenfalls für den Begriff des Neuwagens im wettbewerbsrechtlichen Sinn).
  • OLG Dresden, 14.10.1998 - 8 U 1665/98

    "Fabrikneuheit" als zugesicherte Eigenschaft bei Neuwagen

    Der BGH hat deshalb die Entscheidung des OLG Oldenburg (NZV 1996, 455) aufgehoben und den Rechtsstreit zurückverwiesen.
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