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   OLG Oldenburg, 06.05.2010 - 1 U 93/09   

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https://dejure.org/2010,6040
OLG Oldenburg, 06.05.2010 - 1 U 93/09 (https://dejure.org/2010,6040)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06.05.2010 - 1 U 93/09 (https://dejure.org/2010,6040)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06. Mai 2010 - 1 U 93/09 (https://dejure.org/2010,6040)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Insolvenz einer Kommanditgesellschaft: Anspruch des Insolvenzverwalters auf Zahlung der Kommanditeinlage gegen den für einen Betriebsmittelkredit bürgenden Kommanditisten; Erfüllungswirkung und Tilgungsbestimmung einer Zahlung des Kommanditisten an Bürgschaftsgläubiger; ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Leistung einer ausstehenden Kommanditanlage durch Zahlung an einen Gesellschaftsgläubiger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistung einer ausstehenden Kommanditanlage durch Zahlung an einen Gesellschaftsgläubiger

  • Betriebs-Berater

    Zur Doppelwirkung der Zahlung eines Kommanditisten an den Bürgschafts- und Gesellschaftsgläubiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 171 Abs. 1
    Leistung einer ausstehenden Kommanditanlage durch Zahlung an einen Gesellschaftsgläubiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 2121
  • BB 2010, 2204
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.07.1985 - II ZR 269/84

    Kommanditistenhaftung bei Verrechnung der Einlageschuld mit nicht mehr

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.05.2010 - 1 U 93/09
    Demnach muss die zur Aufrechnung bzw. Verrechnung gestellte Forderung werthaltig sein (vgl. BGHZ 95, 188, 194; 61, 59, 70; Ebenroth/Boujong/Joost/ Strohn, § 171 HGB Rn. 48; Röhricht/v.Westphalen/v.Gerkan/Haas, § 171 HGB Rn. 49).

    Er wird dann in Höhe der jeweils tatsächlich erbrachten Zahlungen von seiner Kommanditistenhaftung im Außenverhältnis zu den Gläubigern frei (vgl. BGHZ 95, 188, 195; 58, 72, 74; Röhricht/v.Westphalen/v.Gerkan/Haas, § 171 HGB, Rn. 15 f.).

  • BGH, 09.12.1971 - II ZR 33/68

    Aufrechnung gegen Hafteinlageanspruch im Konkurs der Kommanditgesellschaft

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.05.2010 - 1 U 93/09
    Er wird dann in Höhe der jeweils tatsächlich erbrachten Zahlungen von seiner Kommanditistenhaftung im Außenverhältnis zu den Gläubigern frei (vgl. BGHZ 95, 188, 195; 58, 72, 74; Röhricht/v.Westphalen/v.Gerkan/Haas, § 171 HGB, Rn. 15 f.).

    Der Kommanditist muss hier grundsätzlich nur einmal leisten (durch Gewährung und Realisierung der Sicherheit), ist allerdings dem Risiko ausgesetzt, dass er vor Erfüllungs- und Verwertungsreife der Bürgschaft von einem anderen Gläubiger der Gesellschaft nach §§ 128, 161 Abs. 2, 171 Abs. 1 HGB noch in Anspruch genommen wird und dann ggf. doch zweimal leisten muss (vgl. dazu BGHZ 58, 72, 77).

  • BGH, 26.01.2009 - II ZR 260/07

    "Gut Buschow" - Früheres Eigenkapitalersatzrecht auch nach Inkrafttreten des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.05.2010 - 1 U 93/09
    Es kann dann dahinstehen, ob hier eine wirksame Aufrechnung auch nach den damals noch geltenden Grundsätzen über kapitalersetzende Gesellschafterleistungen ausscheidet, die auf den vor Inkrafttreten des MoMiG abgeschlossenen Sachverhalt und das vorher eingeleitete Insolvenzverfahren weiterhin anwendbar sind (vgl. BGH ZIP 2009, 615).
  • OLG Hamm, 05.01.1994 - 8 U 11/93
    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.05.2010 - 1 U 93/09
    Entsprechend hat das OLG Hamm (NJW-RR 1995, 489, 490) angenommen, dass die Zahlung eines aus einer Bürgschaft in Anspruch genommenen Kommanditisten als haftungsbefreiende Leistung an einen Gläubiger der Gesellschaft zu werten ist und in Höhe der Zahlung auch eine Erfüllung der Haftungseinlageschuld eintritt.
  • BGH, 25.06.1973 - II ZR 133/70

    Wechselmäßige Haftung einer nicht im Handelsregister eingetragenen, als KG

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.05.2010 - 1 U 93/09
    Demnach muss die zur Aufrechnung bzw. Verrechnung gestellte Forderung werthaltig sein (vgl. BGHZ 95, 188, 194; 61, 59, 70; Ebenroth/Boujong/Joost/ Strohn, § 171 HGB Rn. 48; Röhricht/v.Westphalen/v.Gerkan/Haas, § 171 HGB Rn. 49).
  • OLG Dresden, 24.06.2004 - 7 W 554/04

    Erfüllung der Kommanditeinlageverpflichtung durch Überweisung auf ein debitorisch

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.05.2010 - 1 U 93/09
    Auch dies hätte dann Erfüllungswirkung gehabt (vgl. OLG Dresden NZG 2004, 1155; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl., § 171 HGB Rn. 43, m.w.N.; Röhricht/v.Westphalen/v.Gerkan/Haas, HGB, 3. Aufl., § 171 HGB Rn. 31).
  • RG, 16.05.1882 - II 17/82

    Befreiung eines Kommanditisten nach Rückzahlung seiner Einlage von der ihm

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.05.2010 - 1 U 93/09
    Im Anschluss an eine entsprechende Entscheidung des RG (RGZ 7, 48) wird allerdings in Rechtsprechung und Literatur teilweise angenommen, dass der Kommanditist von seiner Kommanditistenhaftung nach § 171 Abs. 1 S. 1, 1. Halbs. HGB durch Leistung an einen Gläubiger auch frei wird, wenn er eine entsprechende Leistung an einen Gläubiger erbringt, dem er nicht nur nach §§ 128, 161 Abs. 2, 171 Abs. 1 HGB, sondern auch aus einem anderen selbständigen Rechtsgrund, etwa einer Bürgschaft, haftet.
  • BGH, 30.04.1984 - II ZR 132/83

    Klage einer Kommanditgesellschaft gegen einen Kommanditisten auf Leistung der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.05.2010 - 1 U 93/09
    Im Zweifelsfall (mangels anderer Vereinbarung) befreit den Kommanditisten diese Leistung zugunsten der Gesellschaft auch im Innenverhältnis (hinsichtlich der Pflichteinlage); jedenfalls hätte der Kommanditist in diesem Fall einen Erstattungsanspruch nach §§ 161 Abs. 2, 110 HGB, mit dem er für den Bereich des Innenverhältnisses, soweit also die Pflichteinlage betroffen ist, uneingeschränkt zum Nominalbetrag aufrechnen könnte, nach § 94 InsO wohl auch noch nach Eintritt der Insolvenz (vgl. BGH WM 1984, 893, 895; Röhricht/v.Westphalen/v.Gerkan/Haas, § 171 HGB, Rn. 21).
  • OLG Dresden, 12.12.2019 - 10 U 35/18

    Nicht jeder Rechnungsprüfungsfehler rächt sich!

    Nachtrag" (siehe zur Tilgungszweckbestimmung: OLG Frankfurt, Beschluss vom 25. April 2008 - 14 W 31/08 - juris Rn. 2 OLG Oldenburg, Urteil vom 6. Mai 2010 - 1 U 93/09 - juris Rn. 15 ff.; Staudinger/Olzen (2016) BGB § 362, Rn. 22 ff.; Palandt/Grüneberg, BGB, 78. Aufl., § 362 Rn. 7).
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