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   OLG Oldenburg, 06.09.2012 - 8 U 96/12   

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https://dejure.org/2012,28506
OLG Oldenburg, 06.09.2012 - 8 U 96/12 (https://dejure.org/2012,28506)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06.09.2012 - 8 U 96/12 (https://dejure.org/2012,28506)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06. September 2012 - 8 U 96/12 (https://dejure.org/2012,28506)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anlage 11 zu § 33 HOAI; § 649 S. 2 BGB; § 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen Übergehens von entscheidungserheblichem Vorbringen im Zusammenhang mit einem Streit über die Zahlung von Architektenhonorar

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen Übergehens von entscheidungserheblichem Vorbringen im Zusammenhang mit einem Streit über die Zahlung von Architektenhonorar

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigung aus wichtigem Grund erst nach Abmahnung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Abmahnung muss eindeutig sein.

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Nicht erbrachte Grundleistungen: Grenzen der Honorarminderung

Besprechungen u.ä. (4)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung eines Architektenvertrags aus wichtigem Grund: Abmahnung erforderlich! (IBR 2012, 653)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Anlage 11 zu § 33 HOAI Vertragsgegenstand: Wann ist Architektenhonorarklage schlüssig? (IBR 2013, 124)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Anlage 11 zu § 33 HOAI Vertragsgegenstand: Kein pauschales Bestreiten der Leistungserbringung! (IBR 2013, 125)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verteidigung mit Mängelansprüchen im Architektenhonorarprozess: Vorbehaltsurteil zulässig? (IBR 2012, 748)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 463
  • AnwBl 2013, 152
  • BauR 2013, 119
  • BauR 2013, 135
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.06.2004 - VII ZR 259/02

    Honoraranspruch des Architekten bei teilweiser Nichterbringung der Leistung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.09.2012 - 8 U 96/12
    Wird der Vertragsinhalt durch die Leistungsphasen der HOAI definiert, so verliert der Architekt, der eine geschuldete Leistung nicht oder teilweise nicht erbringt, seinen Honoraranspruch dann, wenn der Tatbestand einer Regelung des allgemeinen Leistungsstörungsrechts oder des werkvertraglichen Gewährleistungsrechts des BGB erfüllt ist, die den Verlust oder die Minderung des Honoraranspruchs als Rechtsfolge vorsieht (vgl. BGH BauR 2004, 1640 ff. ; Werner/Pastor aaO., Rn. 867 ff.; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl., 12. Teil Rn. 240 ff.).
  • OLG Oldenburg, 29.08.2001 - 2 U 122/01

    Architekt; Bauvorhaben; Schlussrechnung; Prüfbarkeit; Baugenehmigung; Bauamt;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.09.2012 - 8 U 96/12
    Im Einzelnen geht es darum, dass der Umbau nicht recht vorangekommen sein soll (zu einem solchen Sachverhalt vgl. Senat, NZBau 2003, 40 [OLG Oldenburg 29.08.2001 - 2 U 122/01] ), dass nicht der Kläger, sondern eine überforderte Mitarbeiterin tätig war und dass, was aber bisher keine hinreichende tatsächliche Substanz hat, die Baukosten immer mehr gestiegen seien.
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2019 - 22 U 62/18

    Auftraggeber und Auftragnehmer kündigen: Welche Kündigung beendet den Vertrag?

    War der Auftragnehmer in der Lage, neben dem gekündigten Auftrag weitere Aufträge auszuführen, die also keinen ursächlichen Zusammenhang mit der Kündigung haben, sind diese nicht als sog. "Füllaufträge" anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 08.01.2015, VII ZR 6/14; BGH, Urteil vom 30.09.1999, VII ZR 206/98, OLG Oldenburg, Urteil vom 06.09.2012, 8 U 96/12).
  • LSG Hessen, 26.02.2019 - L 2 R 133/14

    Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung

    Das anschließende Klageverfahren vor dem Sozialgericht Frankfurt am Main (S 8 U 96/12) endete durch Vergleich vom 14. September 2017 dergestalt, dass die Berufsgenossenschaft eine anhaltende somatoforme Schmerzstörung des Klägers als Folge des Arbeitsunfalles vom 16. April 2008, eine unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit bis zum 15. April 2009 sowie einen Anspruch des Klägers auf Rente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 40 ab dem 16. April 2009 bzw. von 30 ab dem 16. April 2010 anerkannte.

    N. vor, welches dieser am 19. November 2013 in dem unfallversicherungsrechtlichen Streitverfahren S 8 U 96/12 erstattet hat.

    Abschließend hat der Senat die Gerichtsakte S 8 U 96/12 des Sozialgerichts Frankfurt am Main betreffend das unfallversicherungsrechtliche Verfahren sowie die zugrunde liegende Verwaltungsakte der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie beigezogen und hierzu den Beteiligten den Hinweis erteilt, dass eine Auswertung auch im vorliegenden Berufungsverfahren erfolgt.

    Zudem haben die Gerichtsakte S 8 U 96/12 einschließlich der Verwaltungsakte der Berufsgenossenschaft der Beklagten im Rahmen von Akteneinsicht vorgelegen.

  • KG, 21.04.2015 - 21 U 195/12

    Architektenhaftung: Darlegungs- und Beweislast für mangelfreie

    Der Senat hält die dafür von den Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Oldenburg in NJW-RR 2013, 463 für falsch.

    Insbesondere war die Zulassung der Revision nicht im Hinblick auf die Entscheidung des OLG Oldenburg NJW-RR 2013, 463, nach der eine Beweislastumkehr bei Eintritt eines Abrechnungsverhältnisses eintreten soll.

  • OLG Naumburg, 26.08.2016 - 1 U 20/16

    Architektenvertrag: Auslegung einer Kündigung aus wichtigem Grund; Leistungssoll

    Umstritten ist, ob es vor Kündigung aus wichtigem Grund einer Abmahnung bedarf (bejahend: u.a. OLG Oldenburg, Az. 8 U 96/12, Rn. 34; W i r t h , in: Korbion/Mantscheff/Vygen, aaO., Grundl., Rn. 251; verneinend (ohne Begründung): OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. Juli 2004, Az. 22 U 137/02; Rn. 23, 40 - zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 06.05.2014 - 10 U 1/13

    Altrechtlicher Rahmenvertrag eines Generalplaners mit einem Subplaner über die

    In einer Entscheidung des OLG Oldenburg (BauR 2013, 119, juris Rn. 45) wird im Zusammenhang mit einem auf den Mangelbeseitigungsaufwand gestützten Schadensersatzanspruch gegen einen Architekten auf § 320 BGB verwiesen, ohne allerdings auf die Frage einzugehen, ob die wechselseitig geltend gemachten Ansprüche im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.
  • OLG Hamm, 26.08.2020 - 21 U 92/19

    Ansprüche aus einem Architektenvertrag Voraussetzungen für eine fristlose

    Eine wirksame außerordentliche Kündigung setzt neben einem wichtigen Grund entsprechend § 314 II BGB regelmäßig eine eindeutige Abmahnung voraus, die ihrer Rügefunktion gerecht wird (OLG Oldenburg, NJW-RR 2013, 463, 464).
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