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   OLG Oldenburg, 07.03.2006 - 12 UF 125/05   

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https://dejure.org/2006,4812
OLG Oldenburg, 07.03.2006 - 12 UF 125/05 (https://dejure.org/2006,4812)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07.03.2006 - 12 UF 125/05 (https://dejure.org/2006,4812)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07. März 2006 - 12 UF 125/05 (https://dejure.org/2006,4812)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Einwand anderweitiger Rechtshängigkeit im Ehescheidungsverfahren israelischer Ehegatten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 261 Abs. 3 ZPO; § 328 ZPO; § 606 Abs. 2 S. 1 ZPO; § 606a Nr. 1 ZPO; Art. 6 EGBGB; Art 14 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB; Art. 17 EGBGB; § 1564 BGB; § 1566 Abs. 3 BGB; Art. 4 GG; Art. 16 Abs. 2 GG; Art. 9 EMRK
    Zulässigkeit einer Ehescheidung in Deutschland trotz anderweitiger Rechtshängigkeit eines Scheidungsantrags vor einem ausländischen Gericht; Vereinbarkeit des Mitwirkungszwanges an einer so genannten "Get-Scheidung" in Israel mit dem deutschen ordre public

  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB Art. 17, 6; BGB § 1566; ZPO §§ 622, 261 Abs. 3 Nr. 1
    Rechtshängigkeit eines ausländischen Scheidungsverfahren steht deutschem Scheidungsverfahren nicht entgegen, wenn auslndisches Urteil in Deutschland nicht anzuerkennen wäre

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Ehescheidung in Deutschland trotz anderweitiger Rechtshängigkeit eines Scheidungsantrags vor einem ausländischen Gericht; Vereinbarkeit des Mitwirkungszwanges an einer so genannten "Get-Scheidung" in Israel mit dem deutschen ordre public

  • Judicialis

    BGB § 1566; ; EGBGB Art. 6; ; EGBGB Art. 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1566; EGBGB Art. 6, Art. 17
    Keine Rechtskraft einer Ehescheidung in Israel im deutschen Recht wegen Verstoß gegen den ordre public

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 950
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.02.1994 - XII ZR 148/92

    Ausländische Rechtshängigkeit eines Ehescheidungsantrages

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.03.2006 - 12 UF 125/05
    Unter dieser Voraussetzung macht die früher eingetretene Rechtshängigkeit vor einem ausländischen Gericht einen späteren Scheidungsantrag in gleicher Weise unzulässig wie eine anderweitige Rechtshängigkeit im Inland (§ 261 Abs. 3 ZPO, BGH FamRZ 1994, 434).

    Die Scheidung in Israel gilt nach allgemeiner Ansicht als sog. "Privatscheidung" (vgl. BGH FamRZ 1994, 434; BayObLG FamRZ 1985, 1258; Palandt/Heldrich 65. Aufl. Art. 17, Rz. 35).

    Für eine in Israel durchgeführte Scheidung hat der BGH mit Urteil vom 2. Februar 1994 (FamRZ 1994, 434) dazu ausgeführt, dass die vor dem Rabbinatsgericht vollzogene Scheidung als sogenannte "Privatscheidung" nicht nach § 328 ZPO anerkennungsfähig sei.

  • BGH, 28.05.2008 - XII ZR 61/06

    Rechtsnatur einer Scheidung nach mosaischem Recht; Anerkennung in der

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung u.a. in FamRZ 2006, 950 ff. (m. Anm. Henrich IPrax 2007, 137, Streicher FamRBint 2006, 50 und Hohloch JuS 2006, 1133) veröffentlicht ist, hat seine internationale Zuständigkeit auf § 606a Abs. 1 Nr. 1 ZPO gestützt und dahinstehen lassen, ob schon vor Anhängigkeit des vorliegenden Verfahrens ein Scheidungsverfahren vor dem Rabbinatsgericht in Israel rechtshängig gewesen sei.

    Auch setzt deren persönlich-räumlicher Anwendungsbereich keinen kompetenzrechtlichen Bezug zu einem anderen EU-Mitgliedstaat voraus (Zöller/Geimer ZPO aaO § 606a ZPO Rdn. 3 a und EG-VO Ehesachen Art. 1 Rdn. 14; a.A. offenbar Hohloch JuS 2006, 1133, 1134).

  • OLG München, 13.07.2020 - 31 Wx 151/19

    Personenstandssache: Prüfungsmaßstab für die Berichtigung eines Eintrages

    Es ist der volle Beweis erforderlich, eine bloße Glaubhaftmachung genügt nicht (BGH FamRZ 2017, 1337 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23 01.2018, I-3 Wx 129/17 - juris Rn.9; OLG München StAZ 2006, 295).
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