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   OLG Oldenburg, 08.02.1994 - 12 U 79/93   

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https://dejure.org/1994,4637
OLG Oldenburg, 08.02.1994 - 12 U 79/93 (https://dejure.org/1994,4637)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08.02.1994 - 12 U 79/93 (https://dejure.org/1994,4637)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 08. Februar 1994 - 12 U 79/93 (https://dejure.org/1994,4637)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Gewährleistungsansprüche wegen unzurechender Aufklärung über eine erteilte Zustimmung zur Überschreitung der zulässigen Höhe der Grenzbebauung bei Abschluss eines Erbbauvertrages ; Zustimmung zu der Errichtung einer Satteldachgarage auf der Grundstücksgrenze als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewährleistungsansprüche wegen unzurechender Aufklärung über eine erteilte Zustimmung zur Überschreitung der zulässigen Höhe der Grenzbebauung bei Abschluss eines Erbbauvertrages ; Zustimmung zu der Errichtung einer Satteldachgarage auf der Grundstücksgrenze als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 276, 459 ff.

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1292
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.12.1988 - VII ZR 83/88

    Pflichten des Veräußerers einer in Wohnungseigentum umgewandelten Altbauwohnung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 08.02.1994 - 12 U 79/93
    Ein Fehler im Sinne dieser Vorschriften kann auch in rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Beziehungen der Kaufsache zur Umwelt liegen, die nach der Verkehrsauffassung ihren Wert und die Brauchbarkeit unmittelbar beeinflussen, wenn sie in der Beschaffenheit der Kaufsache selbst ihren Grund haben und sich nicht erst durch Heranziehung von außerhalb der Sache liegenden Verhältnissen und Umständen ergeben (vgl. BGH, N]W 1990, 2556f.; BGH, NJW 1989, 1793 für das Werkvertragsrecht).
  • OLG Köln, 19.10.2011 - 16 U 161/10

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte; Anforderungen an die Form

    Eine solche Einigung kann angenommen werden, wenn die Parteien ihre Vertragsbeziehungen in Übereinstimmung mit den betreffenden Geschäftsbedingungen abgewickelt haben, also von beiden Parteien den AGB unterstellt worden sind ( Rauscher , Internationales Privatrecht, 3. Aufl., Rn 1809; ähnlich BGH NJW-RR 1994, 1292).
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